GEZ-Gebühren

19. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
GEZ-Gebühren

Habe da mal eine Frage. Bin Familienvater und wir
leben zur Zeit von meinen Aushilfsjob, wo ich ca.
350-400 Euro verdiene, vom Kindergeld, Wohngeld
und mtl. 300,00 Unterstüttzung von meinem Vater.

War beim Sozialamt, habe die Rundfunkbereiung
beantragt und dann hat mir die GEZ geschrieben,
daß ich nicht glaubwürdig bin und daher die Gebühren
bezahlen muß.

GEZ ist der Meinung, daß ich mit dem Geld was ich
angegeben habe, nicht über die Runden kommen könnte.

Ist das korregt so?
Was kann ich nun dagegen tun?

Ich bitte um Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Du kannst Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einlegen.

-----------------
" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Widerspruch habe ich schon gemacht aber
mir haben meine Freunde/Bekannte
gesagt, daß es nichts bringt...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie meinen Deine Freunde das? Daß ein Widerspruch generell nichts bringt, oder in diesem Fall?

Wenn Du ein Einkommen hast, daß unter der Grenze liegt (1,5 facher Sozialhilfesatz+Miete) müßtest Du befreit werden.

Was hast Du denn als Einkommen angegeben?

Hellhörig werden die auf dem Amt immer, wenn man angibt weniger zu haben, als einem an staatlicher Unterstützung zusteht.

Wenn z.B. jemand der 300,- Miete zahlt angibt, nur 500,- € im Monat zu haben (z.B. AlHi), wird man ihm das nicht glauben, weil er noch Anspruch auf ca. 100,-€ vom Sozialamt hätte.

Was hast Du denn alles an Einkommen angegeben, und wie hoch ist Dein Einkommen (und das Deiner Frau) real? Und wie hoch ist Eure Miete (ohne Heizkosten und Strom)?



-----------------
" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

wie schon geschrieben. ich bekomme ca. 350-400 Euro/mtl. beim Aushilfsjob. Meine Frau arbeitet garnicht... bekomme 308 Euro/mtl. Kindergeld, 185 Euro Wohngeld, 300 Euro/mtl.
von meinem Vater (ohne Belege). Ich zahle kaltmiete 350 Euro.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Rechnen wir also mal:

Ohne das Geld von Deinem Vater (daß ihr ja wohl nicht mit angegeben habt) habt ihr nicht ganz 900,-€.

Ich habe Eure Daten gerade mal durch ein Sozialhilfeberechnugnsprogramm gejagt (wobei ich das Alter Deiner Kinder natürl. schätzen mußte, ebenso wie die Mietnebenkosten und bin Mietstufenmäßig von einer Klasse 4 Stadt in Niedersachsen ausgegangen)

Danach habt Ihr Anspruch auf ca. 1300,-€ im Monat.

Und das ist halt der Punkt, wo das Amt hellhörig wird, wenn man angibt weniger zu haben, als einem zusteht (weit weniger in Eurem Fall).



-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 20.03.2004 09:11:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Meine Kinder sind 4 und 10.

Ich finde mit 900 Euro läßt sich in einer
Kleinstadt im Harz auch über die Runden kommen und 300 Euro zusätzlich mtl.
von meinem Vater bekomme ich ja auch noch.

meint ihr, es macht einen Sinn vor Gericht zu ziehen, wenn mein Widerspruch abgewiesen wird??? Wer bezahlt mir dann eigentlich all meine Gerichtskosten usw.?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann habe ich ja sogar richtig geschätzt :) Ein Kind unter 7 und eins von 7 - 13. Die Miete ist auch im Rahmen für Mietstufe 2 (Osterode/Herzberg/Seesen) oder Stufe 3 (Goslar)

Selbst wenn Du die 300,-€ von deinem Vater mit angeben würdest, würdest Du noch befreit werden, da Du dann immer noch unter der Grenze liegst. Das Amt fragt sich halt, warum Ihr auf ca. 400,-€ verzichtet, die Euch zustehen würden. Das ist unglaubwürdig in deren Augen.

Warte erst mal ab, was bei dem Widerspruch rauskommt. Abgelehnt, weil Du zuviel Geld hast, wurde er ja nicht. Und wenn man jetzt schaut, wo Du überall Geld herbekommst, und nichts weiter findet, kann es gut sein, daß dem Widerspruch stattgegeben wird und Du befreit wirst. Es kann natürl. auch sein, daß man Deine Kontoauszüge sehen will.


Zu Deinem anderen Problem:

Wenn Du aus dem Harz kommst, in welcher Disco (welche Stadt) arbeitest Du denn? Göttingen? (Da gab's ja schon viel Streß in punkto Türsteher)

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich arbeite in Braunschweig...

aber dieser Fall betrifft nicht mich, sondern einen Freund, dem ich mal eure HP empfohlen hatte aber er meinte ich sollte schreiben.

ich finde eure Seite sehr hilfreich und schön und vorallem muß man nicht gleich zum Anwalt und gleich Geld zahlen dort!!!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Bist du denn auch aus dem Harz?

Machst du solche Beratungen nur hier oder
hast du auch ein Büro?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen!

Habe heute das Schreiben auf meinen Widerspruch bekommen von NDR in Hamburg.
Die können meinen Widerspruch noch nicht
ganz bearbeiten, da Ihnen noch einige Unterlangen fehlen.

Haben mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich das Familieneinkommen angeben muß.

Wollen Angaben zu meiner Mietwohnung
(Nebenkosten, Miete, Wohngeld, Heizkosten usw.)

Desweiteren wollen Sie eine schriftliche Bestätigung von meinem Vater, über die gesamten durchschnittlichen Unterhaltsleistungen pro Monat in Geldwert haben.

Mein Widerspruch war am 18.3.2004 und
am 24.09.2004 habe ich das obere Schreiben bekommen. Ist es okay so, haben die denn keine Fristen, die sie einhalten müssen?

Muß ich alle Fragen von den beantworten oder wie sollte ich vorgehen?

Ich schäme mich auch zu meinen Vater zu gehen und ihn das bestätigen zu lassen...

Ich bekomme auch weiterhin mein Wohngeld gezahlt und die machen keinen Ärger. Mein Antrag ging bis Juni und letztens habe ich einen Bescheid bekommen, daß ich bis Dezember noch weiterbezahlt bekomme das Wohngeld.

Bin für Antworten sehr dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

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