GEZ Zwangsanmeldung trotz bestehendem Beitragskonto Ehemann

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Zwangsanmeldung trotz bestehendem Beitragskonto Ehemann

Folgender Sachverhalt.
Ehemann hat EV abgeben müssen und hält bestehendes Beitragskonto.
Nun versucht die GEZ die Ehefrau Zwangsanzumelden und ihr eine Strafe aufzudrücken.

Rechtens? Was kann man ggf dagegen Unternehmen.

Schon mal vorab Danke für kommende Hilfe.

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21 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Lt meines Wissens, zahlt der Mann wieder nachdem er halt die EV machen musste, zwar mal mit Verzug aber seit Jan 19 wieder regelmäßig.


-- Editiert von fb518432-33 am 27.06.2019 13:58

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Nun versucht die GEZ die Ehefrau Zwangsanzumelden und ihr eine Strafe aufzudrücken.
Was genau schreibt der BS denn?
Sind beide noch verheiratet und leben beide in einer Wohnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Verheiratet, beide in einer Wohnung, GEZ schreibt Sinngemäß, sie wohnt da seit 2012, Kundin hat die Info ausgefüllt, das bereits ein Beitragskonto besteht, daraufhin hat die GEZ (jaja Beitragsservice) das ignoriert und nun Zwangsangemeldet.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ist es so schwierig den Sachverhalt mal verständlich zu schildern?

Aber was solls, denn ich wette ich weiß, was der Beitragsservice von der Ehefrau will.

Es hat keine Zwangsanmeldung stattgefunden, der Beitragsservive hätte ganz einfach gerne die aufgelaufenen Beitragsschulden des Ehemannes nun von der Ehefrau und das vollkommen zu recht.

Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung, welche im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unter § 2 Abs. 3 verankert ist.

-- Editiert von spatenklopper am 27.06.2019 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info! Vielleicht als Verbesserungsvorschlag auffassen, als Laien ist es natürlich jedem gegeben alles zu wissen und zu erahnen welche Informationen nun wichtig oder unwichtig sind, oder was für andere klar oder unklar ist. ;)

Wenn sie denn eine gesamtschuldnerische Haftung anstreben würden, wäre das einfacher zu bewerkstelligen, als die Ehefrau einer Zwangsanmeldung zu unterziehen, da die GEZ auf Anfrage nun bekannt gab in dem Einfamilienhaus 2 Konten zu führen.
Mal sehen wie sich diese Hampelnummer nun weiter entwickelt, vor allem da ja nachweislich GEZahlt wird .

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Nun versucht die GEZ

Tatsächlich die GEZ? Oder doch der Beitragsservice?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie oben (2 Beiträge weiter oben) geschrieben:" Verheiratet, beide in einer Wohnung, GEZ schreibt Sinngemäß, sie wohnt da seit 2012, Kundin hat die Info ausgefüllt, das bereits ein Beitragskonto besteht, daraufhin hat die GEZ (jaja Beitragsservice) das ignoriert und nun Zwangsangemeldet."
für mich eine Sauce von Datenkrake mit Stasizügen ob man diesen Haufen nun als GEZ oder Beitragsservice schimpft. Bin froh das ich in meiner Heimat mit so etwas nichts zu tun habe, deshalb muss ich ja auch dumme Fragen stellen ;)
Schönen Abend :)

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Vielleicht als Verbesserungsvorschlag auffassen


Nicht böse gemeint, aber die Leute schreiben hier nicht umsonst z.B.

Zitat (von Anami):
Was genau schreibt der BS denn?


Da ist es nicht zielführend mit "sinngemäß" zu antworten, denn oftmals geht der tatsächliche Inhalt des Schreibens und das was davon verstanden wird nicht konform.

-- Editiert von spatenklopper am 28.06.2019 09:13

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#10
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Wie oben (2 Beiträge weiter oben) geschrieben:" Verheiratet, beide in einer Wohnung, GEZ schreibt Sinngemäß...

Hast du dem BS bestätigt, dass du mit dem Kontoinhaber verheiratet bist. Oder bezieht sich das "verheiratet" nur auf die Schilderung fürs Forum?

Signatur:

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
für mich eine Sauce von Datenkrake mit Stasizügen ob man diesen Haufen nun als GEZ oder Beitragsservice schimpft.
Ach. Musste man Beiträge zahlen, um zur Stasi gehören zu dürfen... und hören zu dürfen? Gibts etwa neue Forschungsergebnisse? :grins:
Zitat (von fb518432-33):
Wenn sie denn eine gesamtschuldnerische Haftung anstreben würden, wäre das einfacher zu bewerkstelligen,
Wie denn, wenns Fragen noch erlaubt wär?

Der BS braucht ganz wenige Daten. Meldeadresse. Oft genug ist das genug. Die frühere GEZ wollte viel mehr wissen.

Sinngemäß: Seht doch zu, wie ihr damit fertig werdet. :neck:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Lt meines Wissens, zahlt der Mann wieder nachdem er halt :EV machen musste, zwar mal mit Verzug aber seit Jan 19 wieder regelmäßig.



"Lt. meines Wissens" ? :grins: :grins: :grins: Läuft bei euch, mit der Kommunikation. Wäre sinnvoll so etwas vorher zu erklären. Zumindest sollte man alle Fakten kennen, bevor man sich Rat sucht...

Kurz und knapp:

Es greift gesamtschuldnerische Haftung, wie schon zuvor erläutert!

Zumindest einer von beiden Ehepartnern hat den Beitrag zu zahlen.

Angenommen der Mann zahlt ab 01.2019 wieder, zuvor aber zeitweise nicht, kann der Beitragsservice problemlos für die Zeit davor die Ehefrau unter einer anderen Beitragsnummer zur Zahlung heranziehen.

Warum sollte es unzulässig sein, die Frau zur Beitragszahlung für (zum Beispiel!) 01.2016 - 12.2018 heranzuziehen, das Beitragskonto des Ehemannes im gleichen Amtemzug (zeitlich befristet) abzumelden, und von dem Ehemann ab 01.2019 wieder Beiträge zu fordern.

Solange für eine Wohnung und einen Monat nur ein Beitrag gefordert wird, ist hier alles in Ordnung.

Zitat (von fb518432-33):
Wenn sie denn eine gesamtschuldnerische Haftung anstreben würden, wäre das einfacher zu bewerkstelligen, als die Ehefrau einer Zwangsanmeldung zu unterziehen,


Dann erkläre mal bitte genau, wie irgendetwas hier "einfacher funktionieren" soll. Wie sollte es denn genau laufen, dass das Verfahren juristisch korrekt abgewickelt wird, und am Ende ein wirksamer vollstreckbarer Titel (Festsetzungsbescheid) steht?

Immer dieses Palaver, wie es einfacher ginge, obwohl man doch gar keine Ahnung von der Materie hat. Zuerst Fragesteller, jetzt weiß man schon besser, wie der BS seine Arbeit zu machen hat.

-- Editiert von Dezent am 29.06.2019 09:20

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#13
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, hat sich erledigt, Rechtsanwalt der Familie hat einen Weg gefunden der GEZ einen Riegel vor zu schieben.
Kann also geschlossen werden.

Vielen Dank für die hilfreichen Infos und normalen Dank für die die eher von GEZ Fans zu stammen scheinen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Danke, hat sich erledigt, Rechtsanwalt der Familie hat einen Weg gefunden der GEZ einen Riegel vor zu schieben.


Und welcher Weg soll das sein?

Hört sich für mich eher nach Trotz an, nicht die Antworten erhalten zu haben die man sich wünscht.

Auch deshalb:

Zitat (von fb518432-33):
Vielen Dank für die hilfreichen Infos und normalen Dank für die die eher von GEZ Fans zu stammen scheinen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Zitat (von fb518432-33):
Danke, hat sich erledigt, Rechtsanwalt der Familie hat einen Weg gefunden der GEZ einen Riegel vor zu schieben.


Und welcher Weg soll das sein?

Hört sich für mich eher nach Trotz an, nicht die Antworten erhalten zu haben die man sich wünscht.

Auch deshalb:

Zitat (von fb518432-33):
Vielen Dank für die hilfreichen Infos und normalen Dank für die die eher von GEZ Fans zu stammen scheinen.


