Hallo ich habe mal eine Frage.
Ich habe von unserer Stadt eine Ankündigung zur Vollstreckung bekommen über ausstehende Gebühren.
Seit 1.1.2013 gibt es die GEZ doch garnicht mehr, die heißen doch jetzt anders. 1. Frage sind Gebühren trotz Ankündigung der Vollstreckung nach 3 Jahren verjährt?
2. Alte gez Beiträge an den neuen zahlen?
lg mietze
"GEZ" Gebühren?
11. Januar 2016
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Frage vom 11. Januar 2016 | 17:29
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 23x hilfreich)
"GEZ" Gebühren?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2016 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17268x hilfreich)
1. Nö. Es wird ja einen Vollstreckungsbescheid geben, und da sind es 30 Jahre: http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Nachzahlung-und-Verjaehrung---f265150.html
2. Wir haben hier ja selten Kundschaft, die überhaupt weiß, daß das jetzt anders heißt... Aber zur Frage: Ja, das ist der Rechtsnachfolger, der die Forderungen der GEZ übernommen hat.
#2
Antwort vom 11. Januar 2016 | 18:37
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat1. Nö. Es wird ja einen Vollstreckungsbescheid geben, und da sind es 30 Jahre: :http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Nachzahlung-und-Verjaehrung---f265150.html
mit nem Titel sind die 30 Jahre richtig. den gibt es aber nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 11. Januar 2016 | 18:52
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 23x hilfreich)
nen Titel bekommt man doch über nen Richter. Dann kommt doch immer nen gelber Brief.. Soweit ich weiß...
die haben es aber nur an die Stadt/Gemeinde übergeben.. Wo ist da der Titel?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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