Hallo
Ich habe mich pflichtbewusst ab dem 1.1.2013 bei der GEZ gemeldet und werde meinen Beitrag nun bezahlen. Heute musste ich allerdigns fesstellen das ein Betrag von über 300 € abgebucht wurde und als Betreff der Zeitraum vom 1.1.2012 - 1.6.2013 angegeben wurde.
Darf das "neue" GEZ überhaupt rückwirkend abbuchen?
Weiterhin wohne ich erst seid dem 1.10.2012 in meiner Wohnung, ist es rechtens das sie trotzdem bis zum 1.1.2012 das Geld verlangen?
Würde mich über Antworten freuen.
Mfg, J
-----------------
""
GEZ rückwirkend?
15. Februar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2013 | 12:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ rückwirkend?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.739
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten