GEZ Pflichtanmeldung von SWR Mitarbeiter

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mossy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
GEZ Pflichtanmeldung von SWR Mitarbeiter

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einer nicht von mir zugestimmten Pflicht(Neu) anmeldung.

Die Situation sieht aus wie folgt:

Vor 4 Wochen klingelte eine Herr Gxxx vom SWR an meiner Haustür und meinte mich unbedingt sprechen zu müssen.
Ich sagte Ihm über die Gegensprechanlage, dass er bitte in 1 Std. wieder kommen soll, da es 19:00 Uhr waren und ich gerade von der Arbeit kam. Herr Gxxx kam nicht mehr und für mich war die Sache erledigt.

Nach meinem Urlaub (also gestern) staunte ich nicht schlecht, da ich einen Brief mit Briefkopf vom SWR im Fach hatte.
Dort wurde auf eine Pflichtanmeldung bei der GEZ hingewiesen mit wilden Paragrafen-gewürfel und Warten auf eine Rechnung seitens der GEZ. Als Anlage wurde eine frich augefüllte Pflicht (Neu)-anmeldung bei der GEZ beigelegt.
Auf dieser wurde vermerkt, dass ich einen Fernseher und ein KFZ-Radio anmelden wollte. Zudem wurde eine Btrag von 780,- EUR und eine Anmeldezeitraum vom 10.2005 angegeben.
Diese Durchschrift wurde von einem Angestellten unterschrieben und eine rechtsbindliches Feld für eine Unterschrift des Antragsstellers ist frei geblieben.

Nun ist meine Situation wie folgt:
Bis einschließlich Januar 2008 war ich Auszubildener und ab Februar in einem festen Arbeitsverhältnis (Gesellengehalt).
Wohne seit ca. 8 Jahren in einer Wohnung zur Miete.
Das vor der Tür geparkte Kfz ist auf meinem Vater angmeldet, welcher GEZ-gebühren bezahlt.

Mein Anliegen, gegen diesen Herr Gxxx angehen und natürlich keine 780,- EUR zahlen.

Kann mir jemand einen Rat geben oder einen Fall nennen, welcher ähnlich oder gleicher Maßen ablief?

Danke für jegeliche Meldungen.

Grüße Mossy

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22 Antworten
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#1
 Von 
Tocamo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war selbst Mitarbeiter der GEZ im Aussendienst. Aus meiner Erfahrung weiß ich das es keine Zwangsanmeldung gibt. Der Verwaltungsaufwand hierfür wäre viel zu groß. Ein Beleg ohne deine Unterschrift ist ungültig. Der GEZ Eintreiber begibt sich hier auf sehr dünnes Eis, da er nur Auskünfte über dich von Personen einholen darf die mit dir in einem Haushalt leben und über 16 Jahre alt sind. Er macht sich dadurch strafbar gefakte Angaben zu machen. Das kostet Ihn auf jeden Fall den Job. Du mußt aber verstehen das diese auf Provisions Basis Arbeiten und daher sehr erfinderisch sind. Grundgehalt gibts nicht. Auf wenn er Angaben einer Nachbarin eingeholt hat, ist dies nicht rechtens. Der Eintreiber hat bestimmt eine Faxnummer seines Gebietsbeauftragten hinterlassen. An diese Nummer schreibst du das die angaben über die Zeiträume vom Mitarbeiter frei erfunden sind und kein Nachweis darüber besteht das dein Auto vor dem Haus steht oder du überhaupt eines besitzt. Und wenn das Fahrzeug auf Deinen Vater registriert ist, geht die die GEZ hierfür sowieso nix an. Ausser Dein Vater ist Selbstständig. Dann kann er alle Geräte die er besitzt anmelden. Ausser er ist so schlau und tut das nicht. Generell kann dir keiner was tun wenn du keine Unterschrift leistest. Ohne Unterschrift kein gültiger Beleg und keine GEZ gebühren. Und vergiss bitte das Märchen mit dem Funkwagen der GEZ. Den gibt es nicht. Also spar dir das Geld und geh gut Essen mit deiner Freundin.

