GEZ nicht gezahlt - passiert was ?

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
GEZ nicht gezahlt - passiert was ?

Ich kenne welche, die zahlen nach wie vor keine GEZ - Gebuehr ; sie haben auch weder Fernsehen noch Rundfunk oder desgleichen, nutzen also das Programm-Angebot ueberhaupt nicht.

Vermutlich gibt es im Land 10 000e, wenn nicht 100 000e, die ebenfalls nicht zahlen, und abwarten was passiert.

Passiert schon was ? Was passiert ?

Gibt es endlich merkliche Ansaetze zur Aushebelung des milde gesagt "umstrittenen" Beitragsgesetzes ?


-- Editiert Koenig Arthur am 13.12.2013 13:12

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Passiert schon was ? Was passiert ?

na was wohl..Nachzahlung und Säumnisbeträge. Ich hoffe ja immer noch, dass solche Zeitgenossen für die nächsten Jahre auch noch den doppelten Beiträge zahlen müssen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nachzahlung und Säumnisbeträge Nicht Säumnisbeiträge - Bußgelder.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Koenig Arthur am 13.12.2013 13:11

Gibt es endlich merkliche Ansaetze zur Aushebelung des milde gesagt "umstrittenen" Beitragsgesetzes ?

Nö, sollte es?!

quote:
von Koenig Arthur am 29.01.2013 15:56

Ich will keine GEZ-Gebuehren zahlen

In all deinen Threads bist du wie ein kleines bockiges Kind

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Gibt es endlich merkliche Ansaetze zur Aushebelung des milde gesagt "umstrittenen" Beitragsgesetzes ? Ganz im Gegenteil - sogar eine Klage gegen die Beitragspflicht für bestimmte Behinderte, die bisher befreit waren, wurde inzwischen abgeschmettert: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gericht-weist-Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-ab-id26490496.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die GEZ-Lobby koennte nicht "entmutigender" argumentieren als manche hier, im Stil von:

==> Wer nicht zahlen will, dessen Einwaende "werden abgeschmettert" und der ist ein "bockiges Kind" ...

Das klingt nach _Stimmungsmache_ ; ich schaetze dass in Wirklichkeit die GEZ inzwischen einen Haufen Aerger hat ... .

==> Allerdings wohl nicht mit einigen der Schreiber hier ...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Das ist vorbei. Früher hattest du nur das bezahlen müssen was du bisher nicht bezahlt hast. Heute gibt es Busgelder oben drauf.

Und deine "Meldeadresse" kannst du nicht verstecken. Du zahlst nicht mehr nach Geräten sondern nach Wohnung.

Du kannst du abmelden, aber die daras resultieren anderen Problem sind weit schlimmer.

Du kannst du mit tausend Freuden im Gartenhaus von Tante Erna anmelden und die kosten Teilen

-----------------
"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.849 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen