GEZ - Zwangsvollstreckung

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
wolfsblut20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Zwangsvollstreckung

Hallo ,
Ich habe ein Problem mit der GEZ. Ich habe vor einer Woche einen Brief mit der Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten , am 08.02.10 kommt der Gerichtsvollzieher und will 407,48€ von mir haben. Nun weiß ich leider nicht wie ich mich verhalten soll. Ich bin arbeitslos mit 4 Kindern,bekomme nur das Kindergeld, der Kindsvater bekommt ALG 2 und kann keinen Unterhalt zahlen, mein jetztiger Mann (seid 07/09) verdient 1850,-€ netto , ich kann mir den Betrag in Höhe von 407,48 € nicht leisten. Es geht dabei um Beiträge von 06/07-08/07 , 09/07-10/07 , 12/07-02/08 , 06/08 , 12/08-02/09 , 03/09-05/09 , 06/09-08/09 .
Mit dem Kindsvater war ich bis 05/09 verheiratet , er war die ganze Zeit arbeitslos , da waren wir immer befreit , ich habe auch teilweise noch diese Befreihungsbewilligungen von der GEZ, ich mußte aber komischerweise zwischendurch immer wiedermal zahlen,was ich ja auch machte. Aber ich habe ja nicht mehr alle Unterlagen,ich bin im Sommer umgezogen!
WAS SOLL ICH JETZT BITTE MACHEN ?????????
Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
MfG S.H.



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
mein jetztiger Mann (seid 07/09) verdient 1850,-€ netto


Dann verdient ihr doch in eurer Zugewinngemeinschaft genug für 407 EUR Schulden.

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#2
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

@Jennifer: Wieso soll der Mann von Wolfsblut für ihre Schulden aufkommen?

@Wolfsblut:

quote:
ich habe auch teilweise noch diese Befreihungsbewilligungen von der GEZ, ich mußte aber komischerweise zwischendurch immer wiedermal zahlen,was ich ja auch machte.


Wahrscheinlich wurde von Deiner Seite aus versäumt rechtzeitig die Befreiung von der Gebührenzahlpflicht zu beantragen.
Die GEZ verlängert nicht automatisch.

Die Forderungen sind vermutlich berechtigt, da gibt es nur noch folgendes:

Ratenzahlung bei der GEZ beantragen, Freunde, Bekannte, Verwandte, Dispo bei der Bank ...

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#3
 Von 
guest-12303.02.2010 16:25:12
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Den eigenen Ehemann soll sie aber nicht fragen?


Der Ehemann ist wohl unter "Verwandte" einzuordnen.
quote:
Ratenzahlung bei der GEZ beantragen, Freunde, Bekannte, Verwandte , Dispo bei der Bank ...



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.02.2010 16:25:12
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Wieso soll der Mann von Wolfsblut für ihre Schulden aufkommen?


