GEZ Gebühren auf PCs

10. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)
GEZ Gebühren auf PCs

Das die GEZ jetzt ab 2007 oder gar noch früher Gebühren für jeden erheben will der einen Internetfähigen PC hat ist ja wohl die Oberfrechheit. Mit der Begründung man könnte ja übers Web Fernsehsendungen empfangen. Mir ist nicht bekannt, das die ARD oder das ZDF einen derartigen Dienst auf Ihren Websites anbietet. Das kann ja wohl nicht sein. Sowas ist doch gegen die Grundrechte.

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49 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Das die GEZ jetzt ab 2007 oder gar noch früher Gebühren für jeden erheben will der einen Internetfähigen PC hat ist ja wohl die Oberfrechheit."

MW bereits ab April 2005.

"Sowas ist doch gegen die Grundrechte."

So ein - Entschuldigung! - Blödsinn! Diese Regelung stellt doch bloß die - schon überfällige - Gleichbehandlung ALLER Empfangsmöglichkeiten her. Gegen welches Grundrecht soll eine solche GLEICHBEHANDLUNG denn verstossen?

"Mir ist nicht bekannt, das die ARD oder das ZDF einen derartigen Dienst auf Ihren Websites anbietet."

Doch, natürlich bieten die Öff-Rtl einen solchen Dienst an - als ein Beispiel sei www.tagesschau.de genannt!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

öhm wenn ich mich recht erinnere ist es nur für leute gedacht die einen pc besitzen aber kein tv/radiogerät angemeldet haben.

//edit//
Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
//quelle// www.gez.de
//editend//

-- Editiert von pOtH am 10.10.2004 18:44:20

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#4
 Von 
Karsten Tittel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich halte diese Gebühr rein rechtlich für richtig. Schon wegen der Gleichbehandlung. Aber eigentlich halte ich die ganze Gebühr für rechtlich bedenklich. Es gibt Möglichkeiten technischer Art, die Fernsehsender, für welche diese Gebühr gezahlt werden muß, zu blockieren. Warum wird man in diesem Fall nicht gebührenbefreit. Außerdem halte ich das Auftreten der GEZ für dreist und unverschämt. Es müsste ein Gremium geben, welches wirklich unabhängig ist und vom Verbraucher bestimmt wird, welches die Verwendung der Gelder kontrolliert bzw. es müßte jeder Kunde das Recht zur Einsicht in die Unterlagen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks erhalten können.

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#5
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"7xGEZ"

Nein, natürlich nur einmal die Radio-/Fernsehgebühr. Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt sieben Fernseher haben, zahlen Sie ja auch nur einmalig die GEZ-Gebühr!

"obwohl ich überhaupt nicht fernschaue?"

Das Argument zieht hier natürlich genau so wenig, wie bei dem Fernseher, der "nur zum Anschauen von DVDs" benutzt wird... Sie haben sowohl mit dem PC als auch mit dem Fernseher die MÖGLICHKEIT des Empfangs - und dafür werden GEZ-Gebühren fällig.


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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Noch nicht... Ich denke, die Zeiten des Fernsehers sind sehr bald vorbei. Warum auch zwei Geräte im Zimmer wenns eins (der PC) auch tut.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#9
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Mit einem Internet-PC kann man aber etliche öffentlich-rechtliche Radiosender hören bzw. die Internetseiten der öffentlich-rechtlichen Sender besuchen. Von daher ist es meiner Meinung auch genauso Gerechtfertigt eine Gebühr zu erheben wenn man ein Radio bzw. Fernseher besitzt. Ich glaube die, die hier am meisten schreien sind die Schwarzseher oder?

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#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Naja, wer GEZ Gebühren zahlt, ist ja nun nicht besonders schlau oder gesetzestreu zu nennen, wieso soll ich überteuerte Gebühren zahlen für ein Programm das ich nicht gucke, in Berlin sind sehr viele Leute schwarzseher, sehe auch keinen grund dieses nicht zu sein.

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"kampf den borg"

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#12
 Von 
Motzki
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Was nützt eine TV Karte wenn man nur einen
Analogen Telefonanschluss hat ?

