GEZ seit 2003 bezahlt, jetzt Nachforderung

1. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
payco01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ seit 2003 bezahlt, jetzt Nachforderung

Hallo,

seit Mai 2003 bezahle ich regelmäßig meine GEZ-Gebühren. Vorher waren die Geräte nicht angemeldet.

Jetzt hat meine Frau gestern besuch von der GEZ erhalten. Leider war ich selber nicht zu Hause. Die Dame der GEZ gab an, dass es sich um einen Datenabgleich handle, der regelmäßig stattfindet. Laut der GEZ Unterlagen sind unsere Geräte seit Mai 2003 angemeldet, was der GEZ-Dame aber nicht reichte. Nachdem sie meiner Frau einige Fragen gestellt hatte, wie z. B. das monatliche Gehalt von mir, hat meine Frau mich angerufen und mir die Dame gegeben. Ich erklärte der Dame, dass wir vor 2003 keine Geräte hatten und die GEZ uns das erstmal beweisen müsse, vorher schon welche gehabt zu haben. Das Gespräch war dann für mich erledigt und ich sagte meiner Frau, sie solle die Dame von unserem Grundstück weisen.

Leider hat sich die Dame nicht aus unserem Haus entfernt und die Fragestunde fortgesetzt. Unter Drohung wie: "Wenn sie mir nicht wahrheitsgemäß antworten und unterschreiben, geht das ganze ans Gericht und das kostet 3000 bis 4000 Euro!" Meine Frau war so von den Socken, dass sie alle Fragen beantwortete und danach auch noch unterschrieb.

Jetzt sollen wir von Januar 1998 bis Mai 2003 nachzahlen (988 Euro).

Kann ich die Aussage meiner Frau widerrufen?
Ist meine Frau überhaupt Auskunftsberechtigt gewesen, da der Vertrag auf mich läuft?

Was kann ich unternehmen?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

generell ist es möglich, dass die Auskunft, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind, auch von anderen Familienangehörigen als Sie vorgenommen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Gegen die nachträgliche Gebührenerhebung können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansprüche können somit bis zu 3 Jahre nach Anspruchserhebung geltend gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ansprüche können somit bis zu 3 Jahre nach Anspruchserhebung geltend gemacht werden. <hr size=1 noshade>


Hmmm, für den Beginn des Laufs der Verjährungsfristen kommt es doch aber nicht auf die *Anspruchserhebung*, sondern auf die *Anspruchsentstehung* an. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Frist auch erst dann zu laufen beginnt, wenn der Gläubiger (hier also die GEZ) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Da die GEZ aufgrund der unterlassenen Meldung nichts von der Gebührenpflicht wusste, müsste doch eigentlich die 10-jährige Frist des § 199 III Nr. 1 BGB laufen, oder?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

ich gebe dir Recht. War ein Denkfehler von mir. Danke für die Klar- und Richtigstellung. Allerdings würde ich den Anspruch der GEZ weniger als Schadensersatzanspruch qualifzieren gem. § 199 Abs. 3 Nr. 1, sondern hingegen gem. § 199 Abs. 4 BGB . Das ändert aber nichts an deinem korrekten Ergebnis. Was meinst du?

Viele Grüße!

J.



-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 01.09.2005 13:29:43

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#4
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Wurden die Fragen der GEZ-Dame denn wahrheitsgemäß beantwortet? Wenn ja, und die Forderung damit richtig ist, was soll dann widerrufen werden?

Wir müssen schließlich alle unsere Gebühren zahlen...

'Schwarzsehen' wird ja ziemlich hart bestraft, insofern dürfte es dann richtig teuer werden! Was meiner Meinung nach auch richtig ist. Denn die laufenden Erhöhungen der Gebühren sind ja auch nicht ohne... Da geht es dann wieder zu Lasten der Allgemeinheit.

Was heißt außerdem : die Geräte waren vorher nicht angemeldet? Waren sie da und Ihr habt trotzdem geguckt oder waren keine Geräte da? Könnt Ihr ggf. nachweisen, dass Ihr im fraglichen Zeitraum nicht in Besitz von Fernseher, Radios... wart?

-----------------
"hjoedicke"

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#5
 Von 
payco01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich gehört habe, ist doch die GEZ bzw. die Rundfunkanstalt in der Beweispflicht?

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#6
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Könnt Ihr ggf. nachweisen, dass Ihr im fraglichen Zeitraum nicht in Besitz von Fernseher, Radios... wart? "

was sollen denn solche vollkommen sinnfreie Fragen??

soll derjenige nun ein bild vom wohnzimmer ohne fernseher schicken??

oder ne rechung vom mediamarkt ohne fernsehkauf??

absoluter quatsch...

Es wäre natürlich interessant den gesprächsverlauf mit der netten dame der gez zu kennen. Unter Umständen wäre eine Strafanzeige angebracht...

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#7
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Tommy21, DEIN Statement ist völliger Quatsch: wenn ich mir im Mai 2003 ein Fernsehgerät oder Radio gekauft und dies danach ordnungsgemäß angemeldet habe, kann ich das sehr wohl nachweisen, weil ich die Quittung/en nämlich wegen der Garantie aufgehoben habe. Und selbst wenns geschenkt wurde: dann sollte der Schenker aus dem gleichen Grund die Belege aufbewahrt haben! So einfach ist das!

