GEZ will Geld trotz Befreiung

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2011 14:13:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ will Geld trotz Befreiung

Wie soll man sich verhalten, wenn die GEZ trotz Befreiung Geld haben will?

Die GEZ Befreiung lief von 06/2009 bis 12/2009 und 12/2009 bis 06/2010.

Vor 2 Wochen brachte ein netter Herr einen Vollstreckungsbescheid inkl. Mahngebühren vorbei.

Problem: die alten Bewilligungsbescheide über die Befreiung der GEZ wurden entsorgt (ab und an muss halt mal ausgemistet werden).

Die GEZ hat sich nie persönlich gemeldet. Keine Zahlungserinnerung oder ähnliches.

Muss die Forderung + Mahngebühren bezahlt werden? (Die damalige Befreiung kann ja jetzt nicht mehr nachgewiesen werden).

-----------------
""

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.03.2011 16:41:54
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
(ab und an muss halt mal ausgemistet werden).

Solche Sachen sollte man etwas länger aufheben. 5-10 Jahre nach Vertragsende wäre empfehlenswert. Das gilt für alle vertraglichen Unterlagen, Quittungen, Kontoauszüge ...



quote:
Vor 2 Wochen brachte ein netter Herr einen Vollstreckungsbescheid

Für welchen Zeitraum?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.03.2011 14:13:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Der zeitraum ist 06/2009 bis 06/2010 in dem angeblich keine Befreiung vorlag.( Es kamen von der GEZ im Vorfeld keine Schreiben)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann hast du jetzt Beweisnot ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die GEZ ist ein "automatisierter Verein", für einen Zeitraum der befreit wurde, wird sie auch keine Gebühren verlangen!
Deine "Geschichte" stimmt so nicht! Letztlich bist du halt beweispflichtig, das du befreit wurdest! Nicht die Vorraussetzung ist nachträglich relevent, sondern der Antrag!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Die damalige Befreiung kann ja jetzt nicht mehr nachgewiesen werden


Wieso nicht, der Grund der Befreiung ist doch noch bekannt und dort kann man die Unterlagen nachfordern. Jedoch wird es schwer mit dem Nachweis das man diesen der GEZ mitgeteilt hat.

Unterlagen legt man ab - man schmeißt die nicht weg.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.03.2011 14:13:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok... Unterlagen schmeisst man nicht weg, aber wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist (06/09-12/09), kann ich doch im Januar 2011 diese Unterlagen entsorgen. Dachte ich zumindest. Wer soll denn ahnen, dass die GEZ sich nach diesem langen Zeitraum auf einmal meldet?

Ist es üblich, dass einem Vollstreckungsbescheid mit Mahngebühren keine Zahlungserinnerung o.Ä. vorraus geht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Unterlagen wirft man frühstens weg wenn die Forderungen verfährt sind, üblicherweise aber nach 10 Jahren.
Und wenn "nur ein Vollstreckungsbescheid" kam, dann verlierst du Post.

Beschaff deine "Unterlagen" doch neu, und verhandle mit denen.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.03.2011 14:13:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Einen Gebührenbescheid gab es bisher nicht, sondern gleich (bzw nach einem 1/2Jahr) das Schreiben von der Stadt inkl. Vollstreckungsgebühren.
(Von der GEZ kam kein einziges Schreiben).

Also heißt dass jetzt "Pech gehabt" ?! Ohne Nachweis muss die Forderung inkl der Vollstreckungsgebühren gezahlt werden?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Super nun treibt die Stadt die Gebühren ein, das ist mal was ganz Neues.

Ist der Brief eigentlich so lang, das man nichts richtig wiedergeben kann.

Oder ist die Stadt bei euch auch der Zoll ?

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.03.2011 14:13:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Für jemanden, der bisher noch keine Erfahrungen mit solchen Dingen gemacht hat, ist es allerdings was "ganz Neues".

Sehr hilfreich, vielen Dank

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen