GEZ-Zwangsanmeldung

21. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hillinger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Zwangsanmeldung

Hallo, ich benötige dringend Hilfe. In Kurzform : bin alleinerziehnd mit einem 10 jährigen Jungen. Freitag vor zwei Wochen war ich für 1,5 Std. ausser Haus. Mein Sohn war allein mit einem Freund. In dieser Zeit klingelte es unten an der Haustür und mein Sohn fragte über die Sprechanlage, wer da sei. Keine Antwort ! Dummer Weise drückte er dann auf den Türöffner und ein Mann kam die Treppe hoch, stellte sich nicht vor und fragte nur nach mir. Lt. Aussage meines Sohnes stellte er einen Fuß in den Korridor und schaute in die Wohnung hinein. Mein Sohn und sein Freund schauten über die Playstation einen Film ! Der mann kam dann nach eine rhalben Stunden nochmal wieder, er verfehlte mich um 5 Minuten. Ich wusste das ganze WE NICHT, wer dieser Typ war und was er von uns wollte ! Montag dann die Auflösung, es klingelte wieder, mein Sohn ging an die Sprechanlage (ich stand daneben !) und wieder meldete sich auf die Frage, wer das sei, niemand. Wir öffneten die Tür und siehe da, ein kleiner Wicht kam die Treppe hoch. Er fragte erstmal scheinheilig wer Herr X sei (mein Sohn trägt einen anderen Namen) - dann erst wies er sich als Rundfunkbeauftragter aus. Er fragte mich nach meinen Fernseh- und Radiogeräten und ich antwortete wahrheitsgemäß, ich hätte keine. Das kann garnicht sein, sagte er darauf, er hätte am Freitag einen Fernseher gesehen. (Fragt sich auch hier, wie er das sehen konnte, ohne die WHG zu betreten). Iich erklärte ihm, das sei nur ein Bildschirm, auf dem mein Sohn seine Spiele spielt und ein Radio besitze ich nicht. Ein Auto übrigens auch nicht. Ich sagte ihm, er möge mir ein Formular da lassen, falls ich mir ein Gerät zulegen würde, was er aber NICHT tat. Er ging dann und meinte , ich würde noch von ihm hören. Nun kam vor ein paar Tagen eine Zwangsanmeldung von der GEZ über einen Fernseher und ein Radio rückwirkend für die letzten 2 Jahre !!!!! (Fragt sich hier auch wieder, wo der datenschutz bleibt, denn woher weiß die GEZ, das ich seit 2 Jahren hier wohne ?). Was muß ich nun tun, das Schreiben von der GEZ ist nur eine bestätigung der Anmeldung (die ich ja nie geleistet habe) nirgendwo steht, das ich Widerspruch einlegen kann. Soll ich auf den zu erwartenden Gebührenbescheid warten, soll ich zur Polizei gehen, den Typen wegen Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen oder was soll ich tun ? Bin echt verzweifelt und brauch dringend einen fachmännischen Rat. Danke vorerst - Simone P.S. - ist die GEZ nicht verpflichtet, mir erstmal einen Erhebungsbogen, d.h. ein Anmeldeformular zu schicken ?

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"Simone"

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34 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zu Ihrem PS: Nein, dazu ist die GEZ nicht verpflichtet.

An Ihrer Stelle würde ich per Einschreiben/Rückschein Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Geben Sie an, keine anmeldepflichtigen Geräte bereitzuhalten.

Wenn irgendwann ein offizieller Gebührenbescheid kommt, müssen Sie dagegen innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Dann müsste die GEZ vor Gericht beweisen, dass und seit wann Sie Geräte besitzen. Ob die Zeugenaussage dazu genügt, kann man von hier aus nicht beurteilen. Dass mit den 2 Jahren wird der Scherge auf keinen Fall beweisen können.

Von einer Abmeldung der Geräte würde ich abraten. Daraus könnte sonst geschlossen werden, dass Sie die Anmeldung akzeptieren. Sonst gäb es ja nichts abzumelden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Er fragte mich nach meinen Fernseh- und Radiogeräten und ich antwortete wahrheitsgemäß, ich hätte keine...

..was ich persönlich nicht glaube. Einen PC hast du ja wohl auch, oder wie schreibst du hier?

...Dann müsste die GEZ vor Gericht beweisen, dass und seit wann Sie Geräte besitzen. Ob die Zeugenaussage dazu genügt, kann man von hier aus nicht beurteilen...

Richtig, darüber müssen die Verwaltungsrichter entscheiden. Wenn der GEZ-ler jedoch bestätigt, einen Fernseher gesehen zu haben,wird es schon dünn. Dann hast du ggf. auch noch die Kosten des Verfahrens am Hals.

