GEZ für Zweifamilienhaus

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)
GEZ für Zweifamilienhaus

Hallo,

wir haben vor kurzem ein Haus gekauft, das im Gutachten ausgewiesen wurde als Zweifamilienhaus nach noch erforderlichen Umbaumaßnahmen (so wurde es laut dem Vorbesitzer auch beim Finanzamt eingestuft)
Wir werden es aber alleine bewohnen – keine Vermietung in den nächsten 2-3 Jahren geplant.
Es gibt zwar zwei eigene Haustüren (eine Haustür zur Straße hin durch die man in ein gemeinsames Treppenhaus kommt und eine „Hintertür" in den Hof durch die man erstmal nur in die untere Wohnung kommt und die wir eigentlich als Haustür benutzen). Wenn man die Haustür zur Straße benutzt, muss man um in die obere Wohnung zu kommen sich im Treppenhaus entweder durch einen ca. 30 cm breiten Spalt (zwischen Treppengeländer und Wohnungstüren zur unteren Wohnung) im Treppengeländer quetschen oder durch die 1. Wohnungstür der unteren Wohnung gehen und dann gleich wieder durch eine zweite Wohnungstür der unteren Wohnung (liegen nebeneinander) in den Flur zurück und die Treppe hoch in die obere Wohnung.

Der Vorbesitzer hat das Haus gemeinsam mit einem Elternteil bewohnt und daher waren es zwar 2 Wohnung die aber irgendwie doch nicht ganz getrennt wurden.
Zudem sind weder Strom noch Wasser getrennt von der unteren Wohnung – gemeinsame Zähler. Um die obere Wohnung also zu vermieten müsste man das Treppenhaus umbauen sowie den Stromzähler und die Wasseruhren trennen. Das ganze wäre ein nicht unerheblicher Zeit- und Kostenaufwand.
Wir bewohnen auch beide Teile (unten Wohnbereich, oben Arbeitszimmer, Abstellraum und unsere Gästezimmer mit Bad und einer Küche da unsere Verwandtschaft uns im Wechsel besuchen kommt und dann dort übernachtet). Ein Umbau oder eine Vermietung ist daher auch NICHT geplant.
Jetzt sollen wir aber 2x GEZ zahlen obwohl die obere Wohnung so nicht vermietbar ist.
Was können wir tun?
Lieben Gruß
Ally


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Jetzt sollen wir aber 2x GEZ zahlen obwohl die obere Wohnung so nicht vermietbar ist.


Wenn es eine Wohnung ist, ist es gebührenpflichtig. Der Zustand der Wohnung ("vermietbar") ist irrelevant.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Lieben Dank.

Wie genau wird der Begriff "Wohnung" vor dem Gesetz definiert? Müsste hier nicht ein zugänglicher eigener Eingang sein (ist ja nicht)? Es gibt doch auch Wohnungen mit 2 Bädern?

Lieben Gruß
Ally

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Es ist ein Haushalt und basta. Ich glaube, die Nachweispflicht, wie es innerhalb eines Hauses ausieht, wer wie wo und was umbebaut hat, geht zu weit. Völlig egal, was die in ihrer neuen Abgabenordnung stehen haben oder nicht. Der aktuelle Ansturm gegen die GEZ sagt ja einiges.
Das heißt, ICH persönlich würde denen mitteilen, dass es sich hier um EINEN Haushalt handelt und das Haus im Inneren zu einer Wohneinheit umgebaut ist und es keine Trennung beider Wohnung gibt. Und, ich würde einen Beitrag zahlen.
Auf alles andere, würde ich es knall hart ankommen lassen!

-- Editiert danysahne01 am 17.01.2013 14:37

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

hallo,selbst wenn es zwei wohnungen sind ist immer nur die qanzahl der wohnungen gez pflichtig welche auch bewohnt ist.

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