Hallo,
ich habe wieder einen Schreiben von der GEZ bekommen wo ich informiert werde dass die Fernsehgeräte sowie die Radios anzumelden sind. Meine Radio ist bereits angemeldet und einen Fernseher besitze ich nicht. Es wurde auch hingewiesen dass ich gegenüber der GEZ auskunftpflichtig bin und "Um die Zeit, Geld und die Mühe zu ersparren" soll ich die Informationen über die bereithaltende Geräte anzugeben.
Es geht hier um Prinzip, denn das Umschlag gar nicht frankiert wurde und ich die Inhalt des Schreibens als frech empfinde.
Muß ich wirklich antworten oder nicht? Falls ich auskunftpflichtig bin, sollten ich nicht zumindestens einen frankierten Umschlag bekommen?
GEZ meldet sich wieder.
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Der GEZ auskunftspflichtig ist nur, wer Empfangsgeraete bereithaelt (besitzt). Wenn man aber nicht antwortet, schicken die einem evtl. die Drueckerkolonne auf den Hals, die duerfen aber auch nicht in d. Wohnung...
Wenn es nur ums Frankieren geht: 'Empfaenger bezahlt'
Schoenen Gruss, Olli
Warum sollten sie einen bereits frankierten Umschlag bekommen? Ich nehme an zum zurückschicken.
Sie sind meldepflichtig, ebenso wie bei einem Umzug. Da werden sie aber auch nicht verlangen, dass das Rathaus jemanden schickt, der sich die Informationen holt, oder?
Einfach nicht drauf antworten oder höflich schreiben, dass kein Fernseher vorhanden ist.:)
Gruß Holger
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Holger,
Ich bin meldepflichtig, und meine Geräte sind angemeldet. Nun muß ich trotzedem eine Auskunft geben ob ich einen Fernseher Angeschafft habe.
Zu dem Frankieren. Warum? Einfach so, weil ich dazu verpflichtet bin die Auskunft zu erteilen (ob z.B. einen Fernseher angeschafft wurde oder eben nicht). Und wenn ich dazu verpflichtet bin, und die GEZ seine Statistiken auffrischen will, warum muß ich dafür bezahlen? Und die meinen dass wenn ich mich nicht verpflichtet fülle, soll ich trotzdem antworten, um Zeit, Geld und die Mühe zu ersparren.
Es ist wohl frech so was zu schreiben, oder?
Hallo Olli,
ich sehe es genau so: Empfänger zahlt.
Abes es geht nicht um die 55 Cent. Es geht mir um Prinzip. Ok, mit Gebühren bin ich "einverstanden", aber so ein Einschüchterungsbrief ist ein bischen übertrieben.
Findet Ihr nicht?
Das ist uebertrieben? Dann warte mal das 2. Schreiben ab
Rundfunkgebuehrdebatte hin oder her, aber mit dem Grundtenor von GEZ-Schreiben gewinnt man sicherlich keine Freunde.
Schoenen Abend, Olli.
Sorry, doppelt...
-- Editiert von olliminator am 13.06.2006 22:53:21
Olli, das schon das 2. Schreiben
Den ersten habe ich irgendwo verloren und mir keine Gedanken gemacht.
Was ich noch frech finde - die setzen sogar einen Frist bis wann ich antworten soll.
Was soll das Ganze... die Geräte sind angemeldet und trotzdem so was: "Haben Sie vielleich doch einen Fernseher?". Einfach unverschämt.
-- Editiert von Yevgen am 13.06.2006 23:38:51
Ich habe denen damals über die GEZ-Seite eine email geschickt, in die ich di Daten vom Brief mit reingeschrieben habe. Ich hab zwar trotzdem noch einen dritten Brief bekommen, also noch einmal gemailt. Dann hörte es auf.
Komisch, als ich vor 1 Jahr einen Fernseher angeschafft habe und ihnen gemailt habe, daß ich seit dem soundsovielten nun einen Fernseher habe, geing das ganz schnell - und über die selbe email. Sie lesen die Sachen also.
Hallo Yevgen,
ich hatte das gleiche Problem: Brief im Kasten mit markierten Passagen zum Thema Ordnungswidrigkkeit und Geldstrafe. Dabei war ein unfrankierter Rückumschlag, mit dem ich mich zurückmelden sollte.
Ich habe den netten Geldeintreiber der GEZ dann entsprechend angemailt, dass ich meine Meldeplicht kenne, alles ordnungsgemäß gemeldet ist und er sich das Gekritzel hätte sparen können - ich würde mich schon melden, wenn sich etwas ändert. Habe ihm auch geschrieben, dass er, wenn er schon eine für mich nicht verpflichtende Zwischendurchauskunft haben wolle, wenigstens einen freigemachten Rückumschlag beifügen soll. Seit dem ist Ruhe!
