GEZ Rechnung bezahlen --> Zwickmühle

21. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya316088-9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Rechnung bezahlen --> Zwickmühle

Hallo,

ich bin derzeit Student und bei der GEZ gemeldet. Ich bezahle immer in der Mitte von 3 Monaten.
Hätte am 15.09 bezahlen müssen aber ich habs vor mich hergeschoben weil ich mit der uni stress hatte und mir einfach die zeit dafür gefehlt hat. Wollte es eigentlich jetzt bezahlen aber hab den Überweisungsträger dummerweise in meiner Wohnung vergessen bevor ich heimgefahren bin. Hab der GEZ auch schon eine email geschrieben ob sie mir die daten nicht per email schicken könnten aber noch keine Antwort...

Wollte jetzt fragen wie das bezüglich Mahnung etc. aussieht. Ab wann fängt die GEZ an zu mahnen bzw wie hoch sind die Mahnkosten. Natürlich könnte ich jetzt in meine Wohnung fahren und das Formular holen, aber das sind Fahrtkosten im Wert von 35 Euro und ich denke so hoch werden die Mahnkosten nicht ausfallen?
Aber nicht dass die jede Woche ne neue Mahnung rausschicken und dann 10 Euro fafür anfallen, dann siehts natürlich anders aus. Aber da gibts ja sicher auch ne rechtliche Grundlage bzw. Erfahrungen?

Bin erst ab 17. Oktober, also in guten 3 Wochen wieder im Studienort.

Ist sowas schonmal vorgekommen bzw. was kann ich machen? Alle meine GEZ Unterlagen sind wie gesagt in der Wohnung.


Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


Bitte schön:

quote:
Bekanntmachung
der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des Westdeutschen Rundfunks Köln

Vom 18. November 1993

§ 6 (Fn 4)
Säumniszuschläge, Kosten

(1) Werden geschuldete Rundfunkgebühren nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 5,- Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkgebührenschuld durch Bescheid nach § 7 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgesetzt. Mit jedem Gebührenbescheid kann nur ein Säumniszuschlag erhoben werden.

(2) Im übrigen werden Gebühren und Auslagen im Verwaltungszwangsverfahren entsprechend den landesrechtlichen Regelungen erhoben.


Incl. Porto etc. sind's 5,11 EUR.


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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich allerdings, warum du überhaupt GEZ-Gebühren zahlst???

Erfüllst du die Befreiungsvorraussetzungen nicht?

Warum hast du dich angemeldet? Hat man es als Student so dicke???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya316088-9
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Ok dann ist das nicht ganz so wild

@CBW: Hab den dritten Brief bekommen und schiss gehabt dass bald jemand vor der Tür steht. Wenn ich die aufmach kann man den Laptop oder sogar den Fernseher sehen.
Hab mich dann dafür entschlossen nen lappi anzumelden auch mit der sicht, dass man ab 2013 ja sowieso jeder Haushalt zahlen muss.

BZW: konnte mich immer gur davor drücken bzw. die gez hat mich nicht erfasst. ist meine erste zahlung jetzt

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