GEZ Obwohl Harz4

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
123moppel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Obwohl Harz4

hallo leute.
seit jahren weiss die gez.das wir wegen krankhei harz 4.
bekommen und befreit sind.
aber immer 1.1/2 monate vor der neubewilligung bekommen
wir ein schreiben das wir 14 tage zeithaben,die neu bewilligung
von der arge einzu reichen.klapt manchmal nicht und die gez schickt uns wieder eine rechnung fuer EINEN (1)monat.
kennt jemand von euch einen weg wie mann da rauskommt?
PS.gez ist uneinsichtig.(zahlen raten)

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-- Editiert 123moppel am 04.01.2012 02:44

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Vorsorgliche Antragstellung
Einen vorsorglichen Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Sozialleistung oder die Zuerkennung des RF-Merkzeichens schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen schon früher vorgelegen haben. Nur bei einer vorsorglichen Antragstellung kann eine eventuelle Befreiung zum Folgemonat der vorsorglichen Antragstellung ausgesprochen werden.

Falls Sie einen vorsorglichen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular „vorsorglicher Antrag" an und nennen Sie die Nummer des zutreffenden Befreiungsgrundes....

aus GEZ.de

Dies sollte eigentlich schon länger bekannt sein?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
klapt manchmal nicht

Warum nicht???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo
was für blöde Antworten hier!
Eine Befreiung muss beantragt werden! Und sie gilt immer erst ab dem folge Monat des Antrages! Und auch nur für den angegebenen Zeitraum! Das die GEZ euch sogar regelmäßig anschreibt ist schon sehr lobenswert!
Um diesen "Monat" ausschließen zu können, muss ein "vorsorglicher Antrag" gestellt werden! Bei dem die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden!

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#5
 Von 
123moppel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Ich danke euch fuer die Andworten und hoffe das ich das eine oder andere umsetzen kann.:)

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