GEZ wird doppelt im Haushalt gezahlt

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)
GEZ wird doppelt im Haushalt gezahlt

Hallo Forum,
meinem Mann ist heute (schon...) aufgefallen, dass er quartalsweise 52,- GEZ zahlt. Ich zahle aber auch 52,- GEZ. Wir wohnen seit 30 Jahren in einem Haushalt mit getrennten Konten. Haben vor einem Jahr geheiratet. Wir wissen nicht, warum er extra zahlt.
- Evtl. weil er seinen Privat-PKW auch dienstlich nutzte? Kann das sein? Nun ist er seit 1,5 Jahren in Rente.
- Ich habe nun recherchiert, wie wir für ihn die GEZ abmelden können, finde aber Formulare "Abmelden der Wohnung" für ihn. Ist das richtig? Er zieht ja nicht um oder aus.
Ja, ist blöd, dass wir erst heute mal darüber geredet haben.
Danke.
Daggi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Wir wissen nicht, warum er extra zahlt.


Das können wir auch nicht wissen.

Gibt mehrere Möglichkeiten, die mir einfallen:

1.) früher zwei Teilnehmerkonten bei der damaligen GEZ gehabt. Dann vergessen eines abzumelden, als man zusammengezogen ist.
2.) Besitz einer Zweitwohnung, für die keine Befreiung besteht
3.) separates gewerbliches Konto, dass nicht abgemeldet wurde.

Zitat (von Daggi40):
ch habe nun recherchiert, wie wir für ihn die GEZ abmelden können, finde aber Formulare "Abmelden der Wohnung" für ihn. Ist das richtig?


Wenn man nicht weiß was der Sachverhalt ist, kann man auch einen formlosen Brief schreiben, bevor man ein "falsches" Formular nutzt. Es besteht ja so oder so kein Formularzwang.

Vor allen Dingen: Warum ruft man nicht vorher beim Beitragsservice an, bevor man hier nachfragt?

Hier nachzufragen ist sinnvoll, wenn es ein Problem gibt. Wenn aber nichtmal die konkrete Sachlage klar ist, sollte der Beitragsservice der erste Ansprechpartner sein.

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#2
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)


Wenn man nicht weiß was der Sachverhalt ist, kann man auch einen formlosen Brief schreiben, bevor man ein "falsches" Formular nutzt. Es besteht ja so oder so kein Formularzwang.

Vor allen Dingen: Warum ruft man nicht vorher beim Beitragsservice an, bevor man hier nachfragt?

Hier nachzufragen ist sinnvoll, wenn es ein Problem gibt. Wenn aber nichtmal die konkrete Sachlage klar ist, sollte der Beitragsservice der erste Ansprechpartner sein.

Also diese Antwort ist meines Erachtens kontraproduktiv!
Erst aufzählen was der Hintergrund sein könnte und im gleichenSatz den Hammer raus.
Mal überlegen was man schreibt, weil eventuell hat jemand diesbezüglich einen Rat. :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Ich habe nun recherchiert, wie wir für ihn die GEZ abmelden können, finde aber Formulare "Abmelden der Wohnung" für ihn. Ist das richtig?
In diesem Formular kann dein Mann den *sonstigen Abmeldegrund* kurz beschreiben.
Dazu seine Beitragsnummer und auch deine angeben.
Zur *GEZ* schicken.
Die melden sich dann schriftlich.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von awdrg):
Also diese Antwort ist meines Erachtens kontraproduktiv!


Meiner Meinung nach nicht. Wenn etwas - meiner Meinung nach - nicht nachvollziehbar ist, darf man das ja wohl noch ansprechen?! Insbesondere, wenn man danach trotzdem noch Hilfestellung gibt.

Es ist hier nicht so, dass man denkt, der Beitragsservice hätte defintiv etwas falsch gemacht, und man sich hiergegen wehren will.

Man weiß ja nicht mal, was genau das Problem ist. Und dann sollte man erstmal das bei der betroffenen Partei in Erfahrung bringt.

Zitat (von awdrg):
Mal überlegen was man schreibt, weil eventuell hat jemand diesbezüglich einen Rat.


Man beschreibt das, was Sache ist. Nicht mehr, nicht weniger. Das man nicht weiß, woher die zweite Forderung kommt. Und ein Anruf vorab wirkt in solchen Fällen auch wunder.



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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Alles klar soweit. Aber:

Zitat (von Dezent):
Das man nicht weiß, woher die zweite Forderung kommt.
Es gibt doch gar keine Forderung. Die TE will nur wissen, wie sie meldetechnisch von bisher 2x RB auf 1x RB kommt.

@Daggi40
Zitat (von Daggi40):
Evtl. weil er seinen Privat-PKW auch dienstlich nutzte? Kann das sein?
Ich meine, das kann nicht sein. WEIL
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html
und WEIL der Ehemann sein Autoradio bereits mit dem RB für die Wohnung bezahlt hat.
bitte auch hier nachlesen:
http://meine-kuendigung.de/gez-doppelt-bezahlt-bekommen-sie-ihr-geld-wieder/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat:
Es gibt doch gar keine Forderung. Die TE will nur wissen, wie sie meldetechnisch von bisher 2x RB auf 1x RB kommt.


Es gibt alle drei Monate eine Abbuchung zu zwei Beitragskonten. Es wird also etwas vom Beitragsservice in Geld als wiederkehrende Leistung gefordert.

Das kein unklarer Rückstand da ist, habe ich verstanden. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Noch eine Nachfrage und bestimmt hat jemand einen Rat:
Mein Mann hat am 18.12.2018 mit Einschreiben die Abmeldung seiner Empfangsgeräte an den Beitragsvervice geschickt und über Sendungsverfolgung habe ich gesehen, dass das Schreiben am 19.12. zugestellt wurde.
Natürlich haben wir bis heute keine Bestätigung seitens der "GEZ".
Leider haben wir vergessen, auch die Rücknahme der Lastschriftgenehmigung mit reinzuschreiben.
1. Sollten wir nochmal eine Abmeldung wiederholen?
2. Sollten wir die Rücknahme dieser Einzugsermächtigung extra mit Einschreiben hinterherschicken?
Was würdet ihr tun?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
mit Einschreiben die Abmeldung seiner Empfangsgeräte an den Beitragsvervice geschickt
Warum hat er das gemacht?
Zitat (von Daggi40):
Natürlich haben wir bis heute keine Bestätigung seitens der "GEZ".
Was sollen die denn auch bestätigen? Dass das lustige Schreiben angekommen ist, hat euch die Post schon bestätigt.
Zitat (von Daggi40):
Leider haben wir vergessen, auch die Rücknahme der Lastschriftgenehmigung mit reinzuschreiben.
Das muss eine Kündigung sein. Eine schriftliche. Aber nur für SEINE Lastschrift.

Zitat (von Daggi40):
Was würdet ihr tun?

Nun endlich mal das tun, was hier schon im Dez. empfohlen wurde.
- Beim BS anrufen, die Sache erklären, beide Beitragsnummern bereithalten.
- die BS-Webseite zu *Daten ändern* lesen. Möglichst verstehen und dann an den BS schreiben.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html
-http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html
Dort *sonstige Gründe* anklicken--- dann reinschreiben, dass ihr doppelt für 1 Wohnung zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Natürlich haben wir bis heute keine Bestätigung seitens der "GEZ".

Worüber hätte man denn gerne eine?

Den Eingang des nutzlosen Schreibens oder das dieses Schreiben nutzlos ist?
Auf ersteres hat man keinen Anspruch. Und letzteres ergibt sich aus dem Gesetz - da müssen die nicht noch mal drauf hinweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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