GEZ Nachzahlung, wohne in eine Wohnung-angemeldet in der andere

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Nachzahlung, wohne in eine Wohnung-angemeldet in der andere

Hallo,
ich habe die ganze Zeit bei meine Neffe gewohnt, war aber woanders angemeldet. Sobald als ich bei meine Neffe angemeldet habe, kam fuer mich die Nachzahlung 665euro. Der Neffe hat immer die Gebühren sauber bezahlt. Muss ich jetzt die Gebuehren tatsächlich nachzahlen, obwohl anteilmaeβIg habe immer an der Neffe Gebühren schon bezahlt.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Alex76123):
Sobald als ich bei meine Neffe angemeldet habe, kam fuer mich die Nachzahlung 665euro.

Mit welcher Begründung genau?



Zitat (von Alex76123):
Der Neffe hat immer die Gebühren sauber bezahlt.

Ok, und was ist mit der anderen Wohnung? Wer hat dafür die Gebühren bezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Begründung, dass fuer die Zeitraum von mir keine Gebühren bezahlt wurde.

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#3
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Fuer die andere Wohnung wahrscheinlich nicht, ich war nur Untermieter und habe niemals dort gewohnt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Alex76123):
Fuer die andere Wohnung wahrscheinlich nicht

Dann sollte man das mal prüfen.



Zitat (von Alex76123):
ich war nur Untermieter und habe niemals dort gewohnt.

Finde den Widerspruch ...
Wozu eine Wohnung mitmieten, wenn man diese gar nicht nutzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe in die Wohnung beim Verwandter gewohnt und habe ihm ein Teilmiete gezahlt. Angemeldet war in die ganz andere Wohnung nur darum, weil als ich von meiner Frau ausgezogen war, bin ich zum meinem damaligen Kumpel eingezogen, das war erste Woche für mich Zwischenlösung, und dann bin ich weiter zum meinem Verwandter gezogen, habe ihm anteilig die Miete gezahl. Dann habe ich mich beim meinem Verwandter angemeldet und weinger Wochen danach kam die Bescheid für die Nachzahlung von GEZ Gebühren.

-- Editiert von Alex76123 am 09.04.2019 12:36

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Beitragsschuldner gemäss Rundfunksstaatsvertrag sind sie für beide Wohnungen.

1. Rausfinden für welche Wohnung man Nachzahlen soll.
2. Rausfinden ob für die betreffende Wohnung der Beitrag bezahlt wurde.
3a. Wenn ja, die entsprechende Beitragsnummer dem Beitragsservice mitteilen.
3b. Wenn nein, dann darf man zahlen und kann später im Innenverhätnisse, falls der andere Beitragsschuldner nicht befreit ist, einen Anteil an den bezahlten Beitrag fordern.

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#7
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bin ich Beitragsschuldner unabhängig davon, ob fuer die Wohnung GEZ Gebühren bezahlt wurden oder nicht?

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#8
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Alex76123):
Also bin ich Beitragsschuldner unabhängig davon, ob fuer die Wohnung GEZ Gebühren bezahlt wurden oder nicht?


Man wird Beitragsschuldner sobald man in einer Wohnung tatsächlich wohnt (=Innehat). Egal ob man "nur" Untermieter ist oder nicht. Der Gesetzgeber unterstellt im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass jeder Person unter Anschrift X wohnt, wenn er dort melderechtlich angemeldet ist. Alles andere wäre ja auch ein Meldeverstoß.

Die Frage ist: Hat der Neffe wirklich bezahlt? Falls nein, darf der ZBS von dir im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung den Rundfunkbeitrag fordern.

Gleiches gilt, wenn dem Neffen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gewährt wurde. Die gilt auch nicht für dich.

Die Frage ist erstmal wirklich: Für welche Wohnung will der Beitragsservice überhaupt einen Beitrag. Die Wohnung vom Neffen? Die vom Kumpel?

Zitat (von Alex76123):
Ich habe in die Wohnung beim Verwandter gewohnt und habe ihm ein Teilmiete gezahlt. Angemeldet war in die ganz andere Wohnung nur darum, weil als ich von meiner Frau ausgezogen war, bin ich zum meinem damaligen Kumpel eingezogen, das war erste Woche für mich Zwischenlösung, und dann bin ich weiter zum meinem Verwandter gezogen, habe ihm anteilig die Miete gezahl. Dann habe ich mich beim meinem Verwandter angemeldet und weinger Wochen danach kam die Bescheid für die Nachzahlung von GEZ Gebühren.


Für mich hört sich das ziemlich chaotisch an.

