GEZ Zahlungspflicht

1. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Shiningztar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Zahlungspflicht

Guten Morgen,
Ich hoffe ich habe kein unnötiges neues Thema eröffnet.

Folgender Fall.
Ich wohne in einem 3 Parteien Haus:

Erdgeschoss Opa (Hausbesitzer)
1.Stock Onkel und Tante
2. Stock meine Eltern

Meine Wenigkeit hat sein Zimmer im Keller (ca 35m2, keine Küche kein Bad)
ich benutze sowohl Küche als auch Bad von meinen Eltern.

Ich bezahle regelmäßig GEZ aber mir stellt sich die Frage muss ich das überhaupt?

Eigentlich wollte ich die GEZ kündigen und sogar zurück fordern bis ich auf einen Text gestoßen bin in dem steht das jedes Zimmer das Zugang zu einem öffentlichen Flur hat bezahlen muss aber ich gehöre ja quasi zum Haushalt meiner Eltern...... Hab bei der GEZ angerufen aber das sind ja solche unfreundlichen Grattler die mir keine Auskunft geben konnten darum Versuch ich es jetzt Mal mit Schwarmwissen.

Danke schonmal
Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Normalerweise muss ja jeder Haushalt zahlen.. Wenn man jetzt kein Bad und kein Klo hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass das als eigener Haushalt gilt.


-- Editiert von Moderator am 1. September 2022 10:11

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Shiningztar ):
Ich bezahle regelmäßig GEZ aber mir stellt sich die Frage muss ich das überhaupt?
Grundsatz: 1 Beitrag für 1 Wohnung.
Zitat (von Shiningztar ):
aber ich gehöre ja quasi zum Haushalt meiner Eltern..
Woher soll die *GEZ* wissen, wie du dort wohnst?

Wenn du dich zB selbst mit deinem 1Zimmer als Wohnsitz bei der örtlichen Meldebehörde angemeldet hast, bekommst du eben diese Beitragspflicht-Benachrichtigung. Und zahlst.
Oder warum zahlst du bisher? Wer hat dich bei der *GEZ* angemeldet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Da man zum Keller sicher einen eigenen Zugang hat, dürfte das Zimmer als Wohnung gelten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Shiningztar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Ich Zahl das schon seit Ewigkeiten, bevor es diese Änderung gab. Damals war das meines Wissens nach noch Pflicht. Hab dann nie mehr daran gedacht bis jetzt eine Freundin gesagt hat das ich das ja gar nicht zahlen müsste. Somit hab ich angefangen mich schlau zu machen.

Natürlich kann die GEZ Stelle das nicht wissen ich mach denen auch keinen Vorwurf.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Da man zum Keller sicher einen eigenen Zugang hat, dürfte das Zimmer als Wohnung gelten.


Ein separater Zugang macht das Kellerzimmer nicht zu einer Wohnung, wenn dieses Zimmer die gesetzlichen Mindestvorgaben, um als Wohnung gelten zu können nicht erfüllt.
Die wurden vom Bundesverwaltungsgericht als Grundsatz vor 32 Jahren mal definiert (Beschl. v. 29.01.1990, Az.: BVerwG 8 B 3.90), womit der Paragraph 40 II. WoBauG für öffentlichen Wohnungsbau obsolet wurde.

Zitat (von Shiningztar ):
...mir stellt sich die Frage muss ich das überhaupt?


Nein.

-- Editiert von User am 1. September 2022 14:14

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Shiningztar ):
Ich Zahl das schon seit Ewigkeiten,
Dann hat es nichts mit der Meldestelle zu tun. (Denn der Beitragsservice bekommt von der Meldestelle solche Anmeldungsinfos). Mancher wundert sich, woher die *GEZ* das nun wieder weiß...dass man umgezogen ist.

Deshalb empfehle ich:
Nicht telefonieren, sondern die Zahlung beenden.
Dann meldet sich der Beitragsservice schriftlich bei dir und teilt dir mit, dass dein Beitragskonto nicht ausgeglichen ist bzw. der Beitrag fällig ist...
Dann kannst du kurz und schriftlich und nachweisbar erklären, dass du keine Wohnung bewohnst.

Meinetwegen noch, dass es sich nur um ein einzelnes KG-Zimmer im elterlichen Wohnhaus handelt und sich deine Wohnung bei den Eltern befindet.

Deine Eltern zahlen für ihre Wohnung, ja?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deshalb empfehle ich:
Nicht telefonieren, sondern die Zahlung beenden.


Weshalb sollte man Zahlungen einstellen und darauf warten, dass die "Inkasso" Maschinerie in Gang gebracht wird, anstatt sich ganz simpel unter Angabe der Beitragsnummer der Eltern abzumelden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shiningztar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@spatenklopper vielen dank, es geht kurz und einfach

@anamie ja meine Eltern Zahlen sonst würde das ja keinen Sinn machen

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