GEZ und Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Googi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ und Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit

Hallo !

Ich teile mir mit einem Freund eine Wohnung. Ich selbst beziehe Bürgergeld und mein Mitbewohner ist psychisch sehr krank und schwerbehindert, weshalb er eine kleine Rente (ca.900 EuroI wegen voller Erwerbsunfähigkeit bezieht. Ich pflege und betreue diesen Freund, soweit es geht. Da er nicht in der Lage ist mit einem PC zu arbeiten oder Fernseh zu gucken, besitzt er auch keines dieser Geräte.

Bisher wurde ich von der GEZ (durch ALG II) befreit und das ist auch zur Zeit so. Nun erhält mein Mitbewohner einen Brief, dass er nun die GEZ bezahlen muss und soll für die letzten Jahre rund 800 Euro nachzahlen.

Wir sind ziemlich ratlos, wie man das von so einer kleinen Rente bewerkstelligen soll.

Weiß vielleicht jemand einen Rat.

Viele Grüße,

Oliver

-- Editiert von Moderator topic am 18. November 2023 14:52

-- Thema wurde verschoben am 18. November 2023 14:52

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von Googi):
und das ist auch zur Zeit so.

Wohl kaum, denn die GEZ wurde vor gut 10 Jahren abgeschafft.



Zitat (von Googi):
Nun erhält mein Mitbewohner einen Brief, dass er nun die GEZ bezahlen muss

Das dürften dann wohl Betrüger sein, siehe oben.

Sorgen machen müsste man sich erst, wenn der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (BS) schreibt.

Denn ohne Befreiung wäre er zum Rundfunkbeitrag verpflichtet.



Zitat (von Googi):
weshalb er eine kleine Rente (ca.900 EuroI wegen voller Erwerbsunfähigkeit bezieht

Dann wäre zu prüfen, ob nicht auch ihm Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, ...) zustünden bzw. eine Befreiung zustünde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30485 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Googi):
Da er nicht in der Lage ist mit einem PC zu arbeiten oder Fernseh zu gucken, besitzt er auch keines dieser Geräte.
Is ja schon lange ---wurscht-- .
Man zahlt 1 Beitrag pro Wohnung, wenn man nicht befreit werden kann.
Zitat (von Googi):
Nun erhält mein Mitbewohner einen Brief, dass er nun die GEZ bezahlen muss und soll für die letzten Jahre rund 800 Euro nachzahlen.
Ja, das ist ein Standardschreiben.
Entweder kann man mit dem BS (früher GEZ) eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn sich kein Befreiungs-oder Ermäßigungsgrund findet.
Oder man beantragt beim Sozialamt für ihn ergänzende Sozialhilfe (Grusi nach SGB XII). Dann könnte er befreit werden---aus sozialen Gründen---. Kommt auf seine *Belastung durch Miete* an.
Die Schwerbehinderung hat er wegen der psych. Erkrankung oder wegen anderer Gründe?

- Seit wann wohnt ihr zusammen in dieser Wohnung?
- Wer zahlt wieviel Miete? Halbe/halbe?
- Wie hoch ist die Gesamtmiete?
- Gibts einen Mietvertrag/Untermietvertrag?

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

Auch wenn sich ein Befreiungsgrund findet, gibt es den nicht rückwirkend, denn er kriegt ja nicht rückwirkend Grundsicherung. Insofern kommt man um die Zahlung nicht herum.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32409 Beiträge, 17077x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von User am 18. November 2023 14:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Auch wenn sich ein Befreiungsgrund findet, gibt es den nicht rückwirkend, denn er kriegt ja nicht rückwirkend Grundsicherung. Insofern kommt man um die Zahlung nicht herum.

Fast Richtig.

Denn zahlen kann man nicht und pfänden ist bei Befreiten auch regelmäßig fruchtlos.

Es passiert daher immer öfter, dass der BS bei Schilderung und Nachweis der Situation die Forderung ausbucht und erlässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Googi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch erstmal für die Antworten.
Es ist der Beitragsservice von ARD und ZDF.

Ich bin seit einigen Jahren befreit und man hat nun festgestellt, dass der Mitbewohner deshalb die Gebühren hätte zahlen müssen und diese fordert man nun zurück,
Außerdem soll er ab sofort diese Gebühren zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von Googi):
man hat nun festgestellt, dass der Mitbewohner deshalb die Gebühren hätte zahlen müssen und diese fordert man nun zurück,
Außerdem soll er ab sofort diese Gebühren zahlen.

Dann sollte man mal als erstes prüfen, ob auch nicht er befreit werden könnte.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3307 Beiträge, 519x hilfreich)

Wenn er einen GdB hat mit den Merkzeichen:
BI - blind
GI - gehörlos
TBI - taublind
RF - Ermäßigung des BS

gibt es eine Befreiung oder Ermäßigung des BS.
Bei psychischen Erkrankungen, gibt keine Einschränkungen, bzgl. Hören und Sehen. Und EMR ist da unwichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von Googi):
Ich bin seit einigen Jahren befreit und man hat nun festgestellt, dass der Mitbewohner deshalb die Gebühren hätte zahlen müssen und diese fordert man nun zurück,
Außerdem soll er ab sofort diese Gebühren zahlen.

Das ist auch grundsätzlich richtig.
Wenn befreite Personen und nicht-befreite Personen in einem Haushalt zusammen leben, muss im Regelfall eine von den nicht-befreiten Personen den Beitrag bezahlen.
Daraus ergibt sich, dass die einzig sinnvolle Lösungsmöglichkeit darin besteht, für den Freund auch eine Befreiung zu bekommen.
EMR alleine berechtigt nicht zur Befreiung.
Es kommt also darauf ab, ob der Freund auf dem Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen hat, das zur Befreiung berechtigt (bei psychischer Behinderung eher unwahrscheinlich) oder ob ihm Sozialleistungen zusätzlich zur EMR zustehen würden (auch wenn er die Sozialleistungen gar nicht beantragt hat).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.867 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen