Hallo,
eine gute freundin von mir ist letztes jahr im Februar zu ihrem lebensgefährten gezogen, dieser ist fleissiger GEZ Zahler.
aufgrund von Krankheit und anderen Problemchen die das leben so mit sich bringt, hat sie es versäumt ihre ummeldung bekannt zu geben. Geschehen ist dies nun im Februar 2014.
Jetzt hat ihr die GEZ mitgeteilt, das sie die Kosten für den Zeitraum Januar 13 - Januar 14 nachzuzahlen hat, da "eine rückwirkende abmeldung ist nicht möglich, da diese erst ab dem FOlgemonat durchgeführt werden kann. Sie bitten um Verständnis".
da Ihr lebensgefährte den Zeitraum ja nun schon bezahlt hat, sieht sie es nicht ein, das ganze noch mal zu bezahlen. Hat sie irgendeine Handhabe?
danke
casper
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GEZ will Beitrag für ein Jahr Rückwirkend, Umzug
14. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2014 | 17:29
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 111x hilfreich)
GEZ will Beitrag für ein Jahr Rückwirkend, Umzug
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#1
Antwort vom 14. Mai 2014 | 18:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Die Gegenseite hat recht, rückwirkende Abmeldung geht nicht; wenn man das versäumt, eigenes Risiko.
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#2
Antwort vom 14. Mai 2014 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32884 Beiträge, 17269x hilfreich)
Zur Präzisierung: Die Nachzahlung erfolgt nicht für die neue Wohnung, die ja durch den Freund abgedeckt ist, sondern für die alte Wohnung - da zahlt man, bis man sich abmeldet.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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#3
Antwort vom 15. Mai 2014 | 00:34
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
quote:
Zur Präzisierung: Die Nachzahlung erfolgt nicht für die neue Wohnung, die ja durch den Freund abgedeckt ist, sondern für die alte Wohnung - da zahlt man, bis man sich abmeldet.
Im Prinzip völlig richtig. Ich frage mich nur gerade: Was ist, wenn für eben diese alte Wohnung schon längst wieder ordnungsgemäß bezahlt wird, nämlich durch den Nachmieter?
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#4
Antwort vom 15. Mai 2014 | 11:24
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von DerRaecher am 15.05.2014 00:34
Was ist, wenn für eben diese alte Wohnung schon längst wieder ordnungsgemäß bezahlt wird, nämlich durch den Nachmieter?
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn man sich nicht ordnungsgem. abmeldet ist man beitragspflichtig. (Punkt)
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#5
Antwort vom 15. Mai 2014 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32884 Beiträge, 17269x hilfreich)
Es kann insofern durchaus dazu kommen, daß für eine Wohnung 2 Beiträge entrichtet werden.
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