Hallo an alle,
letzlich stand so ein Typ vor der Tür von der GEZ und meinte, ob wir hier neu sind, weil er uns gar nicht im Bestand hatte. Wir wohnen aber in der Wohnung schon seit 4 Jahren. Der meinte ob wir GEZ bezahlt haben. Ich hab ihm gesagt, dass ich Herzt 4 bekomme. Er meinte dann ich soll den Bescheid an die GEZ schicken. Habe ich auch gemacht. Heute im Briefkasten, ich hab es nicht geglaubt, Post von der GEZ. Die wollen Rückwirkend 180 €!!! (Ich muss zugeben, ich hab auch die blöden Bescheide vergessen zu schicken). Muss ich jetzt trotzden zahlen, obwohl ich Nachweise hab, in dieser Zeit abreitslos ich war?
-----------------
""
GEZ rückwirkend
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?



Rückwirkend ist eine Befreieung von der GEZ nicht möglich. Das heißt du musst bezahlen.
-----------------
" "
Hallo,
wieso bist du mit deinen Informationen so freizügig???
Na ja dumm gelaufen! Wie du es bei H4 bereits kennst - alles nur auf Antrag! Auch eine GEZ-Befreiung gibt es nur auf Antrag - nicht Rückwirkend!
Ergo du musst zahlen!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich lese hier nur 'Du musst zahlen' ???
Eventeuell sollte erstmal einer das Bienchen fragen ob es denn überhaupt Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält???
Und selbst wenn, kann die GEZ nicht einfach nach gutdünken horrende rückwirkende Rechnungen durchdrücken.
quote:
wieso bist du mit deinen Informationen so freizügig
Naja, hier knausert sie ja eher ...
Wie setzen sich denn die 180 EUR zusammen?
Was genau hast du wann an die GEZ gesendet?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Solange die GEZ nicht beweisen kann, dass du Rundfunkgeräte angemeldet hast, musst du gar nichts zahlen.
Harry van Sell hat natürlich Recht.
-----------------
""
ich würde erstmal nicht jedem erzählen, dass ich HERTZ 7 bekomme und wenn ich keine Kohle habe, dann würde ich einfach bei solchen Drückern nicht aufmachen, bzw vorher den Fernseher und das Radio ausschalten....;-) und vor allem:
NICHT REINLASSEN UND NIX UNTERSCHREIBEN
-----------------
""
quote:
Solange die GEZ nicht beweisen kann, dass du Rundfunkgeräte angemeldet hast, musst du gar nichts zahlen.
Aufpassen: Sollte ein Gebührenbescheid kommen, muss man widersprechen. Dieser Widerspruch wird grundsätzlich abgelehnt und dann muss man vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Die GEZ ist dann zwar in der Beweispflicht, aber das Verfahren muss man selbst in Gang setzen, sonst gibt es bald Besuch vom Gerichtsvollzieher.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten