GEZ und Bafög

13. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
tintin4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ und Bafög

Hallo,

ich habe mich zum 02.2011 dazu entschieden noch mal die Schulbank zu drücken. Da ich nicht mehr bei meine Eltern lebe aber bis Dato noch bei ihnen gemeldet war habe ich mich zum 06.2011 umgemeldet.Promt kam auch ein GEZ Schreiben auf das ich auch reagierte sprich ich habe einen PC angemeldet das war zum 10.2011. Diverse schreiben seitens der GEZ folgten. Ich beziehe Bafög seit 05.2011. Den bescheid habe ich eingereicht und bin für einen gewissen Zeitraum befreit.

Allerdings ist es so das die GEZ Gebühren für den Zeitraum 02.2011 bis einschließlich 02.2012 von mir eintreiben will!

Darf die GEZ gebühren verlangen, für einen Zeitraum in dem ich gar nicht in diesem Haushalt gewohnt habe?

Ist das generel rechtens seitens der GEZ?

Schon mal vielen dank für eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Zwei Punkte sind offen:

1. Bist Du bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer gemeldet und falls ja, seit wann?
Hierfür müsste es ein Begrüßungsschreiben geben.

2. Ab wann liegt eine Befreiung von der Gebührenpflicht vor?

Generell darf die GEZ Gebühren verlangen sobald ein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist welches nicht unter irgendwelche Zweitgerätebefreiungen fällt.

3. Hier stellt sich die Frage zu wann (ich halte bereit ab xx.xx.xxxx) der PC gemeldet wurde; man kann seine Geräte ja auch rückwirkend anmelden.
Nur rückwirkende Befreiungen gibt es nicht.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
deine Angaben sind etwas "schwammig"...

Offensichtlich wohnst du seit 02.2011 nicht mehr bei deinen Eltern! Augenscheinlich warst du auch ehrlich bei deiner Anmeldung - wie sonst kommt die GEZ Rückwirkend auf 02.2011? Wann hast du deinen Befreiungsantrag gestellt? So wie es Aussieht erst im Januar 2012!

Rundfunkgebühren können auch Rückwirkend berechnet werden. Befreiungen gelten erst ab dem Folgemonat des Antrages; auch dann wenn die Befreiung bereits vorher möglich gewesen wäre.

Ich gehe also davon aus, das die Berechnung der GEZ richtig ist...

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