GEZ Gebühren trotz Befreiung des Vaters

28. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
mariuswink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Gebühren trotz Befreiung des Vaters

Hallo zusammen!
Seit ca. 3 Jahren ist mein Vater Rundfunkbefreit, da er einen Schwerbehindertenausweis besitzt.
Seit dem zahle ich die Rundfunkgebühren für den Haushalt indem ich mit meiner Mutter und meinem Vater lebe.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Befreiung zu bekommen und das Geld rückwirkend wieder zu bekommen?

Ggf. gibt mir bitte einen Lösungsvorschlag, den man hier anwenden kann.

LG und DANKE für Euer Feedback.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von mariuswink):
Ggf. gibt mir bitte einen Lösungsvorschlag, den man hier anwenden kann.
Gibt keinen, wenn du keinen Befreiungsgrund hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat:
Von rundfunkbeitrag.de:
Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.

Sind Sie älter als 25?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
...zahlen keinen zusätzlichen Beitrag,...
Hier wird aber nur 1 Beitrag gezahlt.
Davon abgesehen: Wenn der Vater befreit ist, dann ist immer noch die Mutter da, die anscheinend nicht davon befreit ist.
Ergo: 1x Beitrag ist zu bezahlen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Davon abgesehen: Wenn der Vater befreit ist, dann ist immer noch die Mutter da, die anscheinend nicht davon befreit ist.


?!?!? Wenn die Eltern verheiratet sind, dann ist die Mutter automatisch auch befreit. Ist der TE unter 25, gilt die Befreiung auch für diesen.

Zitat:
Für wen gilt eine Befreiung noch?
Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, kann sich das auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.

Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ist der TE unter 25, gilt die Befreiung auch für diesen.
Vergiss meinen Beitrag, ich stand voll auf denk Schlauch. Es kommt nur darauf an, wie alt der Fragesteller ist.

-- Editiert von -Laie- am 29.08.2019 11:18

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Seit ca. 3 Jahren ist mein Vater Rundfunkbefreit, da er einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Behinderte sind nur dann vom RF-Beitrag befreit, wenn sie taubblind sind - ist er das? Denn dass alle Schwerbehinderten befreit sind, wie Sie scheinbar annehmen, ist definitiv falsch.

-- Editiert von muemmel am 29.08.2019 16:21

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Seit ca. 3 Jahren ist mein Vater Rundfunkbefreit, da er einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Behinderte sind nur dann vom RF-Beitrag befreit, wenn sie taubblind sind - ist er das? Denn dass alle Schwerbehinderten befreit sind, wie Sie scheinbar annehmen, ist definitiv falsch.

-- Editiert von muemmel am 29.08.2019 16:21


Exakt.

Wenn aufgrund des Schwerbehindertenausweis eine "Vergünstigung" eingetreten ist, dann dürfte es in aller Regel eine Ermäßigung auf 1/3 sein. Grundlage hierfür wäre das Merkzeichen "RF".

Zitat (von mariuswink):
Gibt es eine Möglichkeit, eine Befreiung zu bekommen und das Geld rückwirkend wieder zu bekommen?


Mal ganz offen gefragt:

Abgesehen davon, dass "man" hier einfach nicht zahlen will.

Mit welcher sinnvollen Begründung sollte ein - so hoffen wir - kerngesunder junger Mann von der Schwerbehinderung des Vaters nutznießen? Nichts gegen die Frage an sich. Aber der Gedankengang dahinter interessiert mich. Daher bitte meine Frage nicht als schnippisch auslegen. :-)

Zitat (von -Laie-):
Wenn der Vater befreit ist, dann ist immer noch die Mutter da, die anscheinend nicht davon befreit ist.


Innerhalb einer gemeinsamen Wohnung gilt eine Befreiung (wie auch Ermäßigung) immer für den Ehepartner mit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BonsaiHH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Geld wird es nicht mehr zurück geben.

[GELÖSCHT - HIER IST EIN SERIOSES FORUM]

-- Editiert von Moderator am 31.08.2019 12:59

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

@BonsaiHH
Dein Beitrag ist im falschen Forum gelandet.
Hier wird dieser *** nicht empfohlen.

GEZ war gestern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen