GEZ - Handy auf Arbeit - doppelt zahlen?

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
RickD
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 31x hilfreich)
GEZ - Handy auf Arbeit - doppelt zahlen?

Hallo,

die GEZ schreibt:

Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz. Wird ein Rundfunkgerät zum Arbeitsplatz mitgenommen, muss es zusätzlich zu den bereits zu Hause vorhandenen Geräten angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gerät jeden Tag wieder mit nach Hause genommen wird.

Das bedeutet doch, dass man für ein Handy mit Radioempfänger zweimal zahlen muss. Oder?

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Wenn ein FM Empfänger eingebaut ist, dann ja, aber bring die GEZ doch nicht auf solch dumme Ideen :zoff:


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Das betrifft dann natürlich auch den Lappi, denn der ist das "neuartige Rundfunkgerät" !

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hoschi102
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 41x hilfreich)

Nach offiziellen GEZ Infos müßte man das Handy, das man mit zur Arbeit nimmt, zusätzlich anmelden.

Aber: Einer der Privaten hatte hierzu wohl Bernd Höcker interviewt (www.gez-abschaffen.de) und der hatte genau das gesagt.

Diese Aussage ist dem Privatsender dann hinterher von den ÖRs per Gericht verboten worden, obwohl sie sich genau aus den Infoseiten der GEZ ergibt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Das geht auch ohne Radioempfaenger. Das Problem ist, dass Du ja mit Deinem Mobiltelefon ins Internet gehen kannst (kostet eine huebsche Stange Geld) und Dir das magere Programm der oeff.R. auch dort ansehen/hoeren kannst (auf 20 qcm Bildschirm...).
Und weil wir unsere Mobiltelefone vorwiegend zum Betrachten von ARD/ZDF/WDR... - Internetseiten kaufen, muessen wir dafuer auch zahlen. Aber mal ehrlich: bring doch die Heinis nicht auf Ideen, wenn einer von den Klingelputzern vor der Tuer steht, ist Dein Mobiltelefon 1. nicht internetfaehig und 2. in Sekundenbruchteilen in der Tasche verschwunden.

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)

@Olliminator

noch eines vergessen:

3. hat der Mann von der GEZ keinen Zutritt zur Wohnung.

## wenn ein GEZ'ler vor Deiner Tür steht:
## lass ihn da stehen!

Zusatz füt Hausbesitzer: prüfe, ob der Schnüffler auf öffentlichem Grund steht (dann hat er Glück) oder ob Du ihn vom Grundstück weisen kannst.

allgemeine Frage:

kann man der GEZ samt allen Mitarbeitern insgesamt Hausverbot erteilen? Falls ja, in welcher Form?
Gilt das auch für die zwei Meter von Gartenzaun bis Haustür???

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.329 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen