GEZ Zwangsanmeldung an falsche Adresse etc.

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Seppl007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
GEZ Zwangsanmeldung an falsche Adresse etc.

hallo,

ich habe ein Problem mit der lieben GEZ. und zwar wurde ich zwangsangemeldet, d.h. es wurde mir eine Anmeldebescheinigung und anschließend eine Zahlungsuafforderung geschickt ohne das ich irgendetwas "dafür" getan habe. Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass mir das Ganze an meine alte Wohnung, aus der ich schon vor einem halben Jahr ausgezogen bin, geschickt wurde. Das Datum der Anmeldung liegt auch im Zeitraum lange nach meinem Auszug. Die Post bekomme ich wegen eines Nachsendeantrags. Auf der Anmeldung wurde meine Name auch falsch geschrieben (ein Buchstabe falsch).

Soll ich etwas unternehmen? Eigentlich habe ich den Brief garnicht bekommen, meine Name ist falsch und zum Anmeldezeitpunkt habe ich dort nicht gewohnt.

Für Ratschläge wäre ich dankbar.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

Für mich ist jetzt nicht ersichtlich, ob Du dich auch umgemeldet (Meldepflicht / Einwohnerzentralamt) hast. Aber davon abgesehen, würde ich die Sache ernst nehmen. Auf jeden Fall wirst Du bei der GEZ geführt, und der Verschreiber in der Anmeldebestätigung ist meiner Meinung nach nicht relevant, sofern die übrigen Daten korrekt sind. Man wird ja auch aufgefordert, Änderungen oder Abweichungen mitzuteilen.

Bei Nichtzahlung wird ein Gebührenbescheid erlassen, der den Gebührenzeitraum beinhaltet bzw. die rückständigen Beträge zzgl. Säumniszuschlag. Dieser wäre dahingehend rechtsfähig, ihm widersprechen zu können.

Also, willst Du gar nichts bezahlen wollen, mußt Du erst einmal den Gebührenbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Allerdings gut begründet. Und vorsicht: Weshalb die Zwangsanmeldung? Es müssen seitens der GEZ Erkenntnisse vorliegen, welche die Gebührenpflicht begründen.

Ansonsten kannst Du ja jederzeit der Gebührenpflicht wieder entgehen, indem du der GEZ mitteilst, daß Du keine entsprechenden Empfangsgeräte (mehr) besitzt. Wenn du keine Geräte bereithältst, entfällt die Gebührenpflicht ja wieder
...




-- Editiert am 21.04.2010 23:19

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seppl007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für die antwort.

ja, ich habe mich beim einwohnermeldeamt umgemeldet. deshalb ist es umso verwunderlicher, dass ich einfach so bei der alten adresse angemeldet wurde. der schreibfehler in der anmeldung deutet für mich darauf hin, dass irgendjemand was an der klingel abgeschrieben hat und mich angemeldet hat.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

Hier noch mal ein Beispiel für die Methoden der GEZ: da bekommt man einen Telefonanruf, und es wird einem gesagt, man zähle zum Kreis der Auserwählten und könne einmalig günstig einen Flatrate-Vertrag abschließen, um die schönsten Fernsehprogramme der Welt zu empfangen. Der Unbedarfte antwortet jetzt: nein danke, mir genügen meine Fernsehprogramme ... für die GEZ ein ausreichendes Indiz für die Gebührenpflicht.

Der Weitsichtige antwortet: vielen Dank, aber wir sind die Zeugen Jehovas, und Fernsehen und Radio und so ein Teufelszeug gibt es bei uns nicht ...

Kein Scherz ... es ist nur nie nachweisbar, daß tatsächlich Gebührenbeauftragte der GEZ dahinterstecken. Ich bin mir sicher, sie stecken dahinter.

-----------------
""Un prince est le premier serviteur de l'Etat" "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo

also ich gehe mal davon aus, dass du dich nicht bei der GEZ registriert hast, sonst könntest du einfach deine Kundennummer hinschicken und würdest nicht fragen ;D

Wenn du registriert bist, dann lass dich am A.... bei mir wandern solche Zahlungsaufforderungen seit Jahren in die Ablage P, die ersten 2 mal habe ich mir die Mühe gemacht und sie angemailt, mit meiner Kundennummer und sogar dem Kontoauszug, ich wohne schon seit Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, bin dort nichtmal mehr als Zweitwohnsitz registriert und sowohl ich als auch meine Eltern zahlen ordnungsgemäss die Gebühren (mit Einzugsermächtigung). Trotzdem wandern die Zahlungsaufforderungen regelmässig mit meinem Namen auf die Anschrift meiner Eltern.

von der "Gesellschaft Erpressender Zeitgenossen" halte ich nicht viel, und ich würde auch nicht zahlen, aber man möchte ja auch ein braver Bürger sein ;)

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen