GEZ im Eigenheim

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542285-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ im Eigenheim

guten Tag, ich betreibe in meinem Eigenheim im Kellerbereich eine kleine Wäscherei mit einer Arbeitskraft (3 Stunden pro Tag).
Das Haus befindet sich auf meinem Grund und Boden.
Der Raum kann von Haus aus betreten werden und über ein Tor vom Hof aus.
Kunden betreten diesen Raum nicht, da ich alle Wäsche selbst aus-und anliefere.
Die GEZ meint "Beitragsfrei ist eine Betriebsstätte nur wenn ich einen Arbeitsraum in meiner Privatwohnung nutze und diesen nur über meine Privatwohnung betreten kann.

Ich meine da es sich um mein privat Grundstück handelt ist es beitragsfrei ?
Für meinen privat Haushalt bezahle ich natürlich GEZ.

vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go542285-21):
Privatwohnung

Zitat (von go542285-21):
privat Grundstück

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/):

Betriebsstätte und Wohnung in einem Gebäude
Betriebsstätten in Räumlichkeiten, die durch einen separaten Eingang betreten werden können, wie beispielsweise ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen nicht zu einer Betriebsstätte in einer Wohnung. In diesem Fall ist die Betriebsstätte beitragspflichtig und separat anzumelden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go542285-21):
Ich meine da es sich um mein privat Grundstück handelt ist es beitragsfrei ?
Deine Meinung ist falsch.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5289/Merkblatt_Unternehmen_Institutionen_und_Einrichtungen_des_Gemeinwohls.pdf

Mal am Rande:

Zitat:
da ich alle Wäsche selbst aus-und anliefere.


Selbst wenn die Betriebsstätte frei wäre, das gewerblich genutzte KFZ wäre es nicht. Die Betriebsstätte anmelden und dann ist der PKW auch mit angemeldet für den Betrieb.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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