Völliger Blödsinn und Wunschdenken.
GEZ gibt nach Anwaltsbrief klein Bei, Zahlungen verlaufen wieder vierteljährlich über Ehemann und Zwangsaccount der Frau wurde gelöscht.
Da hat halt ein Profi seinen Job gemacht und keine GEZ Hilfsschreiber ;) Also bitte schliessen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb518432-33):
Nun versucht die GEZ

Tatsächlich die GEZ? Oder doch der Beitragsservice?


BSGEZ :crazy: . Schaut mal ganz unauffällig nach dem Titel dieses Rechtsbereiches :banana: . BS und GEZ ist die Selbe Institution. Wurde halt umgetauft. :rock: .

Oder die Forenredaktion sollte mal den Namen/Titel des Rechtsbereiches umbenennen, wenn das soooo wichtig ist. :smoke: .


-- Editiert von Spejbl am 04.08.2019 01:12

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von fb518432-33):
Zitat (von Dezent):
Zitat (von fb518432-33):
Danke, hat sich erledigt, Rechtsanwalt der Familie hat einen Weg gefunden der GEZ einen Riegel vor zu schieben.


Und welcher Weg soll das sein?

Hört sich für mich eher nach Trotz an, nicht die Antworten erhalten zu haben die man sich wünscht.

Auch deshalb:

Zitat (von fb518432-33):
Vielen Dank für die hilfreichen Infos und normalen Dank für die die eher von GEZ Fans zu stammen scheinen.


Völliger Blödsinn und Wunschdenken.
GEZ gibt nach Anwaltsbrief klein Bei, Zahlungen verlaufen wieder vierteljährlich über Ehemann und Zwangsaccount der Frau wurde gelöscht.
Da hat halt ein Profi seinen Job gemacht und keine GEZ Hilfsschreiber ;) Also bitte schliessen.


Warum sollte ich mir hier irgendwas wünschen?

"Hilfsschreiber"? Sehr freundliche Formulierung gegenüber eines Sachbearbeiters. Und ganz schön große Klappe für jemanden der eine EV abgegeben hat und anderen einen finanziellen Schaden zugefügt hat bzw. Geld schuldig geblieben ist. Eigentlich sollte man in so einer Situationmit etwas mehr Demut durch die Welt gehen...

Welcher Profi hat denn dort den Job gemacht? Ist dir diese Person bekannt?

Meinst du nur weil ein Anwalt geschrieben hätte würde da zwingend ein anderer Sachbearbeiter sitzen und sich der Sache annehmen, wie wenn du als normale Privatperson geschrieben hast? :grins:

Wenn der Anwalt es "geschafft" hat die Forderung abzuwenden, hätte man es vermutlich auch selber schaffen können. Anwälte kochen nämlich auch nur mit Wasser.

Vermutlich hat der Anwalt dann einfach nur den Sachverhalt in einer nachvollziehbaren Form geschildert, was bei deinem Schreiben nicht funktioniert hat. Alllein die Tatsache das hier die Frau angemeldet wurde heißt ja schon, dass auf zwei Erinnerungsschreiben VOR der Anmeldung nicht oder nicht ausreichend informativ reagiert wurde (sonst wäre diese ja vermutlich gar nicht zustande gekomme).

Ich erinnere nur an

Zitat (von fb518432-33):
Lt meines Wissens, zahlt der Mann wieder


Hier im Forum hat es ja auch nicht so ganz geklappt, zu erklären. wo das Problem liegt. Was ja nicht nur mir so ging.

Zitat (von spatenklopper):
Ist es so schwierig den Sachverhalt mal verständlich zu schildern?


-- Editiert von Dezent am 04.08.2019 08:26

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb518432-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte ich mir hier irgendwas wünschen?

!Kann ich nicht nachvollziehen, vielleicht Anweisung von jemanden? Ich weiss nicht welche merkwürdigen Dinge bei Ihnen vorgehen


"Hilfsschreiber"? Sehr freundliche Formulierung gegenüber eines Sachbearbeiters. Und ganz schön große Klappe für jemanden der eine EV abgegeben hat und anderen einen finanziellen Schaden zugefügt hat bzw. Geld schuldig geblieben ist. Eigentlich sollte man in so einer Situationmit etwas mehr Demut durch die Welt gehen...



(Pampigkeiten editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)


Welcher Profi hat denn dort den Job gemacht? Ist dir diese Person bekannt?


