GEZ Gewerblich und Befreiung

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
lichtenblau
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Gewerblich und Befreiung

Hallo,
ich habe mich als ALG2 Empfänger 2015 selbständig gemacht. D.h. ich habe von der ARGE Unterstützung als Selbständiger erhalten, und zwar bis Ende 2017. Für diese Zeit habe ich auch eine Befreiung von der GEZ erhalten.
Meine Betriebsstätte als Freiberufler war bzw. ist immer noch ein Büro das ich miete, also nicht zuhause.
Jetzt habe ich ein schreiben an die Firmenadresse von der GEZ erhalten, die wissen wollen seit wann ich diese Betriebsstätte habe.
Ist meine Befreiung im bis Ende 2017 auch für meine Betriebsstätte gültig?
Wie kann ich da nun vorgehen?

2. Mein Gehalt bzw. Einkommen ist weit unter dem Hartz4 Satz, ich wollte aber trotzdem nichts mehr mit der ARGE zu tun haben. Im Duchschnitt lag das Einkommen bie ca. 200 Euro/Monat. Gibt es da eine Möglichkeit eine spezielle Befreiung zu von der GEZ zu erhalten, so das ich weder privat in der Wohung, noch im Betrieb GEZ zahlen muss?


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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Leider ist den meisten Ämtern egal wie viel du verdienst, es kommt nur darauf an, ob du HartzIV beziehst oder nicht. In meiner Studentenphase habe ich nur vom Unterhalt meiner Eltern gelebt und wollte zusätzlich Wohngeld beantragenn, weil mein Einkommen wirklich unterirdisch war. Der Unterhalt deckte wirklich nur meine festen Kosten ab. Antwort des Wohngeldamtes: Ich bekomme kein Wohngeld, weil das Einkommen zu niedrig ist! Schöner Mist, oder? Ich hab das Gefühl der Staat möchte eher, dass man ihm auf der Tasche liegt, statt sich selbst so gut es geht durchzuschlagen.
Von wegen unrealistisch und davon könnte ja keiner leben: Manche Menschen sind wirklich Überlebenskünstler und dafür wird man dann bestraft. Ich fürchte dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen, tut mir Leid. Die einzige Möglichkeit sich befreien zu lassen ist HartzIV oder ein bestimmtes Zeichen beim Behindertenausweis.

-- Editiert von Momentum am 10.07.2019 08:16

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Davon mal abgesehen, natürlich kan man auch weiterhin (ergänzend) ALG II beantragen. Da gilt die Befreiung aber nur für die Private Beitragsnummer. Gewerbe & Co bleiben zahlungspflichtig. Das ist nämlich Betriebsausgabe.

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