GEZ-Gebühren nicht rückzahlbar??

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)
GEZ-Gebühren nicht rückzahlbar??

Student S hat schön und brav 2 Jahre GEZ-Gebühren bezahlt. Da er einen während des Zivildienstes einen Autounfall hatte wird er nun, nach einem fälschlichen 1. Bescheid nach §27e Bundesversorgungsgesetz von den GEZ-Gebühren befreit (Kennzeichen RF)
S fragt nun bei der GEZ nach und sagt dass er die unnötig bezahlten Gebühren zurück möchte. Die GEZ antwortet ihm, dass das nicht ginge.
Darf die GEZ dies behaupten??

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Bitte erstellen Sie eine Chronologie, wann welches Ereignis auftrat, damit Ihre Frage genau nachvollziehbar ist.

- Wann ist der Unfall aufgetreten?

- Wann wurde die Befreiung beantragt?

- Was meinen Sie mit 'fälschlichem Bescheid'?

- Ab wann wurde die Befreiung gewährt?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ist doch eine Antragssache diese Befreiung oder?

Automisch wirst du nie befreit, nur weil du Schwerbehindert bist.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und rückwirkend wird man auch nie befreit, sondern frühestens ab Antrag.

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#4
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

- der Unfall war 10/2003
- Bescheid ohne Befreiung von der GEZ erging 04/2004
- ab 10/2004 wurden GEZ-Gebühren bezahlt
- Änderung des Bescheids mit Befreiung von der GEZ 09/2006
-11/2006 Antrag auf Befreiung von der GEZ mit Vorlage des SChwerbehindertenausweises

Stundent S möchte nun seine rund 700 Euro bezahlten GEZ -Gebühren zurück. Zu recht?

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie von Jotrocken gesagt, Befreiung gibt es erst ab Antrag, also ab 11/06.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

-ähm ja, vielen dank an die, die mir das ergebnis präsentieren.
kann mir jemand die rechtmäßigkeit begründen?
Was kann S dafür, dass der erste Bescheid falsch war?
-ganz persönlich @pan2: niemand sprach von einem 'eigentlichen Antrag'!

-- Editiert von stefan84 am 09.12.2006 22:23:06

-- Editiert von stefan84 am 09.12.2006 22:24:20

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Stefan,

haben Sie dem Befreiungsantrag, welcher zum Bescheid von 04/2004 führte (Ablehnung) den Schwerbehindertenausweis beigefügt? Oder worauf haben Sie den Befreiungsantrag gestützt? Auf welche Befreiungskriterien?

Worauf basierte die Änderung des Bescheids mit Befreiung von der GEZ 09/2006? Also warum wurde der Bescheid abgeändert? Von wem? Von der GEZ, oder auf Ihr Bestreben?

- Rönner -

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#10
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Zur Begründung der Änderung:

Soweit sich ergibt, dass bei Erlass eines Bescheides das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde und soweit deshalbe eine unrichtige Feststellung getroffen wurde, ist der rechtswidrige (unrichtige) Bescheid gemäß §44 SGB X zurückzunehmen und druch die rechtmäßige Entscheidung zu ersetzen.

Der eingangs erwähnte Beschdeid war insoweit unrichtig, als mit ihm
- das Merkzeichen RF abgelehnt wurde.
In diesem Umfang habe ich, wie eingangs ersichtlich, mit dem heutigen Bescheid eine Korrektur der früheren falschen Entscheidung vorgenommen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Stefan

Du zitierst einen Auszug aus dem SGB. Die GEZ-Gebühren sind aber kein sozialrechtlicher Tatbestand.

Von daher wirst Du mit der Argumentation leider nicht weit kommen, sorry.

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ihre Sachverhaltsschilderung ist unklar.

Haben Sie Ihrem ersten Befreiungsantrag (kurz nach Ihrem Unfall) den Schwerbehindertenausweis mit einem RF-Kennzeichen beigefügt?

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

"Bescheid ohne Befreiung von der GEZ erging 04/2004"

der bescheid erging vom amt für soziale angelegenheiten
nicht von der gez.
dabei gab es allerdings keine befreiung von der gez

ich hoffe die sachverhaltsschilderung ist jetzt klar

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#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sofern Sie Ihrem ersten Befreiungsantrag kurz nach Ihrem Unfall ein gültiges RF-Kennzeichen beigefügt hatten und der Antrag auf Befreiung fälschlicherweise abgelehnt worden ist, so besteht die Möglichkeit auf einen Anspruch auf Rückerstattung.

Sofern Sie Ihrem ersten Befreiungsantrag kurz nach Ihrem Unfall kein gültiges RF-Kennzeichen oder ein anderes gültiges Kriterium beigefügt haben und der Bescheid mithin rechtmäßig abgelehnt worden ist, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Beachten Sie, dass um eine Befreiung zu erwirken ein Befreiungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen hinsichtlich der Befreiungskriterien eingereicht werden muss. Rückwirkende Befreiungen sind idR nicht zulässig.

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.12.2006 14:10:24

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#15
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Herr Rönner, das haben Sie schön dargestellt.

Ich zitiere den Threaderöffner weiter oben:
11/2006 Antrag auf Befreiung von der GEZ mit Vorlage des SChwerbehindertenausweises

Damit ist frühestens ab diesem Zeitpunkt eine Befreiung/Rückzahlung möglich und nicht für die Zeit davor.

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