GEZ eine Frechheit, was sie sich erlauben?

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
tiefflieger1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ eine Frechheit, was sie sich erlauben?

Einen wunderschönen Sonntag.

Die GEZ ist ja nicht fein in manchen Sachen, dass sie so dreist sein können ist mir neu. Meine Lebensgefährtin und ich bezeihen beide Hartz4 und bekommen demnach immer eine Befreiung von der GEZ. Dieser wird auch immer Ordnungsgemäß an die besagte Stelle geschickt. Nun bekam ich vor kurzem, 30.01.2019, einen Brief nach Hause, in der ich doch angeben solle, warum ich keine GEZ zahle. Gut also habe ich die Angaben gemacht und die Beitragsnummer meiner Lebensgefährtin eingetragen.
Damit dachten wir es sei erledigt und legten es beiseite.

Dann kam das Drama. Am 5.2.2019 flatterten diesmal Zwei Briefe zu uns nach Hause. Einen für mich, der mir schon etwas zu dick erschien und einer für meine Lebensgefährtin. Und was wir dort zu lesen bekamen, war an dreistigkeit einfach nicht mehr zu überbieten.

1. Haben sie meine Lebensgefährtin zum 12.2015 abgemeldet. (Dies obwohl noch eine Befreiung bis Ende 2019 läuft)
2. Haben sie mich zum 01.2016 angemeldet und sind der Meinung, dass ich Ihnen fast 700€ schulden würde.

Der angegebene Grund zu Punkt zwei ist folgender:

Zitat:
Es ist zutreffend, dass nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur ein Mitbewohner die Wohnung anmelden muss. Die übrigen Mitbewohner sind zunächst nicht beitragspfliclitig. Diese Regelung trifft jedoch nicht zu,
wenn_ der angemeldete Mitbewohner von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist.
Aktuell ist Ihre Mitbewohnerin von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Zu Ihrer Information: Eine Befreiung gilt nach der gesetzlichen Regelung(§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaats­vertrag) innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Haushalt wohnenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese jeweils mit ihrem Einkommen und Ver­mögen bei der Berechnung für die Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden. Ein Mitbewohner, der nicht zu diesem Personenkreis gehört, ist verpflichtet, die Vvohnung auf seinen Namen bei uns anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis. Deshalb haben wir die Wohnung ab-01.01 .2016 auf Ihren Namen angemeldet.


Weiterhin gaben sie in dem Schreiben an meiner Frau folgenden Grund für Ihre Abmeldung an:

Zitat:
Nach unserem Kenntnisstand gehört Ihr Mitbewohner nicht zu diesem Personenkreis.
Er ist deshalb verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen bei uns anzumelden und die Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Ihr Beitragskonto ............ haben wir zum Ablauf des Monats 12.2015 abgemeldet.


Nun hatte ich natürlich gleich das Telefon in der Hand. Hier war man zuerst total Unfreundlich und nach mehrmaligen Auffordern, den Sachverhalt zu erklären, wurde man recht aggressiv und legte einfach auf. Bei meinem Zweiten Anruf hingegen, war man zumindest freundlich und erklärte mir, dass man Nachweisen müsste, dass man in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Ich lese jedoch aus den Gründen heraus, dass man dieses zumindest wusste und ( ohne etwas Unterstellen zu wollen, wurde hier nur aufs Geld geschaut) mit bedacht dieser Weg gewählt.

Nach diesem Anruf habe ich mich gleich dran gesetzt und eine Email über das Kontaktformular gesendet. Anbei natürlich die Nachweise, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und mit der Bitte, dass man die Änderungen doch wieder Rückgängig macht. Dafür haben wir Ihnen eine Frist von 3 Wochen gegeben.

Nun zu unserer Frage. Reicht es wenn wir dieses nur Per Kontaktformular gemacht haben? Oder sollten wir das auch noch per Post / Fax rüberschicken? Die Nette Dame am Telefon meinte ja, dass das Ausreichen würde. Ich bin da etwas sceptisch.

MFG
Rene Pirzkall

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von tiefflieger1981):
bezeihen beide Hartz4 und bekommen demnach immer eine Befreiung von der GEZ.
NÖ. Das JC bescheinigt nur, dass Frau X Leistungen bezieht. Dann müsst ihr einen Antrag auf Befreiung an die *GEZ* schicken. Dann kommt ein Schreiben zurück, in dem sich irgendwo ganz klein findet, dass sie bis xxx befreit ist.
Aus der Bescheinigung des JC geht nicht hervor, dass DU auch Leistungen bekommst. Denn die BG wird auf den Namen deiner LG laufen, oder?
Also damit ist alles erklärlich.
Zitat (von tiefflieger1981):
Anbei natürlich die Nachweise, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind
Welche sind das?
ICH würde vor allem eine Kopie des Bewilligungsbescheides per Post hinschicken.

und sonst regt dich nichts auf? Woher sollen die am Telefon wissen, dass du in einer BG bist? Dann habt ihr noch unterschiedliche Namen und du bist polizeilich unter deinem Namen an dieser Adresse gemeldet.