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#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Alex76123):
Ich habe in die Wohnung beim Verwandter gewohnt und habe ihm ein Teilmiete gezahlt. Angemeldet war in die ganz andere Wohnung nur darum, weil als ich von meiner Frau ausgezogen war, bin ich zum meinem damaligen Kumpel eingezogen, das war erste Woche für mich Zwischenlösung, und dann bin ich weiter zum meinem Verwandter gezogen, habe ihm anteilig die Miete gezahl. Dann habe ich mich beim meinem Verwandter angemeldet und weinger Wochen danach kam die Bescheid für die Nachzahlung von GEZ Gebühren.


1: Auszug aus Wohnung der Ehefrau.
2: Einzug bei Kumpel ( Dauer 1 Woche )
3: Auszug vom Kumpel und Einzug beim Verwandten

Herausfinden, von welcher Wohnung du nachzahlen sollst und ob der Verwandte und Kumpel den Beitrag zahlen oder befreit sind.
Wer hat in deiner Wohnung wo du ausgezogen bist den Rundfunkbeitrag bezahlt?
Dafür muss ja auch der Rundfunkbeitrag bezahlt werden, wenn du ihn bezahlt hast, hast du dem Beitragsservice schriftlich deinen Umzug zum Kumpel und danach zum Verwandten angezeigt?
Oder hat ihn deine Ehefrau gezahlt.?
Wer zahlt für die Wohnung der Ehefrau momentan den Rundfunkbeitrag.


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Man wird Beitragsschuldner sobald man in einer Wohnung tatsächlich wohnt (=Innehat).

Da liegen mir andere Informationen vor. Man muss die Wohnung nur inne haben, egal ob man darin wohnt oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Neffe hat immer die Gebühren bezahlt, deswegen eigentlich war immer ruhig, was GEZ angeht. Denn ich habe faktisch nur bei ihm gewohnt und die Gebühren wurden bezahlt. Und Kumpel wahrscheinlich nicht, ich habe seit 7 Monate keine Kontakt mit dem, oder ich gehe davon aus, dass er keine bezahlt hat, wie gesagt, hab keine Kontakt mehr mit dem.

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#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dezent):
Man wird Beitragsschuldner sobald man in einer Wohnung tatsächlich wohnt (=Innehat).

Da liegen mir andere Informationen vor. Man muss die Wohnung nur inne haben, egal ob man darin wohnt oder nicht.


Man muss schon genau differenzieren:

Man kann eine Wohnung bewohnen, dann wird man beitragspflichtig (=man hat die Wohnung praktisch also inne, ohne Mietvertrag, ohne EMA-Anmeldung, ohne irgendein Papier als Grundlage).

Man kann eine Wohnung innehaben (auf dem Papier, z.B. aufgrund EMA-Anmeldung, Mietvertrag), wohnt tatsächlich aber nicht da. Man wird trotzdem beitragspflichtig.

Man hat eine Wohnung inne (theortisch) und wohnt da (praktisch) - Ergebnis wie zuvor.

Zitat (von Alex76123):
. Und Kumpel wahrscheinlich nicht, ich habe seit 7 Monate keine Kontakt mit dem, oder ich gehe davon aus, dass er keine bezahlt hat, wie gesagt, hab keine Kontakt mehr mit dem.


Dann haben wir da schon mal einen ersten Ansatzpunkt.

Und wenn dann der Sachverhalt insgesamt vielleicht nicht schlüssig erläutert wurde (fehlende Beitragsnummern zum Beispiel) und die eigene melderechtliche An- und Abmeldung nicht völlig sauber vollzogen wurde, wird es ganz schnell problematisch mit der Beweisführung.

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#13
 Von 
Alex76123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie kann man jetzt von Hauptmieter zumindest anteilig den Beitrag fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Man kann eine Wohnung nicht bewohnen, sondern dort Sachen lagern, dann wird man auch beitragspflichtig, man hat die Wohnung praktisch also auch inne.


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#15
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Alex76123):
Und wie kann man jetzt von Hauptmieter zumindest anteilig den Beitrag fordern?

Wenn der Hauptmieter befreit ist: Gar nicht.
Wenn der Hauptmieter nicht befreit ist: Forderung aufstellen und mit Zahlungsfrist als Einwurfeinschreiben an diesen senden. Wenn er nicht bezahlt entweder Zivilklage oder gerichtliche Mahnverfahren einleiten und durchziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Aufgrund Ihrer Schreibweise gehe ich davon aus, dass Sie Ausländer sind. 665 € : 17,50 €GEZ pro Monat ergibt 38 Monate. Waren Sie rein zufällig in der Wohnung Ihrer... öhm ... Exfrau so lange gemeldet, um den eigenständigen Aufenthaltstitel nach den berühmten 3 Jahren zu erlangen?

Ist nur so ein Gedanke von mir. Wenn er nicht stimmt, dann entschuldige ich mich.

Wenn doch, würde ich an Ihrer Stelle flugs und stillschweigend die 665 € zahlen, sonst haben Sie ggf demnächst ganz andere Probleme als den Beitragsservice.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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