GEZ rückwirkend verhindern?

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa439798-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ rückwirkend verhindern?

Hallo liebe Community,
es geht um folgendes:

Zeitraum
-15.03.2018 Haushalt, Gebühren bezahlt.
15.03-1.10.18 Haushalt mit Eltern. Gebühren gezahlt, Beitragskonto der Eltern
1.10.2018-10.03.2019 Haushalt, keine Gebühren gezahlt.
10.03.2019-01.07.2020 Haushalt der Eltern, Gebühren bezahlt Durch Elternkonto.

Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018, da ich mich damals nicht umgemeldet habe ( Trennung von Freundln gehabt, hatte meinen Kopf leider woanders) Gebühren, es kam auch nie eine Rechnung.

Frage: Da ich keine Meldebestätigung im Haushalt meiner Eltern hatte, kann ich durch eine Eidesstattliche Versicherung meines Vaters, dass ich im besagten Zeitraum dort gewohnt habe, dies vermitteln und in den besagten Zeiträumen befreit werden? Sonst wäre ja der Zeitraum doppelt bezhlt. Sicherlich geht das auf meine Kappe, aber sehr ihr hier eine Chance?

Vielen Dank und beste Grüße,
Retos

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Klar geht das - die Anmeldung der Eltern reicht aus, insofern teilen Sie das dem BS halt so mit (samt Beitragsnummer der Eltern). Für 10/18 bis 03/19 müssen Sie aber zahlen - offenbar haben Sie da ja nicht bei den Eltern gewohnt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von pa439798-74):
Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018

Da sollte man mal schauen, ob das nicht Betrüger sind, denn die GEZ gibts seit 2013 nicht mehr ...



Zitat (von pa439798-74):
kann ich durch eine Eidesstattliche Versicherung meines Vaters, dass ich im besagten Zeitraum dort gewohnt habe, dies vermitteln und in den besagten Zeiträumen befreit werden?

Nein, da der Vater hier gar keine Eidesstattliche Versicherung abgeben kann.
Ob die (schriftliche) Aussage des Vater das man dort gewohnt habe dem BS ausreicht, wird man nur durch ausprobieren feststellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren rückwirkend vom 15.03.2018, da ich mich damals nicht umgemeldet habe Ich muss mich korrigieren: Hier wird der RF-Beitrag für die ALTE Wohnung verlangt - das ist juristisch korrekt, denn man zahlt für eine Wohnung, bis man die beim BS abmeldet. Insofern wird hier eine Erklärung des Vaters nichts bringen - es geht ja nicht um den RF-Beitrag für seine Wohnung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Da sollte man mal schauen, ob das nicht Betrüger sind, denn die GEZ gibts seit 2013 nicht mehr ...


Und warum steht die GEZ hier im Titel?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Und warum steht die GEZ hier im Titel?

Weil der TS den Titel so geschrieben hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Und warum steht die GEZ hier im Titel?


Die GEZ steht hier im Titel, weil Leute mit Beitragsservice-Problemen oftmals nicht danach, sondern nach "GEZ" googeln. Und die sollen dann halt trotzdem hier landen (Auskunft der Admin, als ich mal vorschlug, "GEZ" aus dem Namen des Unterforums zu streichen).

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Und es schlagen tatsächlich immer wieder noch alte Fälle hier auf, die noch aus der Zeit der GEZ stammen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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