GEZ schuldet mir noch Geld, wie lange dürfen die nicht zahlen?

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
coffee2345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ schuldet mir noch Geld, wie lange dürfen die nicht zahlen?

Die GEZ hat Zahlungen gefordert bis zum 30.04.2020. Am 29.02.2020 ist der Auszug aus der Wohnung erfolgt, für die die Zahlungen geleistet wurden. Am 28.02.2020 habe ich ein Schreiben an die GEZ gesendet mit der Aufforderung mir den Beitrag für zwei Monate zurück zu erstatten. Bisher ist keine Reaktion erfolgt. Gerade in der aktuellen Zeit ist es äußerst asozial, dass die GEZ Ihre Schulden nicht schnellstmöglich zurück zahlt. Was kann ich tun?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von coffee2345):
Am 28.02.2020 habe ich ein Schreiben an die GEZ gesendet mit der Aufforderung mir den Beitrag für zwei Monate zurück zu erstatten.

Tja, bevor man Forderungen auf Erstattung stellt, sollte man erst mal seine Pflichten erfüllen ... da ich nichts davon lese, wann und wie genau wurden die erfüllt?



Zitat (von coffee2345):
Bisher ist keine Reaktion erfolgt

Vermutlich ist das Schreiben nie angekommen. Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von coffee2345):
Was kann ich tun?

Als erstes mal in der Realität ankommen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
coffee2345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Tja, bevor man Forderungen auf Erstattung stellt, sollte man erst mal seine Pflichten erfüllen ... da ich nichts davon lese, wann und wie genau wurden die erfüllt?


Im Nebensatz des zweiten Satzes, steht es doch. Harry du bist raus, danke.

-- Editiert von coffee2345 am 12.04.2020 01:03

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von coffee2345):
Im Nebensatz des zweiten Satzes, steht es doch.

Nö, da steht nur was von Zahlung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
coffee2345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Und was ist daran falsch?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nichts.
Ich spreche von den anderen Pflichten. Sowas wie Ab/Ummeldung mit entsprechenden Nachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Beim Beitragsservice ordentlich abgemeldet? Grund der Abmeldung korrekt? Alle notwendigen Dokumente mitgeschickt?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von coffee2345):
Am 29.02.2020 ist der Auszug aus der Wohnung erfolgt, für die die Zahlungen geleistet wurden.
Irrelevant.

Zitat (von coffee2345):
Am 28.02.2020 habe ich ein Schreiben an die GEZ gesendet...
GEZ---den Briefkasten findet die Post nicht. Falls du korrekt adressierst hast, legt der Beitragsservice dein Schreiben auf die Seite. Der BS braucht nicht reagieren.
Zitat (von coffee2345):
Gerade in der aktuellen Zeit ist es äußerst asozial
Quatsch. Der BS zahlt auch in *normalen Zeiten* nicht einfach so wegen Umzug irgendwelche Beiträge zurück.

Wenn du dich mit neuer Meldeadresse beim EMA UM-gemeldest hast ( das war zB ab 2.3. und noch vor Schließung der Ämter möglich), dann wandert dein Beitragskonto mit.

Was soll dein Geschrei?
Hast du dich AB-gemeldet beim EMA, weil du Deutschland verlässt?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Warum haben Sie eigentlich nicht die gesetzliche Zahlungsweise in der Quartalsmitte gewählt? Dann wäre der Aprilbeitrag noch gar nicht fällig gewesen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hast du dich AB-gemeldet beim EMA, weil du Deutschland verlässt?
Schon mal daran gedacht, dass es noch andere Gründe gibt nicht(s) mehr zahlen zu müssen?

Stefan

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#10
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von coffee2345):
Am 29.02.2020 ist der Auszug aus der Wohnung erfolgt, für die die Zahlungen geleistet wurden.


Beitragskonten werden personenbezogen geführt, nicht wohnungsgebunden. Bei einem Umzug nimmt man sein Konto mit, es gilt danach automatisch für die neue Wohnung.

Ein Umzug alleine also kein Abmeldegrund. Wenn du dich also falsch oder blöde ausgedrückt hast, bist du es selber Schuld, dass das Geld noch nicht da ist.

In dem Fall also: Ball flachhalten mit Aussagen wie

Zitat (von coffee2345):
Gerade in der aktuellen Zeit ist es äußerst asozial, dass die GEZ Ihre Schulden nicht schnellstmöglich zurück zahlt.


Oder hast du ganz konkret eine Abmeldung mit der Begründung angezeigt, in eine Wohnung gezogen zu sein, für die schon bezahlt wird?

Unter Angabe von Namen und Beitragsnummer dieser Person?

Dann bekommst du dein Geld mit Sicherheit bald wieder.

Wobei sich dann die Frage stellt, warum du das in einem Ausgangspost nicht so dargetellt hast, und nur von einer Aufgabe der Wohnung gesprochen hast, und nicht von einem Zusammenzug mit wem nders...

Die haben regelmäßig lange Bearbeitungszeiten. Sicher auch, es Pappnasen gibt, die ständig Ärger machen wollen und sich hier erkundigen, wie das am besten geht, obwoh sie im Unrecht sind.

Eine lange Bearbeitungszeit ist ärgerlich. Keine Frage. Dafür dauert es aber manchmal auch bis zu einem dreiviertel Jahr, bis es zu einer Vollstreckung kommt (nein, nicht meine persönliche Erfahrung).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schon mal daran gedacht,
Ja. Ich wollte nur nicht alle abfragen...

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