Servus,
Da die GEZ die Regeln geändert hat, hier nun mal eine Frage:
Meine Frau und ich haben jewals eine Eigentumswohnung die wir durch einen Durchbruch miteinander verbunden haben (liegen nebeneinander). Bisher haben wir nur ein mal GEZ bezahlt. Nach der Änderung müssten wir 2x zahlen oder nicht?
Ein weiter Punkt ist, das meine Frau ihr Büro (Selbstständig) in meiner Wohnung betreibt.
Die Wohnungen sind aber aus steuerlichen Gründen nicht beim Grundbuchamt zusammengelegt.
Danke für eine Antwort
Danke
Brandman
GEZ und 2 zusammengelegte Wohnungen
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Sie sehen das ganz falsch: EIN Beitrag pro Wohnung, und Sie haben jetzt ja nur noch eine Wohnung - also zahlen Sie weiterhin einen Beitrag. Das sollte Ihre Frau tun, denn dann ist sie von der Beitragszahlung für das Gewerbe befreit.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 03.01.2013 02:45
Danke für die schnelle Antwort. Den Beitrag für das Gewerbe muss sie leider zahlen, PKW läuft auf das Gewerbe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Sie sehen das ganz falsch: EIN Beitrag pro Wohnung, und Sie haben jetzt ja nur noch eine Wohnung - also zahlen Sie weiterhin einen Beitrag.
Ich befürchte, das ist eine momentan doch noch offene Frage.
Wenn nur eine Verbindungstür zwischen beiden Wohnungen existiert, aber beide Wohnungen noch eigene Eingänge besitzen, könnte man u.U. von zwei Wohnungen ausgehen. Und dann fallen 2 Gebühren an.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
quote:
Wenn nur eine Verbindungstür zwischen beiden Wohnungen existiert, aber beide Wohnungen noch eigene Eingänge besitzen, könnte man u.U. von zwei Wohnungen ausgehen. Und dann fallen 2 Gebühren an.
Bei der Konstellation gehe ich auch eher davon aus, dass es sich weiterhin um zwei Wohnungen handelt und somit auch zweimal der Rundfunkbeitrag fällig ist.
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Dann wird sich meine Rechtschutz Versicherung aber freuen...dann werde ich wohl klagen muessen
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quote:
Dann wird sich meine Rechtschutz Versicherung aber freuen...dann werde ich wohl klagen muessen
Dann bitte nicht vergessen, das Urteil in diesem thread zu posten.
Es würde mich nämlich interessieren, wie ein Gericht die Sachlage sieht.
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kommt darauf an, wonach sich die GEZ Gebühr richtet:
nach Anzahl der Wohnung oder des Haushalts ?
Wie ist bei leerstehenden Wohnung, also ohne Haushalt, muss etwa der Eigentümer/Vermieter zahlen ?
Dann hat die Gebührenservicefirma aber genug zu tun, bei jedem Mieterwechseln....
Wie will die Beitragsservice erfahren oder kontrollieren, ob eine Wohnung bewohnt ist ?
Ich hohl das mal hoch.
Meine Freundin und ich haben in einem Hausflur zwei gegenüberliegende Wohnungen gemietet und nutzen sie gemeinsam mit unserem Kind. In ihrer Wohnung sind die gemeinsam genutzte Küche bzw. Esszimmer und das Kinderzimmer, in meiner Wohnung unser gemeinsames Schlafzimmer. Daneben hat noch jede Wohnung ein Arbeitszimmer bzw. Wohnzimmer und ein Bad.
Ich gehe bisher davon aus dass wir für den Beitragsservice nur eine Wohnung nutzen, bin nach der obigen Diskussion aber nicht mehr sicher. Wier ist denn da die Meinung, oder gibt es schon entsprechende Urteile?
Schade, und warum?
Immerhin liegt das gemeinsame Schlafzimmer in meiner Wohnung und die gemeinsame Küche bzw. Esszimmer in ihrer. Ihre Wohnung hat z.B. kein Schlafzimmer und meine keine Küche.
Nach meinem Gefühl wäre das zusammen eine Wohnung.
-- Editiert go367987-95 am 14.07.2013 13:54
-- Editiert go367987-95 am 14.07.2013 13:54
quote:
zwei gegenüberliegende Wohnungen gemietet
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ohne Worte.......
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Man könnte allerdings eine der Türen zumauern ...
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