Die wollen jetzt an alle die sie bisher nicht erwischt haben.
Ich habe einige bekannte da sind die Kontrollöre bis zur Haustür und nicht weiter gekommen und troz Sat-Schüssel zahlen die bis heute nichts weil man ihnen nicht nachweisen konnte das Radio und TV vorhanden sind und auch ((( genutzt ))) werden.
Bei Internet kommen die nun über die Anbieter an die Daten und können nun so nachweisen das man die Möglichkeit hat via PC TV und Radio zu empfangen.

Aber mit analogem Tele-Anschluss kann ich das eben nicht.

Mfg Motzki

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#13
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Was nützt eine TV Karte wenn man nur einen
Analogen Telefonanschluss hat ?"

Was hat denn die TV-Karte mit der Art des Telefonanschlusses zu tun? Doch wohl so gut wie gar nichts...

"Kontrollöre"

Heissen die jetzt so, weil sie dänische Münzen sammeln?

"Aber mit analogem Tele-Anschluss kann ich das eben nicht."

Natürlich können Sie das auch mit einem analogen Anschluss - zumal, wenn Sie eine TV-Karte haben!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Stimmt. Und außerdem mußt Du den Fernseher gar nicht "nutzen". Es heißt ja immer so schön: "Für jedes bereitgestellte Gerät" muß gezahlt werden.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#15
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat:
"7xGEZ"
Nein, natürlich nur einmal die Radio-/Fernsehgebühr. Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt sieben Fernseher haben, zahlen Sie ja auch nur einmalig die GEZ-Gebühr!
"obwohl ich überhaupt nicht fernschaue?"
Das Argument zieht hier natürlich genau so wenig, wie bei dem Fernseher, der "nur zum Anschauen von DVDs" benutzt wird... Sie haben sowohl mit dem PC als auch mit dem Fernseher die MÖGLICHKEIT des Empfangs - und dafür werden GEZ-Gebühren fällig.
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"fiat justitia et pereat mundus..."

Zitat Ende

Mhm... verstehe ich das jetzt richtig:
1) x Fernseher = 1 x GEZ Gebühr, da Ferseher 2 bis xyz als sog. Zweitgeräte gelten - aber
2) x Fernseher plus 1 fernsehfähiger PC = 2 x GEZ-Gebühr?

Ist der PC nicht auch ein "Zweitgerät"?

Gruß Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#17
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

"Sowas ist doch gegen die Grundrechte."

So ein - Entschuldigung! - Blödsinn! Diese Regelung stellt doch bloß die - schon überfällige - Gleichbehandlung ALLER Empfangsmöglichkeiten her. Gegen welches Grundrecht soll eine solche GLEICHBEHANDLUNG denn verstossen?


Eine Gleichbehandlung zweier ungleicher Gegebenheiten? Wie hier schon jemand schrieb ist der Fernseher primär zum Fernsehempfang da, alles andere ist sekundär. Letzteres jedoch trifft beim internetfähigen PC nicht zu.

Falls jemand überhaupt nicht fernsieht, wäre eine allgemeine Gebührenerhebung auf internetfähige PC's praktisch eine Gebühr auf die Internetnutzung generell. Und das Internet ist schließlich heutzutage für viele Menschen zu einem wichtigen Kommunikationsmedium, uvm. (außerhalb des Fernsehens) geworden. Somit wäre eine Gebühr auf die Nutzung des Internets eine Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit (=>Grundrecht).

Okay, die öffentlich-rechtlichen Sender haben auch ein Recht. Nämlich dasjenige Recht sich gegen die private Konkurrenz behaupten zu können (Und letztendlich ist dies ja auch der Punkt an dem sich der ganze Streit um die Gebühren aufhängt). Einverstanden. Aber darf dieses Recht so weit gehen, dass das Recht jedes einzelnen auf freie Persönlichkeitsentfaltung wie oben beschrieben dermaßen arg eingeschänkt wird? Meiner Meinung nach geht das zu weit. Es ist schon ein beträchtlicher Unterschied, ob jemand sagt "Ich möchte nur private Fernsehsender sehen und deswegen keine Gebühren zahlen" oder ob jemand sagt "Ich möchte gar keine Fernsehsender sehen, aber trotzdem meine Interessen im Internet verfolgen. Dafür möchte ich aber auch keine Gebühren für's Fernsehen zahlen."

