GEZ bezahlen trotz Abmeldung?

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ bezahlen trotz Abmeldung?

Guten Abend!
ich hab da ein Problem und weiß nicht mehr weiter.
Es geht darum dass ich vor kurzem eine Rechnung von der GEZ in Höhe von 660€ bekommen habe. Man wirft mir vor, dass ich mich ab Mai 2005 nicht abgemeldet habe. Bis Mai 2005 hatte ich eine Befreiung gehabt.
Ich hatte mich schon vor Mai 2005 abgemeldet und hatte auch eine Bestätigung bekommen. Also kann das nicht stimmen.
Ich finde diese Bestätigung über die Abmeldung, die ich vor 3 Jahren bekommen habe, leider nicht mehr.
Im Oktober 2005 bis September 2007 habe ich in Frankreich studiert.
Ich verstehe auch nicht warum ich bezahlen muss obwohl ich in diesem zeitraum in frankreich gelebt und studiert habe
Ich weiß nicht was ich machen soll.
Nachdem ich den Brief bekommen habe, habe ich denen meine Situation erklärt.
Daraufhin bekam ich als Antwort dass ich es bezahlen muss.
Ich würde gerne ein Anwalt einschalten aber habe leider noch kein Rechtschutzversicherung.
Was soll ich machen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Aussichten sind schlecht. Sie sind in der Beweispflicht für die Abmeldung. Können Sie dies nicht, sind Sie weiter zahlungspflichtig, auch wenn Sie im Ausland gelebt haben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo, Tak.

Dem Gebührenbescheid musst Du innerhalb von vier Wochen nach Erhalt widersprechen. Den Widerspruch richtest Du per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Den Widerspruch würde ich an Deiner Stelle genauso begründen wie Du es hier getan hast, hilfreich wäre es hierbei Unterlagen in Kopie beizulegen, die Deinen Aufenthalt in Frankreich dokumentieren.

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt Dir nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Hierfür ist aber nicht unbedingt ein Anwalt erforderlich, obwohl man sagen muss, dass ein Anwalt diese Angelegenheit im Vorfeld beschleunigen kann.

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#3
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Anmeldung und die Zahlungspflicht bleibt so lange bestehen, bis eine Abmeldung erfolgt. Diese ist zwar hier erfolgt, aber nicht nachweisbar.

Woher sollte demnach (nach der Argumentation der GEZ) die GEZ wissen, dass der Fragesteller in Frankreich ist?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

da erinnere ich mich an einen sehr krassen Fall....
Jemand würde 2006 nach Deutschland abgeschoben! Also nicht aus sondern nach!!!
Danach im Gefängnis!
Nun einer der GEZ Heinis kam auf die Idee
diesen Menschen rückwirkend über die Zeit seines Auslandsaufenthalts(außerhalb Europas) bis defacto aktuell anzumelden
Das war dann schon mal ein Betrag der jenseits der 1000 liegt......
Krasses Beispiel wenn man bedenkt das der Einspruch abgelehnt wurde weil ein Mitarbeiter des W.. ihn nach einem persöhnlichen Besuch anmeldete.....
Tja da war der aber gar nicht in DE.......
Ich sage mal Betrug ,Abzocke etc ist normal

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