GEZ / WDR

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)
GEZ / WDR

Hallo!

Folgend Frage: der WDR darf ja laut Rundfunkstaatsvertrag in private Haushalte und Firmen kommen und dort ermittlen, wieviele Rundfunkgeräte in den Räumen bzw. in Firmenfahrzeugen genutzt werden.

Mittlerweile muss an der Stelle auch das Nummernschild der Fahrzeuge angegeben werden. Die Frage ist nun, hat die GEZ / der WDR Zugriff auf Datenm des Strassenverkehrsamtes bzw. der Finanzbehörden und was kommt bei wissentlich flaschen Angaben auf einen zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

'der WDR darf ja laut Rundfunkstaatsvertrag in private Haushalte und Firmen kommen '

Wo steht das denn?
Du kannst natürlich den Zutritt zu deiner Wohnung verwehren. Kein GEZ Mitarbeiter hat das Recht in deine Wohnung eingelassen zu werden.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

der WDR darf ja

Nö. Dürfen darf nur die GEZ ein paar Dinge.

in private Haushalte und Firmen kommen und dort ermittlen

Nein. Reinlassen muß man die GEZ nur, wenn die einen Gerichtsbeschluß haben (Wahrscheinlichkeit: fast Null).

hat die GEZ / der WDR Zugriff auf Datenm des Strassenverkehrsamtes

Möglich.

was kommt bei wissentlich flaschen Angaben auf einen zu?

RGebStV ergoogeln, lesen, wissen. :)

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die GEZ darf natürlich -wie gesagt- nirgends rein ohne Erlaubnis.

Von was für einer 'Falschangabe' gehst Du denn aus? Die Angabe eines falschen Kfz-Kennzeichens? Was soll das denn bringen?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


er meint sicher die Aussage:

'isch habe garkein Radio'

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#5
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Wer die GEZ belügt, handelt maximal ordnungswidrig. In jedem Fall steht die LRA/GEZ in der Beweispflicht. Die reine Ermittlung des vorhandenseins eines Kfz in einem Haushalt reicht imo nicht aus, um eine Gebührenpflicht zu begründen.

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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