Die kriegen den ganzen Tag nur *** Anrufe und Geschichten zu hören.
Und das System macht den Rest.

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#2
 Von 
tiefflieger1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Welche sind das?
ICH würde vor allem eine Kopie des Bewilligungsbescheides per Post hinschicken.
Ja die Bescheide sind es, welche wir mitgeschickt haben.

Die Frage ist aber, warum melden sie meine Lebensgefährtin ab, obwohl sie ja befreit ist und mich dann an? Das ist doch wirklich sinnbefreit. Also diese Logik entschließt sich mir überhaupt nicht.

Klar steckt da ein System hinter was alles automatisch macht. Doch warum wird jemand abgemeldet, der befreit ist? Und gleichzeitig jemand angemeldet, der in der selben Wohung wohnt.

Zitat:
ICH würde vor allem eine Kopie des Bewilligungsbescheides per Post hinschicken.

Du meinst also alles per Post hinschicken noch mal?? das wird aber ein dicker Brief. Oder reicht es, wenn ich da die erste Seite mit reinlege auf der die Namen der BG stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von tiefflieger1981):
Oder reicht es, wenn ich da die erste Seite mit reinlege auf der die Namen der BG stehen.
Na, meistens haben die Bewilligungsbescheide 1-2 Seiten. Die Berechnungsbögen interessieren die *GEZ* gar nicht. Dann wäre es meist 1 Seite beidseitig kopiert. Name und Nummer der BG des aktuellen Bescheides.

Zitat (von tiefflieger1981):
Klar steckt da ein System hinter
Dazu sollten wir nicht weiter schreiben. Deren Systeme sind so. Ob logisch oder nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tiefflieger1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dazu sollten wir nicht weiter schreiben. Deren Systeme sind so. Ob logisch oder nicht...


Naja, gerade weil ein Programm ja logisch aufgebaut sein sollte, müsste es eigentlich ja eine Kleinigkeit sein eine solche Routine mit einzubauen. (Ich weis wovon ich da rede) Aber manchmal frage ich mich eh, was die Programmierer machen.

Aber ich schicke da Morgen noch einmal ein Brief zusätzlich hin. Das ganze mit einem Hinweis auf die Email.

Danke dir aber für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sofern Sie nicht den Nachweis erbracht hatten, dass Sie ALG II-Leistungen beziehen, sind die bei Ihnen und Ihrer Lebensgefährtin unter dem 05.02.2019 eingegangenen Schreiben des Beitragsservice nicht zu beanstanden. Das ergibt sich aus den Zitaten Ihres Beitrages.

Ein Fehlverhalten der - wie Sie sich ausdrücken - "GEZ" vermag ich dann nicht zu erkennen.

Insoweit sollten Sie dem Beitragsservice nachweislich eine Kopie Ihres Leistungsbescheides übersenden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von tiefflieger1981):
Doch warum wird jemand abgemeldet, der befreit ist?


Haben Sie einen Bescheid von der Landesrundfunkanstalt, der IHNEN eine Befreiung bestätigt?

Nein, dann sind Sie - aktuell - auch nicht befreit. Sie beziehen Arbeitslosengeld II. Das bedeutet aber nicht, dass man befreit ist.

Ich würde empfehlen als erstes mal einen Gang runter zu schalten, wenn man das System selber noch nicht verstanden hat.

Zitat (von tiefflieger1981):
Ja die Bescheide sind es, welche wir mitgeschickt haben.


Waren es wirklich Bescheide? Oder waren es vielleicht doch "nur" die "Bescheinigungen über Leistungsbezug zur Vorlage beim ZBS", die alleine auf den Namen der Lebensgefährtin ausgestellt sind?!

Letzteres ist zunächst für mich zu vermuten, weil diese Bescheinigung bekommt man nur zum Versenden den ZBS. Warum sollte man extra - bevor man es zwingend muss - einen Bescheid kopieren, wenn man schon was da hat, was man rausschicken kann.

Zitat (von tiefflieger1981):
Die Frage ist aber, warum melden sie meine Lebensgefährtin ab, obwohl sie ja befreit ist und mich dann an? Das ist doch wirklich sinnbefreit.


Falls in der Vergangenheit tatsächlich nur die Bescheinigung zugeschickt wurde, war das alles andere als sinnbefreit...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Aber, da ihr länger als ein Jahr zusammenlebt, gehe ich mal davon aus, daß ihr vom JC als BG veranlagt werdet.

Notfalls den Nachweis noch mal mit (mindestens Übergabe) Einschreiben an die GEZ einreichen. Hilfsweise i.V. mit einem Widerspruch gegen den Nachforderungsbescheid der GEZ (falls nicht schon bei der GEZ Widerspruch in schriftlicher Form eingelegt wurde) .

Ein Nachweis sind die ALG II Bescheide. Hier ergehen die Bescheide immer an eine BG, deren Mitglieder immer auch namentlich aufgelistet sind.

Aktenkundig dokumentieren.

-- Editiert von Spejbl am 19.02.2019 14:53

-- Editiert von Spejbl am 19.02.2019 14:54

1x Hilfreiche Antwort

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