Hallo,
die GEZ schreibt:
Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz. Wird ein Rundfunkgerät zum Arbeitsplatz mitgenommen, muss es zusätzlich zu den bereits zu Hause vorhandenen Geräten angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gerät jeden Tag wieder mit nach Hause genommen wird.
Das bedeutet doch, dass man für ein Handy mit Radioempfänger zweimal zahlen muss. Oder?
GEZ - Handy auf Arbeit - doppelt zahlen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Wenn ein FM Empfänger eingebaut ist, dann ja, aber bring die GEZ doch nicht auf solch dumme Ideen
Viele Grüße, Michael
Das betrifft dann natürlich auch den Lappi, denn der ist das "neuartige Rundfunkgerät" !
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Nach offiziellen GEZ Infos müßte man das Handy, das man mit zur Arbeit nimmt, zusätzlich anmelden.
Aber: Einer der Privaten hatte hierzu wohl Bernd Höcker interviewt (www.gez-abschaffen.de) und der hatte genau das gesagt.
Diese Aussage ist dem Privatsender dann hinterher von den ÖRs per Gericht verboten worden, obwohl sie sich genau aus den Infoseiten der GEZ ergibt.
Das geht auch ohne Radioempfaenger. Das Problem ist, dass Du ja mit Deinem Mobiltelefon ins Internet gehen kannst (kostet eine huebsche Stange Geld) und Dir das magere Programm der oeff.R. auch dort ansehen/hoeren kannst (auf 20 qcm Bildschirm...).
Und weil wir unsere Mobiltelefone vorwiegend zum Betrachten von ARD/ZDF/WDR... - Internetseiten kaufen, muessen wir dafuer auch zahlen. Aber mal ehrlich: bring doch die Heinis nicht auf Ideen, wenn einer von den Klingelputzern vor der Tuer steht, ist Dein Mobiltelefon 1. nicht internetfaehig und 2. in Sekundenbruchteilen in der Tasche verschwunden.
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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"
@Olliminator
noch eines vergessen:
3. hat der Mann von der GEZ keinen Zutritt zur Wohnung.
## wenn ein GEZ'ler vor Deiner Tür steht:
## lass ihn da stehen!
Zusatz füt Hausbesitzer: prüfe, ob der Schnüffler auf öffentlichem Grund steht (dann hat er Glück) oder ob Du ihn vom Grundstück weisen kannst.
allgemeine Frage:
kann man der GEZ samt allen Mitarbeitern insgesamt Hausverbot erteilen? Falls ja, in welcher Form?
Gilt das auch für die zwei Meter von Gartenzaun bis Haustür???
Und jetzt?
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