Im Übrigen hat ja auch jeder mit internetfähigem PC die Möglichkeit Musik illegal herunterzuladen. Rhetorische Frage dazu: Müsste man da nicht analog zum Fernsehen ein Gesetz schaffen, dass jeder mit internetfähigem PC eine Gebühr an die Musikindustrie zahlen muss, damit dieser nicht zu sehr geschadet wird?

Viele Grüße, EP (der seit nun bald zwei Jahren nicht mehr ferngesehen hat und dem es seitdem viel besser geht).

-- Editiert von EP am 18.10.2004 17:59:18

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#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#19
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Es ist schon ein beträchtlicher Unterschied, ob jemand sagt "Ich möchte nur private Fernsehsender sehen und deswegen keine Gebühren zahlen" oder ob jemand sagt "Ich möchte gar keine Fernsehsender sehen, aber trotzdem meine Interessen im Internet verfolgen. Dafür möchte ich aber auch keine Gebühren für's Fernsehen zahlen.""

Es geht doch bei der GEZ-Gebühr nicht um eine Gebühr, die für die TATSÄCHLICHE NUTZUNG der (öffentlich-rechtlichen) Fernsehsender zu entrichten ist, sondern für das Vorhalten einer EMPFANGSMÖGLICHKEIT! Und solange eine solche Empfangsmöglichkeit besteht (gleichgültig ob per Fernseher oder per PC oder mittels anderer Endgeräte), sind unter Gleichheitsgesichtspunkten von ALLEN, die eine solche Empfangsmöglichkeit vorhalten, die Gebühren zu entrichten.

Der Grund für die Anknüpfung an das Vorhalten einer Empfangsmöglichkeit erklärt sich ja auch ganz einfach: Wer soll denn sonst kontrollieren, ob diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird (und damit Gebühren zu entrichten sind) oder nicht?

"Müsste man da nicht analog zum Fernsehen ein Gesetz schaffen, dass jeder mit internetfähigem PC eine Gebühr an die Musikindustrie zahlen muss, damit dieser nicht zu sehr geschadet wird?"

Der "Vergleich" hinkt: Sie zahlen die GEZ-Gebühr ja nicht an "die Fernsehindustrie", sondern an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, damit diese ihrem verfassungsmäßigen Informationsauftrag nachkommen können!


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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#21
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Es geht doch bei der GEZ-Gebühr nicht um eine Gebühr, die für die TATSÄCHLICHE NUTZUNG der (öffentlich-rechtlichen) Fernsehsender zu entrichten ist, sondern für das Vorhalten einer EMPFANGSMÖGLICHKEIT!

Die Möglichkeit des Empfangs lässt sich z.B. leicht per Passwort unterbinden...

Und solange eine solche Empfangsmöglichkeit besteht (gleichgültig ob per Fernseher oder per PC oder mittels anderer Endgeräte), sind unter Gleichheitsgesichtspunkten von ALLEN, die eine solche Empfangsmöglichkeit vorhalten, die Gebühren zu entrichten.

Wie schon oben geschrieben sind die Empfangsmöglichkeiten aber nicht alle gleich.

Der Grund für die Anknüpfung an das Vorhalten einer Empfangsmöglichkeit erklärt sich ja auch ganz einfach: Wer soll denn sonst kontrollieren, ob diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird (und damit Gebühren zu entrichten sind) oder nicht?

Da gibt es Möglichkeiten: Dialer, Passwort, Überprüfung der IP...

Der "Vergleich" hinkt: Sie zahlen die GEZ-Gebühr ja nicht an "die Fernsehindustrie", sondern an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, damit diese ihrem verfassungsmäßigen Informationsauftrag nachkommen können!

Man zahlt zunächst einmal z.B. eine Fernsehgebühr. Ist man aber verpflichtet sich seine Informationen per Fernsehen zu holen? Gehört Fernsehen noch zum Grundbedarf an Informationen, den der Inoformationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender (wo in der Verfassung steht er übrigens? Konnte ihn nicht finden...) abdecken soll? Im Übrigen wird das Geld ja für weitaus mehr ausgegeben als für Informationen. Auf dem Gebiet von Spielfilmen, Showformaten und Daily Soaps gehen die öffentlich-rechtlichen Sender doch gezielt in Konkurrenz zur "Industrie", womit sie in gewissem Sinne auch dazugehören. Reine Informationsbeschaffung ist das nicht mehr. Ginge es nur darum könnte man ARD und ZDF getrost zusammenfassen. Der Effekt wäre wohl auch, dass das bisherige Budget ausreichend wäre.

Oder ein Beispiel: Die ARD beschließt verschiedene Musikgruppen zu sponsern und ihre Songs frei zugänglich im Internet bereitzustellen. Müsste die GEZ jetzt "Musikgebühren" eintreiben? Schließlich hat ja jeder Besitzer eines internetfähigen PC's die Möglichkeit sich diese anzuhören (oder anzutun? ;) )...

Im Folgenden ein schöner Text:
<a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/18392/1.html" target="new">Kommt die Rundfunkgebühr für eMail?</a>

Viele Grüße, EP.

-----------------
"Wer die Vergangenheit nicht loslässt, der hat keine Zukunft. Doch wer die Erinnerung nicht behält, d"

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#22
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

"er hat keine Vergangenheit" - Sollte es eigentlich weiter heißen. Muss mir wohl 'ne kürzere Signatur einfallen lassen. :(

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn nun theoretsich auch nur die klitztekleinste Möglichkeit besteht, öffentlich rechtliches Programm zu empfangen, dann ist man Gebührenpflichtig. Ok. Es soll ja schon Leute gegeben haben die durch schlecht gemachte Zahnfüllungen im Mund Radiosendungen empfangen haben. Müssten die nun ihr Gebiss anmelden? GEZ auf PC is Nepp nix anderes.

-- Editiert von Cosmo am 18.10.2004 23:14:51

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#24
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Und noch was schön 'luschtiges' zum Thema GEZ: <a href="http://vowe.net/archives/004323.html" target="new">Hier klicken</a>. :)

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#25
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

.

-- Editiert von EP am 18.10.2004 23:26:08

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#26
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Die Möglichkeit des Empfangs lässt sich z.B. leicht per Passwort unterbinden..."

Dass sich Passwörter und anderer Sicherungsmassnahmen (mehr oder weniger leicht) manipulieren lassen, dürfte ja wohl allseits bekannt sein...

"Wie schon oben geschrieben sind die Empfangsmöglichkeiten aber nicht alle gleich."

Doch - es besteht doch in allen Fällen die MÖGLICHKEIT, Radio und Fernsehen zu empfangen. Und ob ein Gerät primär zum Empfang bestimmt ist oder nicht, kann dabei keine Rolle spielen - insb. nicht vor dem Hintergrund, dass Fernseher, Radio und Computer in Zukunft wohl immer weiter zu einem "Gerät" verschmelzen dürften.

"wo in der Verfassung steht er übrigens? Konnte ihn nicht finden..."

Kennen Sie das "Fernseh-Urteil" des BVerfG (BVerfGE 12, 205)? Oder das "Niedersachsen-Urteil" (BVerfGE 73, 118)?

Aus beiden Urteilen ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Meinungsvielfalt zu sichern - und dies ist (nach Ansicht des BVerfG) nur durch die "Grundversorgung" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu gewährleisten. Und zu dieser "Grundversorgung" gehört übrigens nicht nur eine Tagesschau-Ausgabe pro Tag, sondern eben auch eine Samstag-Abend-Unterhaltungsshow wie "Wetten dass...".

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#27
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Die Möglichkeit des Empfangs lässt sich z.B. leicht per Passwort unterbinden..."

Dass sich Passwörter und anderer Sicherungsmassnahmen (mehr oder weniger leicht) manipulieren lassen, dürfte ja wohl allseits bekannt sein...