-- Editiert von tocamo am 06.10.2008 12:09:53

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#2
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mossy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir für diese aufschlußreiche Antwort.
Da ich bis Januar AZUBI war, wäre ich da nicht eh in dieser Ausbildungszeit befreit?
Meine mit dieser Frage, dass wenn ich etwas anmelden würde nur der Zeitram ab Feb. 2008 gelten würde ?
Und eines noch waas mich interessiert: Bekommt der Mitarbeiter eine Provision auf derartige Anmeldungen? bei 780,- EUR Zahlung wären doch bestimmt 10 % für Ihn drin, oder ?

Gruß Mossy

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#4
 Von 
Mossy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hmmm.

@ Philosoph

wie wird das denn für mich klarer mit dieser Aussage:

Die Frage ist einfach, ob du einen TV und/oder andere Empfangsgeräte bereithältst.
Falls ja, bist du gebührenpflichtig, egal ob du was unterschrieben hast, oder nicht.

Was ist bereithalten? Was kann ich darunter verstehen ?

ABER wie verhalte ich mich dnn nun ?

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#5
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mossy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein kleines Beispiel

Ma angenommen:

Wenn ich einen Fernseher hätte und diesen einen Angestellten zeigen würde passt die Diffinition des Bereitstellens.

Wenn ich allerdings einen hätte und diesen keinen GEZ oder SWR Angestellten zeigen würde ist das dann kein Bereitstellen ?

Aktive oder Passiv
Haben und dazu bekennen oder einfach leugnen?

Mir ist halt die Diffinition des Bereitstellens nicht ganz klar.

Mir ist die Diffintion des nicht unterschriebenen Anmeldformulars vom Tocamo lieber gewesen und im Grunde auch nachvollziehbar.
Antrag unterschrieben und die Sache steht. Nicht unterschrieben und die Anmeldung und vor allem die Rückwirkende Anmeldung ist nichtig.

Da ich keinerlei Angaben gemacht habe und machen konnte ist dieser Wisch in meinen Augen nicht rechtsbindend.

ODER?

-- Editiert von Mossy am 06.10.2008 13:23:56

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#7
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

quote:
Ich war selbst Mitarbeiter der GEZ im Aussendienst. Aus meiner Erfahrung weiß ich das es keine Zwangsanmeldung gibt.

Diese Äusserung kann nur ein schlechter Scherz sein. Zum einen, weil mir selbst etwas ähnliches passiert ist (die Sache liegt jetzt beim Verwaltungsgericht), zum anderen, google einfach mal die Begriffe 'GEZ + Zwangsanmeldung'.

Sollte die Fremd- bzw. Zwangsanmeldung zu unrecht geschehen sein, kann ich nur dringend dazu raten den Rechtsweg zu beschreiten und Wortwechsel mit der GEZ bzw. LRA nur schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu führen.
Die Gerichtskosten vorab beliefen sich bei mir auf 75,-€, aber das habe ich gerne investiert um zu sehen, wie die GEZ bei, einer möglichen Verhandlung, den glaubwürdigen Beweis für das tatsächliche Vorhandensein gebührenpflichtiger Geräte zum damaligen Zeitpunkt antreten will.

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#8
 Von 
anti-gez
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

moin,

na klar gibt es provision. zwar weiß ich nicht ob nach einem einheitlichem modell, aber es wird nach erfolg bezahlt.

lg^^

-----------------
"Ich gebe nur meine Erfahrung und Meinung kund..."

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#9
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
anti-gez
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

das spielchen kennst du ja zu genüge.....
mal sehen wann der admin antwortet... soviel zum thema meinungsfreiheit. desweiteren waren die letzten themen mal ein wenig spannender, als ewig...gez fahnder verarscht mich, paket versendet-nicht angekommen und versandbeleg verloren- was nun? usw.....

mal davon abgesehen das es sich um tatsachen handelt....

-----------------
"Ich gebe nur meine Erfahrung und Meinung kund..."

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#11
 Von 
heikofrieder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist ja echt der Hammer!
Das ist eben typisch GEZ!
Einen guten Beitrag darüber habe ich bei:

http://www.wohnung.com/gez-gebuehrenvernichtungsmaschine/

gelesen.

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#12
 Von 
Caro777
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich würde überhaupt nicht auf irgendwelche Schreiben der GEZ reagieren und abwarten ob ein Gebuhrenbescheid kommt. Gegen diesen dann Einspruch erheben mit der Begründung, dass kein Vertrag existiert.
Ich habe noch nie gehört, dass eine "Zwangsanmeldung" ohne Zustimmung des Rundfunkteilnehmers durchgefürt wurde. Du musst Dich nur konsequent dagegen wehren und darfst Dich nicht einschüchtern lassen.