Soll er nicht. Aber sein Einkommen würde ihrem (anteilig) hinzugerechnet, wenn es um Fragen wie Pfändungsfreigrenzen u.a. geht. Denn wenn die GEZ nun vollstreckt, könnte man ja nur noch einwenden, man liege unter der Pfändungsgrenze. Das ist mit einem Ehemann mit 1800 netto wohl kaum begründbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.02.2010 09:36:16
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SonnemitSchatten
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe einen Brief von der GEZ bekommen mit der Androhung der Zwangsvollstreckung ohne weitere Erklärung darüber, was ich verbrochen habe, nur unter Angabe des Betrages den ich für irgendwelchen (ich weiß es nicht mehr) Zeitraum zahlen soll; ich hätte nicht oder nicht völlständig bezahlt.
Zuerst wußte ich nicht, worum es hier überhaupt geht; allen, die mir begegnet sind habe ich davon erzählt; dann wurde mir klar, die GEZ droht mir die Zwangsvollstreckung an, weil ich bis heute den Betrag der alten Gebühr 17.50€ überwiesen habe per Dauerauftrag. Ich bin zur Verbraucherberatung, da sagte man mir, in Sachen GEZ geben sie keine Beratung und verwiesen mich an die Diakonie; dort gab man mir eine Telefonnr, ich könne mit denen nur
telefonisch reden. Ich war völlig verwirrt und überstanden habe ich diese Dreistigkeit von der GEZ auch jetzt noch nicht: eine Frau, die ich aus Verzweiflung auf der Straße ansprach, sagte mir, sie hätte auch Riesenärger mit der GEZ gehabt, aber sie sei mit nichts durchgekommen; sie meinte: "das, was ich Ihnen empfehle ist, zahlen Sie den Betrag, den die GEZ von Ihnen verlangt, denn gegen die GEZ haben sie keine Chance, gegen die kommen Sie nicht an."
Der neue Betrag ist 18,36€ seit August 2021, wie ich jetzt weiß. Die GEZ hat mir das nie mitgeteilt.
Ist es nicht so, wenn ein Unternehmer seine Preise erhöht, dann hat er dies dem Kunden persönlich mitzuteilen? Ich bin Kunde der GEZ, weil ich die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Monatsgehalt höher ist als das des Bundeskanzlers, mitfinanziere; dafür hat die GEZ es noch nicht einmal nötig mir mitzuteilen, daß die Preise / die Gebühr sich erhöht haben ? Die GEZ hat es noch nicht einmal nötig, mich darauf hinzuweisen, ohne Androhung der Zwangsvollstreckung, daß ich mit einem Teil der Gebühr / des Preises im Zahlungsverzug bin. Die GEZ hat es noch nicht einmal nötig, mir eine Mahnung zu schicken.
Die GEZ hat mir nie etwas von der Preiserhöhung gesagt. Ich bin doch nicht verpflichtet, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu kennen und ich bin auch nicht verpflichtet, mir die Preisänderung der GEZ irgendwo aus Pressemitteilungen herauszupopeln. Das, was die GEZ macht, ist, ihren "Kunden" unvermittelt eine Androhung zur Zwangsvollstreckung zu schicken. Wenn sich das ein Unternehmer aus der Privatwirtschaft erlauben würde, wäre er in kürzester Zeit pleite. Bin ich denn der letzte Müll hier ???
Das Internet ist voll von den Eskapaden der Intendanten der Rundfunkanstalten und deren Gehälter und deren Leben in Saus und Braus z.B.
www.basicthinking.de/blog/2022/08/19/oerr-gehaelter-bei-der-ard/
https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2022/rbb-selbstbedienungsladen/
www.businessinsider.de/wirtschaft/keine-kontrollmechanismen-fuenf-ard-intendanten-genehmigen-sich-dienstreisen-selbst-a/
https://www.focus.de/panorama/affaere-um-patricia-schlesinger-gez-verweigerer-georg-thiel-zum-luxus-skandal-bei-ard-die-ersticken-im-geld_id_132518696.html
https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2022/wdr-intendant-will-von-massagesitz-in-seinem-7er-bmw-nichts-gewusst-haben/


-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 20:13

-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 20:21

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#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von SonnemitSchatten):
Die GEZ hat es noch nicht einmal nötig, mir eine Mahnung zu schicken.
Die Androhung der Zwangsvollstreckung kann man als ultimative Mahnung auffassen.
Diese ist jetzt zugegangen.

Im Übrigen volle Zustimmung zu der Meinung über diese skandalöse öffentlich-rechtliche Anstalt.
Zitat (von SonnemitSchatten):
Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Monatsgehalt höher ist als das des Bundeskanzlers

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SonnemitSchatten):
Ist es nicht so, wenn ein Unternehmer seine Preise erhöht, dann hat er dies dem Kunden persönlich mitzuteilen?

Irelelvant, da es hier nicht um ein Unternehmen geht.



Zitat (von SonnemitSchatten):
Ich bin doch nicht verpflichtet, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu kennen und ich bin auch nicht verpflichtet, mir die Preisänderung der GEZ irgendwo aus Pressemitteilungen herauszupopeln.

Richtig.
Dann wird man halt gepfändet vom Vollstrecker. Kostet dann extra.
Muss man sich halt leisten können, diese Form von Bequemlichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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