GEZ Vollstreckung

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Vollstreckung

Vielleicht weiss hier jemand Rat, schlage mich seit Monaten mit der GEZ rum und jetzt ist das Maß voll!
Folgende Situation:
Am 04. Juni 2008 teilte ich Ihnen nach mehrfachigen Briefwechsel mit das ich in der Zeit vom 01. April 2006-01. Juni 2008 in der ich in der Wichheimerstr. 285, 51067 Köln wohnte keine Geräte angemeldet hatte und auch keine besaß, da ich grössentteils beruflich unterwegs war sah ich keinen sinn in Mediengeräten.
Gerne hätten Sie vorbei kommen können und sich von der Aussage überzeugen können.

Am 31. Mai 2008 zog ich aus meiner Wohnung aus. Dort habe ich 2 Jahre gewohnt ohne GEZ da keine Geräte besass, war sehr viel beruflich im Ausland und war grösstenteils bei meinem Partner.

Bei meinem Auszug eilte ich denen mit das sie es dran geben sollten mir rechnunge zu schicken da ich keine Geräte besaß und nun auch ausziehe, es könnte gerne jemand vorbei kommen sich davon zu überzeugen.

Daraufhin schickten Sie mir ein Formular welches ich mit meiner neuen Anschrift ausfüllte und an die GEZ zurück schickte.
Da ich ab dem 01. Juni 2008 in eine eheähnliche Gemeinschaft lebe und wir Ihre Gebühren ordnungsgemäss bezahlen ist das Thema erledigt für mich.
Leider haben die es an die Stadt Köln weitergegeben und den Rest kann man sich ja denken....
Nach einem Telefonat mit der Stadt Köln haben die es erstmal als gecancelt eingestuft da ich ja auch schon lange umgemeldet bin.
Jemand einen Tipp was ich machen soll?
Der nächste GEZ Brief ist schon unterwegs von mir dorthin...
Langsam habe ich keine Lust mehr

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14 Antworten
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#1
 Von 
warmalAli Baba
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#2
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

habe ich und das nicht nur einmal! Wie gesagt der nächste lange Brief mit der Sachlage ist schon unterwegs zur GEZ!

Stadt Köln hat so nette Leute die zu einen Nachhause kommen und das Geld abholen wollen...aber mit der Person habe ich ja geredet und die legen es erstmal auf eis da ich ja nicht mehr da wohne.

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#3
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich sehe doch nicht ein für sachen zu bezahlen die ich nie besessen habe!
Seit Juni bezahle ich auch Ordnungsgemäss da wir natüröich auch ein Fernseh besitzen.

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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja danke für den tip!
es wird keine geben dafür sorge ich

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#7
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hey ein bischen freundlicher, brauche schliesslich einen gutgemeinten rat und keine Moralpredigt, hätte vorher handeln müssen ist mir klar...typisch frau eben manchmal...
will nicht zahlen die können doch nicht einfach machen was die wollen, hätten ja einen rausschicken können hätte sogar extra kaffee bereitgestellt und verdorbene Torte :grins:

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#9
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2040
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Stadt köln erstmal nicht mit denen habe ich gesprochen

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#11
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#13
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

So ganz verstehe ich die Sache nicht.
Wenn ein Gerichtsvollzieher da war (ich gehe davon aus, dass das der nette Mann von der Stadt war), muss vorher ein Mahnbescheid vorgelegen haben. Und wenn gegen diesen nicht innerhalb der Fristen Einspruch erhoben wurde, ist er rechtsgültig und muss bezahlt werden - egal, ob der Betrag zu recht eingefordert wurde , oder nicht.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#14
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...muss vorher ein Mahnbescheid vorgelegen haben...

Sagen wir hier mal, ein Gebührenbescheid der LRA.

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