GEZ Nachzahlung trotz Befreiung

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
nadso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Nachzahlung trotz Befreiung

Hallo zusammen, heute hab ich der GEZ die Tür geöffnet, natürlich lief der Fernseher.

Total überfordert von der Situation hab ich dem Mitarbeiter erzählt, dass ich seit 6 Monaten einen Fernseher habe. Und prompt hat der gute Mann mir eine Rechnung ausgestellt in Höhe von ca 160 Euro für die vergangenen Monate inkl. November.
Ich frage mich auch wie der Preis entstehen soll, da der Preis monatlich 17,98 beträgt. das macht bei 6-7 Monaten 108-125 Euro und keine 160.

Eine Quittung hab ich unterschrieben, bezahlt hab ich aber erstmal nichts.
Danach sagte mir der Mitarbeiter, dass ich als Bafög-Empfänger mich befreien lassen kann, dass aber nicht für die Nachzahlung der letzten Monate gilt, sondern erst ab Anmeldung.

Bafög beziehe ich nun nicht erst seit gestern, sondern seit 4 Jahren. Warum bin ich denn dann für eine Nachzahlung nicht befreit, bzw, warum muss ich denn dann zahlen? Aber erst ab Meldung nicht mehr? Das klingt irgendwie eigenartig. Stimmt das nun wirklich? Muss ich den Betrag wirklich nachzahlen? Trotz bafögbeziehender Student?

ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da 160 Euro für mich sehr viel Geld sind.


Mit freundlichen Grüßen
nadso

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-- Editiert am 26.10.2010 23:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

http://www.gez.de
Du bist für eine Nachzahlung nicht befreit weil du keinen Antrag auf Befreiung gestellt hast!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich jetzt vor der Zahlung mich befreien lassen und angebe, dass ich erst seit heute einen fernseher habe, was passiert dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es wird immer erst ab dem Folgemonat befreit.
November Antrag auf Befreieung - ab Dezember nicht zahlen wenn ein Befreiungsgrund vorhanden ist.
Den Wertegang, Formulare findest du unter http://www.gez.de .
Die nötigen Unterlagen ( aktuellen Bafög Bescheid ) musst du dann anfügen.
Aus der Sache mit dem GEZ´ler vor der Tür der den Ferseher sah wirst du nicht mehr raus kommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
du hast ja wirklich alles falsch gemacht!
Den Typen reinlassen - ein Fehler! Das du schon länger "schwarz-Siehst" - ein Fehler!
Eine Befreiung gibt es nicht nach Anmeldung sondern ab Befreiungsantrag! Du musst also nachzahlen! Da freud sich der GEZ-Scherge - er bekommt eine Provision!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Wenn ich jetzt vor der Zahlung mich befreien lassen und angebe, dass ich erst seit heute einen fernseher habe, was passiert dann?

Wenn du Glück hast nichts.

Denn wenn ich mir dann das ansehe:
quote:
hab ich dem Mitarbeiter erzählt, dass ich seit 6 Monaten einen Fernseher habe.
...
Eine Quittung hab ich unterschrieben, bezahlt hab ich aber erstmal nichts.

Das war wohl eher die Anmeldebestätigung und keine Quittung?
Da hast du unterschrieben wie lange du den Fernseher schon hast.


Bei der GEZ arbeitet zwar nicht die geistige Elite dieses Landes, aber DAS werden die schon merken.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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