Klagen muss i.Ü. nicht die GEZ, sondern die TE.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und dein Sohn sollte lernen, wenn sich keiner meldet über die Gegensprechanlage, dann wird die Tür nicht aufgemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)

Räusper - als die Leute damals vor der Tür meines Sohnes standen und kassieren wollten - kannte der auch seinen Text "den hab ich von meiner Mutter und soll mal gucken, ob ich ihn reparieren kann, den gebe ich ihr morgen wieder zurück weil okay". Ich habe selbst sowas nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ich als Richter würde zunächst einmal sehr skeptisch sein, wenn mir jemand auftischen will, über keinerlei Empfangsgeräte zu verfügen, zumal eine Frau mit einem 10-jährigen Sohn. Regelmäßig entspricht das doch nicht der Wahrheit. Da bedürfte es nicht mehr viel, mich vom Gegenteil zu überzeugen.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Eie Urteil allein anhand der Aussage eines Zeugen zu fällen, der ein erhebliches eigenes Interesse am Ausgang des Prozesses hat, so einfältig werden hoffentlich die wenigsten Richter sein.

Da könnte man genauso gut den Sohn der TE als Zeugen berufen, der bestätigt, daß in der Wohnung kein Fernseher steht. Alles Eigeninteressen, mit Beweisen hat das nun gar nichts zu tun. Und in der Beweispflicht ist nun mal die Rundfunkanstalt.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Ich kenne aber Leute die keinen Fernseher haben und auf das Gedudel aus dem Radio genauso wie ich verzichten...

Etwa jeder 50. Haushalt, hier jedoch ganz überwiegend Single-Haushalte ohne Kinder hat tatsächlich kein Fernsehgerät, dann jedoch zumindest irgendein anderes Rundfunkgerät, wie ja wohl auch die TE zumindest einen internetfähgen PC hat. Dass der 10-jährige Sohn nicht wenigstens ein Rundfunk-Empfangsgerät hat, ist ebenfalls völlig unglaubwürdig.

Die Richter haben nun die Wahl, demjenigen zu glauben, welcher nicht zahlen will oder demjenigen, welcher dann ggf. eine Provision erhält. Absolut ist das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens i.Ü. für den vermeintlichen Gebührenpflichtigen höher, als den GEZ-Zeugen.

Die Richter werden also bei der Beurteilung des Sachverhaltes einfach auch ihre Lebenserfahrung mit einfließen lassen.



Pressemappe SWR - Südwestrundfunk
17.09.2007 / 16:56 Uhr

..In Deutschland besteht eine gesetzlich geregelte Anmeldepflicht für Rundfunkgeräte. Ziel der Rundfunkanstalten und der GEZ ist es daher, aus Gründen der Gebührengerechtigkeit alle gebührenpflichtigen Geräte zur Anmeldung zu bringen, denn für alle Schwarzseher muss die Mehrheit der angemeldeten ehrlichen Gebührenzahler mit aufkommen.

Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Rundfunkteilnehmer, die aus Unkenntnis oder vorsätzlich nicht alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet haben. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs, zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären. Aus statistischen Erhebungen wird deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befindet. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht werden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Die Mehrheit der Gebührenpflichtigen kommt ihrer Anmeldepflicht nach. Im privaten Bereich gehen die Rundfunkanstalten derzeit von knapp 90 % ehrlichen Gebührenzahlern aus. In einem solidarisch geprägten Rundfunkgebührensystem ist es die Pflicht der Rundfunkanstalten und der GEZ, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Gebühreneinzug organisiert, für Gebührengerechtigkeit zu sorgen und auch die restlichen 10 % der Nichtgemeldeten zur Anmeldung zu bewegen. Die Rundfunkgebühren könnten 10 % niedriger sein, wenn alle Geräte angemeldet wären...

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Etwa jeder 50. Haushalt, hier jedoch ganz überwiegend Single-Haushalte ohne Kinder hat tatsächlich kein Fernsehgerät, dann jedoch zumindest irgendein anderes Rundfunkgerät

Woher stammen diese Daten?

Die Richter haben nun die Wahl, demjenigen zu glauben, welcher nicht zahlen will oder demjenigen, welcher dann ggf. eine Provision erhält. Absolut ist das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens i.Ü. für den vermeintlichen Gebührenpflichtigen höher, als den GEZ-Zeugen.

Natürlich, Richter sitzt mit einem Taschenrechner da und sagt sich, wer hier einen höhere Summe zu verlieren hat, ist unglaubwürdiger.;)

Die Richter werden also bei der Beurteilung des Sachverhaltes einfach auch ihre Lebenserfahrung mit einfließen lassen.

Ob der Richter schon mal die Erfahrung mit einem GEZ-Schergen gemacht hat? Wenn ja, dann sieht es für die Rundfunkanstalt hier ganz düster aus. Ansonsten reicht ein Blick ins Internet um über Tausende von Geschädigten der GEZ zu stolpern.

