GEZ verlangt Gebühren

20. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ verlangt Gebühren

hallo ich bin alleinerziehend und alg2 empfänger... hatte im dezember meine befreiung zur gez abgeschickt, problem war das ich meinen weiterbewilligungsbescheid noch nicht hatte, den habe ich ersst am 05.01.2010 erhalten und habe ihn gleich dort hin geschickt, vor 3 tagen bekam ich post von der gez und das war eine rechnung von 53,17 die ich bitte zu begleichen hätte... ich habe da angerufen usw und gesagt das ich den bescheid dort hin geschickt hätte, wir haben nix erhalten bitte überweisen sie uns den betrag für das quartal...

was soll das denn bitte, ih weiss garnich wie ich das zahlen soll... kann mir da jemand rat geben weil ich bin mir keiner schuld bewusst so das ich jetzt den betrag bezahlen soll... vielen dank mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

1.) Noch einmal eine Befreiung beantragen und zwar mit Einschreiben/Rückschein.

2. Oder alternativ könnte man auch seine Rundfunkgeräte abmelden, wenn man keine mehr bereithält. Auch dies mit Einschreiben/Rückschein.

Egal ob 1. oder 2., einer Befreiung bzw. Abmeldung wäre frühestens zum 1.3.10 möglich, sprich für zurück liegende Monate und für Februar muss gezahlt werden.

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#2
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

ja aber ich dürfte wenn dann ja nur für januar und februar zahlen da ich ja meine neue befreiung schon abgeschickt habe... das wären ja sozusagen keine 53 euro wenn ich das richtig verstehe oder... dann zahle ich erstmal unter vorbehalt..

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
da ich ja meine neue befreiung schon abgeschickt habe

Ob du die Befreiung abgeschickt hast, ist absolut egal. Ankommen müssen die Schreiben !
Und das passiert meist bei Schreiben die der GEZ kein Geld bringen bzw. Geld kosten zum großen Teil nur, wenn diese per Einschreiben versendet werden.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.08.2010 11:16:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wann war denn das und was hat die Stadtkasse geantwortet ??



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

ALG 2 Bescheid ab dem ersten Bezug an die GEZ schicken ( per E-Mail reicht vollkommen). E-Mail abspeichern als Beweis, dass diese auch abgeschickt wurde. Keinesfalls unter Vorbehalt zahlen. Das Geld sieht man nie mehr wieder. Der Weiterbewilligungsbescheid gilt dann obwohl er erst verspätet bei Dir und dann bei der GEZ eingetroffen ist. Ich weis das aus eigener Erfahrung mit Bekannten.

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"Gummibär kann nicht alles wissen"

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