"Wie schon oben geschrieben sind die Empfangsmöglichkeiten aber nicht alle gleich."

Doch - es besteht doch in allen Fällen die MÖGLICHKEIT, Radio und Fernsehen zu empfangen. Und ob ein Gerät primär zum Empfang bestimmt ist oder nicht, kann dabei keine Rolle spielen - insb. nicht vor dem Hintergrund, dass Fernseher, Radio und Computer in Zukunft wohl immer weiter zu einem "Gerät" verschmelzen dürften.

"wo in der Verfassung steht er übrigens? Konnte ihn nicht finden..."

Kennen Sie das "Fernseh-Urteil" des BVerfG (BVerfGE 12, 205)? Oder das "Niedersachsen-Urteil" (BVerfGE 73, 118)?

Aus beiden Urteilen ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Meinungsvielfalt zu sichern - und dies ist (nach Ansicht des BVerfG) nur durch die "Grundversorgung" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu gewährleisten. Und zu dieser "Grundversorgung" gehört übrigens nicht nur eine Tagesschau-Ausgabe pro Tag, sondern eben auch eine Samstag-Abend-Unterhaltungsshow wie "Wetten dass...".

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#28
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Die Möglichkeit des Empfangs lässt sich z.B. leicht per Passwort unterbinden..."

Dass sich Passwörter und anderer Sicherungsmassnahmen (mehr oder weniger leicht) manipulieren lassen, dürfte ja wohl allseits bekannt sein...

"Wie schon oben geschrieben sind die Empfangsmöglichkeiten aber nicht alle gleich."

Doch - es besteht doch in allen Fällen die MÖGLICHKEIT, Radio und Fernsehen zu empfangen. Und ob ein Gerät primär zum Empfang bestimmt ist oder nicht, kann dabei keine Rolle spielen - insb. nicht vor dem Hintergrund, dass Fernseher, Radio und Computer in Zukunft wohl immer weiter zu einem "Gerät" verschmelzen dürften.

"wo in der Verfassung steht er übrigens? Konnte ihn nicht finden..."

Kennen Sie das "Fernseh-Urteil" des BVerfG (BVerfGE 12, 205)? Oder das "Niedersachsen-Urteil" (BVerfGE 73, 118)?

Aus beiden Urteilen ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Meinungsvielfalt zu sichern - und dies ist (nach Ansicht des BVerfG) nur durch die "Grundversorgung" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu gewährleisten. Und zu dieser "Grundversorgung" gehört übrigens nicht nur eine Tagesschau-Ausgabe pro Tag, sondern eben auch eine Samstag-Abend-Unterhaltungsshow wie "Wetten dass...".

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#29
 Von 
Bob.Vila
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(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Die Möglichkeit des Empfangs lässt sich z.B. leicht per Passwort unterbinden..."

Dass sich Passwörter und anderer Sicherungsmassnahmen (mehr oder weniger leicht) manipulieren lassen, dürfte ja wohl allseits bekannt sein...

"Wie schon oben geschrieben sind die Empfangsmöglichkeiten aber nicht alle gleich."

Doch - es besteht doch in allen Fällen die MÖGLICHKEIT, Radio und Fernsehen zu empfangen. Und ob ein Gerät primär zum Empfang bestimmt ist oder nicht, kann dabei keine Rolle spielen - insb. nicht vor dem Hintergrund, dass Fernseher, Radio und Computer in Zukunft wohl immer weiter zu einem "Gerät" verschmelzen dürften.

"wo in der Verfassung steht er übrigens? Konnte ihn nicht finden..."

Kennen Sie das "Fernseh-Urteil" des BVerfG (BVerfGE 12, 205)? Oder das "Niedersachsen-Urteil" (BVerfGE 73, 118)?

Aus beiden Urteilen ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Meinungsvielfalt zu sichern - und dies ist (nach Ansicht des BVerfG) nur durch die "Grundversorgung" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu gewährleisten. Und zu dieser "Grundversorgung" gehört übrigens nicht nur eine Tagesschau-Ausgabe pro Tag, sondern eben auch eine Samstag-Abend-Unterhaltungsshow wie "Wetten dass...".

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