GEZ Vollstreckung durch die Stadt

10. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
GEZ Vollstreckung durch die Stadt

Einen Wunderschönen Guten Tag.

Stellt euch mal vor, es passiert folgendes.
Mieter A zahlt keine Zwangsabgabe, über Jahre hinweg. Jetzt kommt am 5.10.20 ein Schreiben der Stadt, datiert vom 02.10.20 (Zahlungsaufforderung: 804,50€)

Am 10.10.20 kommt ein weiteres Schreiben. (Inkassoauftrag: 807€), datiert 07.10.20.
In diesem Schreiben steht das er uns nicht angetroffen hat und uns die möglichkeit gibt es im Rathaus zu bezahlen oder zu überweisen.
Diesmal ist auch eine Auflistung dabei. Von 10/16 - 12/19. Gesamtbetrag 682,50€ plus 124,50€ Vollstreckungskosten.
Sind diese Vollstreckungskosten überhaupt gerechtfertigt?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Die GEZ vollstreckt nicht.
Der Beitragsservice, dem die Beiträge zustehen, lässt uU vollstrecken.
Es handelt sich nicht um eine Zwangsabgabe, sondern das nennt sich Beitrag.

Zitat (von Marco84N-R-W):
In diesem Schreiben steht das er uns nicht angetroffen hat
Wer?
Zitat (von Marco84N-R-W):
Sind diese Vollstreckungskosten überhaupt gerechtfertigt?
Wenn die Forderungsaufstellung/Auflistung das nachvollziehbar hergibt--- vermutlich ja.
Was sind denn alles Vollstreckungskosten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich nenne es dennoch Zwangsabgabe, da ich ja keine Wahl habe.

Die Stadt hat mir ein Schreiben geschickt, nicht die GEZ. Leider steht in dem Schreiben nur
Vollstreckungskosten: 124,50€ mehr nicht.

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#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Marco84N-R-W):

Sind diese Vollstreckungskosten überhaupt gerechtfertigt?


Warum sollten sie es grundsätzlich nicht sein? Durch die Nichtzahlung hat man schließlich die Ursache gesetzt.

Man kann natürlich nachfragen wie sich die Kosten zusammensetzen, und ggf. dort ansetzen.

Dem Grundsatz nach hat man Vollstreckungskosten defintiv zu tragen.

Zitat (von Marco84N-R-W):

Ich nenne es dennoch Zwangsabgabe, da ich ja keine Wahl habe.


Steuern nennst du auch so? Letzlich fragt dich da auch keiner, ob du diese zahlen willst.

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Marco84N-R-W):
Sind diese Vollstreckungskosten überhaupt gerechtfertigt?
Einfache Antwort: ja.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Marco84N-R-W):
Leider steht in dem Schreiben nur
Vollstreckungskosten: 124,50€ mehr nicht.

Dann fordert man eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann fordert man eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten an.


Oder man wirft einen Blick in die Gebührensatzung der Stadt/Gemeinde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat:
Steuern nennst du auch so? Letzlich fragt dich da auch keiner, ob du diese zahlen willst.


Nein, Steuern sind aber Steuern. Diese Zwangsabgabe ist keine Steuer. Wenn ich keinen Job habe, zahle ich auch keine Einkommenssteuer. Habe ich keinen Fernseher, muss ich dennoch den RUndfunkbeitrag zahlen. Also, nenne ich es eine Zwangsabgabe.

Zitat:
Oder man wirft einen Blick in die Gebührensatzung der Stadt/Gemeinde.


Das habe ich bereits getan, leider habe ich dort nicht so ganz durchgeschaut.


-- Editiert von Moderator am 12.10.2020 15:17

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marco84N-R-W):
Habe ich keinen Fernseher,
Was hast du denn überhaupt?
Eine Wohnung?--- Das genügt. :neck: Für den Beitrag.

Dir gehts aber um die Kosten der Vollstreckung, und nicht mehr um den Beitrag für Wohnungsinhaber.

Bockigkeit wird höchstens teurer.
Du kannst dir das allerdings auch von einem Rechtsanwalt erklären lassen anstatt ein gutmütiges Forum mit deiner Zwangsabgaben-Meinung zu belegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Oder man wirft einen Blick in die Gebührensatzung der Stadt/Gemeinde.

Naja, ist nicht jedermanns Sache da was raus zu lesen ...



Zitat (von Marco84N-R-W):
Habe ich keinen Fernseher, muss ich dennoch den RUndfunkbeitrag zahlen.

Aber man hat eine Wohnung. Ohne Wohnung gibt es auch keinen Rundfunkbeitrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Marco84N-R-W):
Zitat:
Steuern nennst du auch so? Letzlich fragt dich da auch keiner, ob du diese zahlen willst.


Nein, Steuern sind aber Steuern. Diese Zwangsabgabe ist keine Steuer. Wenn ich keinen Job habe, zahle ich auch keine Einkommenssteuer.


Wenn du als Arbeitsloser einen Liter Milch kaufst, zahlst du aber die gleiche Mehrwertsteuer, wie wenn du ihn als Berfufstätiger kaufst.

Wenn du wirklich bedürftig bist, kannst du auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.

Du willst mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass es für dich einen Unterschied macht, ob Betrag X als Steuer, oder als Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn erhoben wird.

Hand aufs Herz: Ohne zu Google kennst du vermutlich nicht einmal den Unterschied, und weist nicht, was ich gerade von dir will...

Zitat (von Marco84N-R-W):
Also, nenne ich es eine Zwangsabgabe.


Kannste machen. Hat nur an keinem Punkt Auswirkung.

...hört sich für mich nach "Anti-GEZ-Mitläufer" an. :grins:

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#11
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 14.10.2020 22:59

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