Vielleicht ein bisschen OffTopic, aber trotzdem:
Folgende Situation:
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und darüber bei der GEZ mein Radio, z.B. in meinem Friseursalon. Nun schreibt mich die GEZ an, ob ich nicht noch irgendwo ein gebührenpflichtiges Gerät stehen habe.
Und meine Frage:
Könnte ich der GEZ zur Beantwortung der Mail eine Rechnung schreiben, da ich dies ja während meiner Arbeitszeit gemacht habe?
Das wäre auch für mich interessant denn ich während meiner Arbeitszeit/Freizeit das Formular ausfüllen und zur Post gehen muß. Und dann auch nocht die Briefmarke kaufen.
Ich sehe für realistisch dass ich für das Beantworten einen (1/2) Stundensatz kassieren darf.
Hi @MC.Iglo, das wird ab 2007 Deine geringste GEZ-Sorge sein, ab dann darfst Du naemlich auch Deinen PC im Salon mit 17.03 Euro/Monat bezahlen...
Schoenen Gruss, Olli
Das wird nicht gehen: Ihr seid überhaupt nicht verpflichtet, solche Zwischenanfragen zu beantworten (mal genau lesen: Steht deshalb auch nicht drin!!), ergo könnt ihr auch keinen Schadensersatz fordern. Die Schreiben dienen nur der Einschüchterung, weil jedem unterstellt wird, er besch.....
die GEZ. Die meisten Menschen denken, sie müssten antworten und genau darauf wird spekuliert.
Wenn ihr Dampf ablassen wollt, schreibt denen eine eMail.
Grüße, Heike
@HeHe:
da steht doch auch dass ich gegenüber der GEZ auskunftpflichtig bin! (§ vergessen)
Jep, und kleingedruckt steht da bzgl. Auskunftspflicht: 'falls Empfangsgeraete bereitgehalten werden'
Schoenen Gruss, Olli
Moin,
Ich hab es mal wieder (wie so oft) ganz anders gemacht...Ich habe die Schreiben direkt ignoriert und gewartet was passiert...Nach fast drei! Jahren, klingelte es an der Tür und so ein GEZ-Männchen steht vor der Tür..."Er müsse mal zu mir in die Wohnung wegen Fernseher und so...Da habe ich dann das erste mal gelacht...dann hat er gesagt, dass ich ihn reinlassen müsse und er könne auch anders...Das war mein Stichwort, weil ANDERS liegt mir besonders gut
Ich musste ein zweites mal Lachen...Als er dann merkte, dass er mit Drohungen bei mir nicht weit kommt hat er mich gefragt, wie lange ich denn schon einen Fernseher habe, da ich ja schon fast drei Jahre hier Wohne...Antwort: Seit gestern! Das musste er mir leider so abnehmen...;) War ne Menge Spaß, hab dann direkt den Kram ausgefüllt und zahle immer schön brav
P.S.: Nicht Nachmachen! (Will ja niemanden anstiften zu was auch immer)
The Honk
-----------------
"In dubio pro reo..."
Na ja. Bei mir ist es eben was anderes. Dam muß man wirklich gut überlegen was ein Fernseher eigentlich ist. Ich habe so ein Gerät der wie ein Fernseher aussiert. Allerdings ist dieser nicht erpfangbereit da ich die Tuner-Teil weggeschmissen habe. War sowieso defekt. Und zum DVD-Anschauen ist das Teil super.
Was meint Ihr, wie würde so ein GEZ-Beauftragter reagieren wenn er mein Gerät siehr?
Muß ich dannbeweisen dass das kein Fernseher ist oder muß die GEZ beweisen das das ein Fernseher ist? Ich habe schon mehrmals gehört dass man von einem Fachmann eine Bestätigung vorlegen muß um zu beweisen dass es kein Vernseher ist...
Ei der Gute Mann vonne GEZ muss doch ersma in die Wohnung rein...und da scheitert es schon...Das darf der nämlich nich so ohne weiteres. Die Erzählen zwar viel wenn der Tag lang ist von wegen "Ich bin hier der Boss und nun auf die Tür" aber das machen die nur um einen einzuschüchtern weil sie Fangprämien gezahlt bekommen.
The Honk
-----------------
"In dubio pro reo..."
Na gut, und wenn er von Aussen mein Gerät sieht?
Na ja es ist alles nur Spekulation.
Ich danke Euch!
Wenn er das Gerät irgendwie sieht ist das ... nicht gut!
Nicht reinlassen, wenn ein Männchen klingelt kann man sich auch vor der Tür unterhalten!
Gruß Holger
ps: erstaunlich, wenn man mal eine weile nicht da ist wächst so ein Thread ungemein!
@holiday357
Das Problem scheint ziehmlich aktuell zu sein
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten