Einen wunderschönen Sonntag.
Die GEZ ist ja nicht fein in manchen Sachen, dass sie so dreist sein können ist mir neu. Meine Lebensgefährtin und ich bezeihen beide Hartz4 und bekommen demnach immer eine Befreiung von der GEZ. Dieser wird auch immer Ordnungsgemäß an die besagte Stelle geschickt. Nun bekam ich vor kurzem, 30.01.2019, einen Brief nach Hause, in der ich doch angeben solle, warum ich keine GEZ zahle. Gut also habe ich die Angaben gemacht und die Beitragsnummer meiner Lebensgefährtin eingetragen.
Damit dachten wir es sei erledigt und legten es beiseite.
Dann kam das Drama. Am 5.2.2019 flatterten diesmal Zwei Briefe zu uns nach Hause. Einen für mich, der mir schon etwas zu dick erschien und einer für meine Lebensgefährtin. Und was wir dort zu lesen bekamen, war an dreistigkeit einfach nicht mehr zu überbieten.
1. Haben sie meine Lebensgefährtin zum 12.2015 abgemeldet. (Dies obwohl noch eine Befreiung bis Ende 2019 läuft)
2. Haben sie mich zum 01.2016 angemeldet und sind der Meinung, dass ich Ihnen fast 700€ schulden würde.
Der angegebene Grund zu Punkt zwei ist folgender:
Zitat:Es ist zutreffend, dass nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur ein Mitbewohner die Wohnung anmelden muss. Die übrigen Mitbewohner sind zunächst nicht beitragspfliclitig. Diese Regelung trifft jedoch nicht zu,
wenn_ der angemeldete Mitbewohner von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist.
Aktuell ist Ihre Mitbewohnerin von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Zu Ihrer Information: Eine Befreiung gilt nach der gesetzlichen Regelung(§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Haushalt wohnenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese jeweils mit ihrem Einkommen und Vermögen bei der Berechnung für die Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden. Ein Mitbewohner, der nicht zu diesem Personenkreis gehört, ist verpflichtet, die Vvohnung auf seinen Namen bei uns anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis. Deshalb haben wir die Wohnung ab-01.01 .2016 auf Ihren Namen angemeldet.
Weiterhin gaben sie in dem Schreiben an meiner Frau folgenden Grund für Ihre Abmeldung an:
Zitat:Nach unserem Kenntnisstand gehört Ihr Mitbewohner nicht zu diesem Personenkreis.
Er ist deshalb verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen bei uns anzumelden und die Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Ihr Beitragskonto ............ haben wir zum Ablauf des Monats 12.2015 abgemeldet.
Nun hatte ich natürlich gleich das Telefon in der Hand. Hier war man zuerst total Unfreundlich und nach mehrmaligen Auffordern, den Sachverhalt zu erklären, wurde man recht aggressiv und legte einfach auf. Bei meinem Zweiten Anruf hingegen, war man zumindest freundlich und erklärte mir, dass man Nachweisen müsste, dass man in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Ich lese jedoch aus den Gründen heraus, dass man dieses zumindest wusste und ( ohne etwas Unterstellen zu wollen, wurde hier nur aufs Geld geschaut) mit bedacht dieser Weg gewählt.
Nach diesem Anruf habe ich mich gleich dran gesetzt und eine Email über das Kontaktformular gesendet. Anbei natürlich die Nachweise, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und mit der Bitte, dass man die Änderungen doch wieder Rückgängig macht. Dafür haben wir Ihnen eine Frist von 3 Wochen gegeben.
Nun zu unserer Frage. Reicht es wenn wir dieses nur Per Kontaktformular gemacht haben? Oder sollten wir das auch noch per Post / Fax rüberschicken? Die Nette Dame am Telefon meinte ja, dass das Ausreichen würde. Ich bin da etwas sceptisch.
MFG
Rene Pirzkall