GEZ lehnt Abmeldung ab?!?

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kamikatze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ lehnt Abmeldung ab?!?

Hallo an alle,

ich habe vor kurzem gemerkt, dass ein Radio auf mich angemeldet ist. Der nette Herr, der damals meine Anmeldung bei der GEZ gemacht hat hat das wohl einfach mit angekreuzt und ich hab eben nicht drauf geachtet. Bitte nicht hauen, das ist Jahre her und ich war noch recht naiv. Das war bisher ja sowieso nicht schlimm, da ich einen Fernseher hatte und das Radio ja dann nix extra kostet. Aber der Fernseher hat kurz vor Weihnachten den Geist aufgegeben und wurde entsorgt. Im Januar hab ich ihn dann eben auch abgemeldet.

Als die Bestätigung von der GEZ kam hab ich dann also gesehen, dass auch ein Radio auf mich läuft, was ich jedoch nicht habe. Ich hab dann versucht, das Radio abzumelden und bekam (über 4 Wochen später!) eine Antwort, dass meine Abmeldung nicht durchgeführt worden sei, da lt. Statistischem Bundesamt „über 98% der Haushaltsmitglieder über Rundfunkgeräte verfügen“. Jetzt „bitten“ Sie mich, einen Bogen auszufüllen, was mit meinem Radio passiert sei (an wen verschenkt oder zu wem ich gezogen bin usw.).

Ich bin ja gern bereit, den Bogen auszufüllen aber was mich jetzt interessiert:
Kann ich auf meine Abmeldung zum 1.3. bestehen oder muss ich die jetzt noch mal mitschicken und damit dann für den März (und je nachdem wie schnell die sind) auch noch den April bezahlen für ein Gerät, dass ich nicht besitze? Oder kann ich in diesem Fall auf eine rückwirkende Abmeldung bestehen? Ich weiß, dass das normalerweise nicht möglich ist, aber meine Abmeldung liegt denen ja sein Mitte Februar vor, das wurde mir in deren Brief ja bestätigt.

Wie sieht es eigentlich mit den zu viel bezahlten Gebühren aus? Ich habe immer für 3 Monate im Voraus bezahlt. Die letzte Abbuchung war im Jan 04, für den Jan lief noch der Fernseher und für Feb noch Radio. Aber selbst, wenn ich jetzt noch den März das Radio zahlen soll müsste ich ja noch Geld wiederbekommen. Muss ich das einfordern oder überweisen die mir das so zurück?

MfG Anna

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)

kannst auf jeden Fall auf die ursprüngliche Abmeldung bestehen!

Sieht günstig aus für dich, da die GEZ durch ihre Antwort auf deine Abmeldung den Eingang deiner Abmeldung bestätigt hat.

Zur Abmeldung musst du lediglich mitteilen, dass du die entsprechenden Geräte nicht mehr zum Empfang bereit hältst.

Wenn du das so oder sinngemäß indeiner Abmeldung geschrieben hast, MÜSSEN die das akzeptieren. Und du hast ja einen Beweis, dass die Abmeldung eingegangen ist, da sie ja darauf bezogen geantwortet haben.

Irgendwelche Bögen nach einer Abmeldung auszufüllen ist KEINE Pflicht. Die dürfen die Durchführung der Abmeldung davon NICHT abhängig machen, EGAL was das Stat. BA sagt.

Deshalb am besten klipp und klar an die GEZ mitteilen, dass

1. Sie die ursprüngliche Abmeldung ohne Wenn und Aber durchzuführen haben;

2. Im entgegengesetzten Fall Strafanzeige wg. versuchten Betruges gegen die Rundfunkanstalt (vertreten durch den Intendanten) erstattet wird;

3. Bei Bestehen auf Gebühren NACH der Abmeldung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wird, zwecks Feststellung der Gütigkeit der Abmeldung und Unwirksamkeit aller Gebührenforderungen für die Zeit nach dem Eingang der Abmeldung.

Auf jeden Fall reinschreiben, dass du auf keinen Fall Gebühren ab dem Monat nach Eingang der Abmeldung bezahlen wirst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich hab mich wegen Umzugs auch bei der GEZ abgemeldet (Freundin ist dort bereits angemeldet). Daraufhin wurde mir von der GEZ mitgeteilt, dass der Gesetzgeber eine Abmeldung nicht zulässt und weiteres bla, bla bla.
Nun hab ich eine sehr böse eMail geschrieben und siehe da, nach fast 4 Wochen bekomme ich nun einen Brief in dem mir "kleinlaut" die Abmeldung bestätigt wird. Außerdem wird mir mein bereits abgebuchtes Geld zurückerstattet.

Man muß nur hartnäckig sein und sich nichts gefallen lassen, dann geben die auch nach!

-- Editiert von gerechtigkeit am 06.04.2004 15:01:39

1x Hilfreiche Antwort

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