Das mit den Einschreiben ist (leider) auch immer etwas problematisch. Mit wurde mal unterstellt einen leeren Umschlag verschickt zu haben...

Gruß, Caro

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#13
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Caro777
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Dagobert

Das Finanzamt ist eine öffentliche Behörde, es existieren in Deutschland Steuergesetze.

Ein Gesetz, dass die Bezahlung der Rundfunkgebühren regelt gibt es in Deutschland nicht!!!
Es gibt lediglich den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der kein Gesetz ist, da er zum Beispiel nicht mal einen Geltungsbereich enthält.

Bitte erst Informieren und dann krähen

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#15
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Caro777
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielleicht Denkst Du du mal erst nach bevor Du 100te von Postings verbreitest (Masse statt Klasse?)

Warum denkst Du denn dass die staatlichen
Rundfunkanstalten eine "Einrichtung" wie die GEZ überhaubt benötigen um (mit teilweise üblen Methoden) Geld einzutreiben, wenn die gesetzliche Grundage so 1000 prozentig ist, wie Du behauptest.
Die Einschüchterungsmethoden der GEZ wären doch gar nicht notwendig, wenn die Landesrundfunkanstalten durch den Gesetzgeber abgesichert wären.
Es müßte ja ein "Schwarzseher" nach dem anderen verurteilt werden, der erwischt wird. Das passiert aber nicht, kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Aber es freut mich natürlich, wenn Du die Gebühren bezahlst. Ich spare sie mir seit 15 Jahren erfolgreich

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Caro777
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

> Es gibt sogar 16 solche Gesetze.
kannst Du mir nur eines aufzählen?
Falls Du das Rundfunkgebührengesetz meinst, das gibt es tatsächlich, nähmlich in Österreich.

>Warum sollte ich mich wegen den paar Quikern irgendwelchem Stress aussetzen?
Ist kein Stress, reine Ignoranz. Es geht mir nicht nur um die Gebühren an sich, ich kann und mag das Vorgehen der GEZ Schergen nicht unterstützen.

> Mal sehen, wie lange noch, wenn es zutreffen würde. U.a.Internetprovider sind gegenüber der GEZ sehr auskünftsfreudig
Und dann? Wieder das gleiche: Gebührenbescheid - Einspruch - fertig.
Mal Abgesehen davon, ein Vertrag mit nem Internetprovider sagt gar nichts aus....

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#20
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Wird man "Opfer" einer Zwangs- bzw. Fremdanmeldung und hält man keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit, würde ich wie folgt vorgehen.

1.) Nach dem ersten Schreiben bzw. Gebührenforderung würde ich der Anmeldung widersprechen und nachfragen, wie die Anmeldung ohne mein zutun zustande kommen konnte.

2.) Per Einschreiben mit Rückschein vorsichtshalber wieder mit sofortiger Wirkung abmelden.

3.) Wegen des Verdachts des Betruges könnte man den zuständigen Mitarbeiter anzeigen. Bringt in der Regel nicht viel, regt den "GEZler" aber vielleicht mal zum nachdenken über sein handeln an.

4.) Gegen den irgendwann kommenden Gebührenbescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei der LRA einlegen.

5.) Wird der Widerspruch abgelehnt, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Meiner Meinung nach sollte man hier gute Chancen haben, denn die Landesrundfunkanstalt muss im Zweifelsfall beweisen, das Rundfunkgeräte zum Empfang gehalten wurden. Zudem halte ich die GEZ-Mitarbeiter als Zeugen für unglaubwürdig, da sie durch ihre Aussage mittels Provisionszahlungen einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil erlangen.

-----------------
"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exesse."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

> Mal sehen, wie lange noch, wenn es zutreffen würde. U.a.Internetprovider sind gegenüber der GEZ sehr auskünftsfreudig.

So what? Wenn das hier ( http://www.heise.de/newsticker/Richter-kippen-Rundfunkgebuehr-fuer-Internet-PC-bei-privater-Nutzung--/meldung/116992 ) erst mal rechtskräftig ist, dann ist die Gebühr für PCs Geschichte. Ich habe meinen PC jedenfalls nicht angemeldet. Wie man sieht, mit gutem Recht.

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