Pressemappe SWR - Südwestrundfunk

Die Verlautbarungen einer Rundfunkanstalt zu diesem Thema als Referenz haranzuziehen kann eigentlich nur Ironie sein.

Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Rundfunkteilnehmer, die aus Unkenntnis oder vorsätzlich nicht alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet haben. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs, zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären.

So wie hier etwa? http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Zusaetzliche-GEZ-Gebuehr-fuer-beruflich-genutzten-PC-im-Home-Office-rechtswidrig--/meldung/112910
Die GEZ informiert allenfalls über Gebühren die sie als Pflicht ansieht, daß sich das aber nicht immer mit dem Gesetz deckt, zeigt obiges Urteil. Da habe ich ja rechtens gehandelt, als ich mich von Beginn an weigerte, meinen Arbeits-PC anzumelden.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Wenn die TE dem Gebührenbescheid widerspricht und nachhaltig dabei bleibt, daß Sie keine Empfangsgeräte (inkl. Internet-PC) besitz, und dies mit einem freiwilligen (jederzeitigen) Lokaltermin in Ihrer Wohnung begründet, wird der Richter diesen Bewisantritt mit größter Wahrscheinlichkeit würdigen müssen!

Sollte die TE hierzu nicht bereit sein, sollte Sie sich das Ganze vielleicht doch nochmal besser überlegen?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...mit einem freiwilligen (jederzeitigen) Lokaltermin in Ihrer Wohnung begründet,wird der Richter diesen Bewisantritt mit größter Wahrscheinlichkeit würdigen müssen!...

Würdigen wird man einen solchen Antrag schon, allerdings wohl kaum nachgehen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@Dr. Lector:

...eben, das denke ich auch. Die Würdigung ist schon ausreichend - wegen sowas wird keiner einen Lokaltermin finanziell rechtfertigen können.
Es sei denn die GEZ bestünde drauf, und dann müsste Sie im nachhinein allein schon hierfür die Kosten tragen (gesetzten Falles) die dadurch entstünden.

-----------------
"Die beste aller möglichen Welten???"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Die Würdigung ist schon ausreichend...

.. im Ergebnis der Würdigung würde ein solcher Antrag abgelehnt werden, da dieser offenkundig bereits ungeeignet wäre, festzustellen, ob im streitgegenständlichen Zeitraum Empfangsgeräte vorhanden waren.
Die LRA würde i.Ü. wohl kaum hierauf bestehen, warum sollte sie?

Die GEZ hätte mit dem Verfahren gar nichts zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...dass der betroffene Schwarzseher seit X Jahren in der Wohnung (Haus) wohnt...

wird die größere Hürde sein, da der Fahnder ja nur bestätigen kann, wann er den TV gesehen hat, so dass die zurückliegende Zeit strittig sein wird.
Aus diesem Grund ist die GEZ da ja auch relativ kompromissbereit.

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#17
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@Dr Lector:

Die GEZ erhebt Gebühren und die Landesrundfunkanstalten sollens dann vor Gericht durchsetzten????

(Bitte???)

:???:



-----------------
"Die beste aller möglichen Welten???"

-- Editiert von L.E.W. am 23.07.2008 20:02:50

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#19
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Nein, die LRA erhebt die Gebühren über die GEZ.

-- Editiert von dr. lector am 23.07.2008 21:54:59

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#20
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen..

Die Gebührenbescheide ergehen dann auch nicht durch die GEZ, sondern durch die jeweilige LRA.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Also scheint dein Gehirn doch ebenfalls geschrumpft zu sein; sehr bedauerlich, aber wohl nicht mehr zu ändern.

Wie von den meisten Dingen, hast du offensichtlich auch von diesem Thema keine Ahnung.

-- Editiert von dr. lector am 24.07.2008 21:15:53

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...ich hab mir mal erlaubt, deine Argumentationsweise zu übernehmen...

Dass du dies versucht hast, war mir schon klar. Allerdings waren das untaugliche Versuche, da du eben mit deinen Einwürfen falsch liegst.
Da musst du wohl noch etwas üben.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Hallo,

schau mal unter www.gez-abschaffen.de

Dort ist genau geschildert wie das mit der Zwangsanmeldung ist und was man dagegen tun kann.

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Diese Seite ist doch einfach nur lächerlich bzw. das hilflose Gezeter irgendwelcher ewig Unzufriedener und vermeintlich zu kurz Gekommener.
Der Betreiber dieser Seite ist doch eher eine Witzfigur.


Um eine dumme und hochnäsige Beleidigung ist unser Multi-Nicker und Dauer-Flieger nie verlegen...

Pawel, es soll Leute geben, die mehr leisten, als mit einem Dutzend Foren-Nicks alles zu beleidigen, was nicht bei 3 auf dem Baum ist. Das macht dich wohl neidisch...

:banana:

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...es soll Leute geben, die mehr leisten...

na, du gehörst offensichtlich nicht zu diesen

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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