GEZ Gebühren abgemeldet?!

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lisa2205
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ Gebühren abgemeldet?!

Hallo,

da mein Freund derzeit bei mir wohnt und hier keinen Fernseher hat, hat er seinen Fernseher bei der GEZ abgemeldet, nur das Radio hat er weiterhin angemeldet. Ich bin ebenfalls bei der GEZ gemeldet. Heute kam dann das Schreiben von der GEZ, in dem steht das sie seine Kündigung zum 01.11.2009 nicht akzeptieren und haben die Zahlungsaufforderung mitgeschickt. Was können wir nun tun?

Danke im vorraus



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Als eheähnliche Lebensgemeinschaft zahlt Ihr nur 1x GEZ.

sowie GEZ jeweils für nicht gemeinsam genutzte Geräte, z.B. sein Autoradio.

Geschickterweise zahlt der Autobesitzer (wenn Ihr nur 1 Auto besitzt) für seinen TV sowie Radio und gut ist.

Ein normales Radio nutzt Ihr natürlich gemeinsam ....

Was steht genau in Eurer Abmeldung drin?

-- Speedy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jaecky74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ich hab bei mir grad den gleichen Fall- bin zu meinem Freund gezogen- er zahlt ( das heißt : Ich nutze seine Geräte mit- und brauche nicht bezahlen.
Ich bekam die gleiche Antwort , das sie meine Kündigung nicht akzeptieren können.
Habe per Einschreiben sofort einen saftigen Brief geschrieben
( Den Fall habe ich bei der Abmeldung eindeutig geschildert )
und hier mein Rückschreiben an die GEZ :



Sehr geehrte Damen und Herren

da ich meinen Anschluß bei Ihnen gekündigt habe – und sie mir zurückschreiben – das der Gesetzgeber es nicht zuläßt , kann ich Ihnen nur raten mal die ganzen Seiten die sie mir zuschickten selber durchzulesen- und sich durch die Gesetzeslücken durch zuarbeiten!!!

Ich lebe jetzt seit dem 01.10.2009 in einer *NICHTEHELICHEN LEBENSGEMEINSCHAFT *

Und was heißt das im Klartext lt.- Gesetz???!!!

In einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, daß jeder für seine Rundfunkgeräte bezahlen muß.
Für die gemeinschaftlich genutzten Geräte (…) sind zwar beide Rundfunkteilnehmer , es genügt jedoch, wenn einer der beiden Partner diese Geräte anmeldet und dafür Gebühren zahlt .

Meine sehr geehrten Damen und Herren – und genau das ist der Fall !!!
ICH HOFFE MICH HIER IM KLARTEXT AUSGEDRÜCKT ZU HABEN – ANSONSTEN
WERDE ICH DIESEN FALL GANZ SCHNELL AN DIE MEDIEN UND AN DIE ÖFFENTLICHKEIT BRINGEN.

Mit Bitte um schnellstmögliche Rückantwort – da ich in solchen Fällen sehr UNGEDULDIG werde.


Mit freundlichen Grüßen
...


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.10.2009 09:28:53
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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