-----------------
"hjoedicke"

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#8
 Von 
payco01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab wann läuft eine eventuelle Verjährungsfrist?
Ab 2003 oder 2005?

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag payco01,

die GEZ ist in Ihrem Beispiel nicht mehr in der Beweispflicht, da ja eine Unterschrift geleistet wurde, die die Wahrheit der gemachten Aussagen (dass Geräte im vergangenen Zeitraum bestanden haben) bestätigt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#10
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"wenn ich mir im Mai 2003 ein Fernsehgerät oder Radio gekauft und dies danach ordnungsgemäß angemeldet habe, kann ich das sehr wohl nachweisen, weil ich die Quittung/en nämlich wegen der Garantie aufgehoben habe. Und selbst wenns geschenkt wurde: dann sollte der Schenker aus dem gleichen Grund die Belege aufbewahrt haben! So einfach ist das!"

lol don't feed thr trolls...

was soll man zu so nem zeug noch schreiben...

Ne rechnung für nen Fernseher aus 2003 ist beweis dafür, dass ich vorher keinen hatte...

muhahahahaha

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#11
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Justin:

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings würde ich den Anspruch der GEZ weniger als Schadensersatzanspruch qualifzieren gem. § 199 Abs. 3 Nr. 1, sondern hingegen gem. § 199 Abs. 4 BGB . <hr size=1 noshade>


Klar - da gebe ich Dir wiederum recht!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#12
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Natürlich beweist ein Beleg aus dem fraglichen Zeitraum nicht, dass VORHER kein Fernseher oder Radio da war/en. Aber DAS wiederum zu beweisen wäre dann nicht mehr das Problem des Fragestellers. Aber der bzw. seine Frau hat ja eh schon zugegeben, dass vorher Geräte da, jedoch nicht angemeldet waren. Somit ist die Forderung gerechtfertigt und sollte m. E. seitens der GEZ auch eingeklagt werden, sofern er nicht freiwillig zahlt.

-----------------
"hjoedicke"

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#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

das hier angesprochene und diskutierte Beweisproblem wird durch die geleistete Unterschrift idR abgegolten. Insofern erübrigt sich die Diskussion diesbezüglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#14
 Von 
payco01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt die Unterschrift auch dann, wenn die Dame der GEZ mit so Sprüchen kommt, wie: "Wenn Sie nicht wahrheitsgemäß antworten und jetzt nicht unterschreiben, kann sie das teuer zu stehen kommen. 3000 bis 4000 Euro müssen sie schon rechnen! Vor Gericht haben sie eh keine Chance!"

Ich empfinde das als Nötigung um eine Unterschrift zu bekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich glaube, bei einem 'reinen Gewissen' wäre das Schreiben der GEZ-Dame -'Nötigung' her oder hin- nicht unterschrieben worden... Man hätte sich ja nichts vorzuwerfen gehabt und könnte die Dinge mit Gelassenheit auf sich zukommen lassen...

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag payco01,

quote:
Gilt die Unterschrift auch dann, wenn die Dame der GEZ mit so Sprüchen kommt, wie: Wenn Sie nicht wahrheitsgemäß antworten und jetzt nicht unterschreiben, kann sie das teuer zu stehen kommen. 3000 bis 4000 Euro müssen sie schon rechnen! Vor Gericht haben sie eh keine Chance!


Die Rechtskraft der Unterschrift bleibt bestehen, da diese von dem Unterschreibenden freiwillig geleistet wurde. Eine Strafbarkeit ist bei dieser Aussage nicht zu erkennen. Die maximale Höhe der Ordnungswidrigkeit ist mir gerade nicht geläufig. Die Aussage bezüglich der Chancen vor Gericht ist als persönliche Meinung des Beauftragten zu werten und somit nicht zu beanstanden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
payco01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Polizei kann man seine Aussage, die zu Protokoll gegeben wurde, doch auch wieder zurückziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ManjaBerlin
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der GEZ leider nicht, die Unterschrift kommt einer Vertraglichen Vereinbarung gleich.
Bei Nichtunterschrift hätte die Beweislast bei der GEZ gelegen. Ich würde aber keine schlafenden Hunde wecken, denn die GEZ ist eine öffentliche Behörde und darf Gebühren bis zu 10 Jahre rückwirkend eintreiben und wenn für die Herren der verdacht der vorsetzlichen Nichtanmeldung vorliegt, reicht der blanke Nachweis, dass in Ihren vorherigen Wohnungen ein Kabelanschluss war und bezahlt wurde, egal ob durch Sie oder den Vermieter, für Rückforderungen durch die GEZ.
Mein Mann hat 3 Jahre für die GEZ gearbeitet und nicht einer der Einspruch eingelegt hat oder klagte hat Recht bekommen - NAchgewiesen durch die Provisionsabrechnung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

ich kanns einfach net verstehen warum man denen irgendwas unterschreibt - Tür zu und tschüss und wenn die Dame oder der Herr dann immer noch Aufstand machen rufe ich die Polizei...

abGEZockt - nein Danke!

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