GEZ abmeldung

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
sweet-poison
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ abmeldung

Hallo! hab jetzt mal ein bisschen hier rumgelesen, und öfter was über die abmeldung bei der gez gelesen.
und zwar hab ich denen ende juli nen brief geschrieben um mich abzumelden weil ich meine studentenwohnung lehrgeräumt hab, und denen mitgeteilt, das ich kein Gerät zum Empfang mehr bereitgehalten und denen dann wieder die gez nummer meiner mutter angegeben.
dann haben sie mir zurückgeschrieben, das ich doch angeben müsse was ich mit den geräten getan hätte, und das die abmeldung so lange nicht vollzogen werden könne.
daraufhin habe ich dann geschrieben, das ich fristgerecht zum ende juli gekündigt habe und nicht der ansicht bin das es die etwas angeht, was ich mit meinen geräten gemacht habe.
mittlerweile habe ich auch schon wieder eine neue rechnung (an die anschrift meiner mutter, die ja selbst schon gez bezahlt) bekommen, die bis september geht. aber das will ich auf keinen fall bezahlen, da ich ja bei meiner mutter überhaupt keine geräte hab.
dann hab ich da einen tag tausendmal angerufen, meinen bearbeiter nich erreicht, nen anderes mal hab ich dann ne vertretung erreicht, die mir sagte ich muss warten bis er aus dem urlaub kommt.

hab jetzt irgendwo gelesen, man könne das einfach ignorieren, und einfach nich mehr zahlen und auf die schreiben nich mehr antworten.
soll ich das dann jetzt so machen?
und demnächst wollt ich dann bei meinem freund einziehen, soll ich denen das dann angeben, oder soll ich das auch einfach lassen?
würd mich mal interessieren was ihr davon haltet

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn du wirklich keine Geräte mehr hast (auch nicht eingepackt in der Ecke liegen ;) , und die Abmeldung per Einschreiben gemacht hast, können die dir nichts.

Das die Zweifel am verbleib der Geräte haben ist verständlich - allerdings bist du nicht verpflichtet darüber auskunft zu geben.

Schick denen die Rechnung zurück (unfrei ohne Absender auf dem Umschlag) und verweise auf deine Abmeldung.

Das du zu deinem Freund ziehst, geht die auch nichts an (werden die eh mitbekommen).

Sollten die ein Mahnverfahren einleiten, wiederspreche sofort dem Mahnbescheid (Anleitung liegt bei :) - dann müssen die dir beweisen, das die geräte noch in deinem Besitz sind.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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