GEZ Pfändung droht

21. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ica.rus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 80x hilfreich)
GEZ Pfändung droht

Ich habe in der zeit als ich arbeitslos war keine gez gebühren gezahlt, habe der gez auch mehrfach den brief mit den (weiter)bewilligungs bescheid zugeschickt.
Nur haben die nicht reagiert, nunja nach einigem hin und her habe ich einen brief von der stadt mönchengladbach bekommen(nicht der erste) in dem ein herr angekündigt mich am 22.11 zwischen 10-18:00 zu "besuchen" zwecks pfändung, nun was soll ich genau tun?
Offenbar hat die gez mehrfach meine briefe mit dem (weiter)bewilligungs bescheid ignoriert und sich nie dazu geäußert, auch die stadt mönchengladbach hat zu meinem brief nie etwas gesagt(habe denen auch was geschrieben), habe denen auch eine email geschrieben und nie eine reaktion erhalten.

Hatte mir überlegt morgens als erstes den mann von der stadt mönchengladbach anzurufen und einen termin auszumachen wann ich ihm die bewilligungs bescheide vorbei bringe.
Wird das ausreichen oder sollte ich noch was anderes tun?

Aktuell beläuft sich die rechnung auf über 230€

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

http://www.123recht.net/Jetzt-hat-es-mich-auch-erwischt-MahnungDrohung-Vollstreckung-__f490941.html

Was hast du letztes Jahr nicht verstanden?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Ica.rus):
habe der gez auch mehrfach den brief mit den (weiter)bewilligungs bescheid zugeschickt.

Nutzlos, wenn man das nicht mit einem entsprechenden Antrag verbindet. Hat man das?



Zitat (von Ica.rus):
wann ich ihm die bewilligungs bescheide vorbei bringe.

Etwas weiter oben hat man die doch noch verschickt gehabt?



In letzter Zeit kommt es schon mal vor, das entgegen der Regel auch mal eine rückwirkende Befreiung gewährt wird.
Also alles mal ordentlich mit Anschreiben, Anträgen und Kopien aller Belege per Einschreiben hinsenden.

Das ganze dann auch dem Vollstrecker mitteilen, eventuell gewährt er einen Aufschub.


Eventuell hat man ja Glück...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

MWn erhält man mit dem ALG II Bescheid auch die Bescheinigung für die Rundfunkanstalten. Wenn die nicht mehr bei den Unterlagen ist, kann man zum JC gehen und um eine Zweitschrift bitten, diese kann man dann dem ARD/ZDF Beitragsservice zur Verfügung stellen, idR wird dann der Gebührenbescheid entsprechend geändert.

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