!Ja wenn Sie was von diesem hervorragenden Anwalt lernen wollen kann gerne eine Info gegeben werden.Fakt ist aber auf jeden Fall nicht Sie oder die mehr oder minder unhöflichen Vorredner waren hilfreich oder hilfsbereit sondern ein guter Anwalt.



Meinst du nur weil ein Anwalt geschrieben hätte würde da zwingend ein anderer Sachbearbeiter sitzen und sich der Sache annehmen, wie wenn du als normale Privatperson geschrieben hast? :grins:


!Das weiss ich nicht, da ich ich die Sachbearbeiter nicht kenne, ich für meinen Kunden nicht schreiben würde, aber wenn ich auf Sie schaue,als vergleich zum handeldem Sachbearbeiter, denke ich mal das man dann den Klageweg hätte beschreiten müssen, da dann keine Fachkompetenz auf der Sachbearbeiterseite gewesen wäre. ;)



Wenn der Anwalt es "geschafft" hat die Forderung abzuwenden, hätte man es vermutlich auch selber schaffen können. Anwälte kochen nämlich auch nur mit Wasser.





Vermutlich hat der Anwalt dann einfach nur den Sachverhalt in einer nachvollziehbaren Form geschildert, was bei deinem Schreiben nicht funktioniert hat. Alllein die Tatsache das hier die Frau angemeldet wurde heißt ja schon, dass auf zwei Erinnerungsschreiben VOR der Anmeldung nicht oder nicht ausreichend informativ reagiert wurde (sonst wäre diese ja vermutlich gar nicht zustande gekomme).

Ich erinnere nur an

Zitat (von fb518432-33):
Lt meines Wissens, zahlt der Mann wieder

Hier im Forum hat es ja auch nicht so ganz geklappt, zu erklären. wo das Problem liegt. Was ja nicht nur mir so ging.

Zitat (von spatenklopper):
Ist es so schwierig den Sachverhalt mal verständlich zu schildern?


!Tja scheint der Anwalt bei meinem Kunden mehr Infos bekommen zu haben als ich was ich nicht wirklich glaube. Nur weil 2 Leute die nur die Hälfte lesen und davon nur ein Drittel verstehen unnütze Nachfragen stellen, da kann ich auch nichts machen.


!Damit sei meinerseits genug gesagt, mein Kunde hat bekommen was er wollte, dies Forum war in diesem Fall nicht hilfreich und kontraproduktiv, was ja nicht bei anderen Beiträgen sein muss. Ihnen gebe ich den persönlichen Rat in der Öffentlichkeit ihr Auftreten zu überdenken, sollte es ihrem Schreibstyle entsprechen, das könnte auch mal böse für Sie nach hinten los gehen, sollten Sie in der Form auftreten bei Personen die ohne Schuld in Armut gefallen sind wie mein Kunde. Ansonsten schönes Leben und Ende meinerseits zu diesem Thema.


-- Editiert von fb518432-33 am 06.08.2019 19:45

-- Editiert von fb518432-33 am 06.08.2019 19:47

-- Editiert von Moderator am 07.08.2019 14:35

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Anwalt hatte natürlich schon einen erheblichen Vorteil, wenn er die Schreiben des Beitragsservice zu lesen bekam. Leider war "diese Forum" dem gegenüber erheblich handicapiert, da selbst auf Nachfragen der genaue Inhalt des Schreibens bzw. der Schreiben nicht bekannt gegeben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Der Anwalt hatte natürlich schon einen erheblichen Vorteil, wenn er die Schreiben des Beitragsservice zu lesen bekam.
Unvollständige Sachverhalte führen oft nicht zu zielführenden Antworten. Dies führt zu seltsamen Entgleisungen:
Zitat (von fb518432-33):
Vielen Dank für die hilfreichen Infos und normalen Dank für die die eher von GEZ Fans zu stammen scheinen.
:crazy:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#21
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Durchaus bewundernswert, dass diejenigen,

- die es nicht schaffen als Ehepaar ein normales Beitragskonto zu managen
- keinen normalen Satz rausbringen
- die EV abgeben müssen

immer den Spitzenanwalt zur Seite haben, welcher dem Ungemach Einhalt gebietet! (muss ich jetzt lachen oder darf ich weinen?)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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