GEZ zahlen obowhl ich in keiner Wohnung gemeldet war?

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
redbarrron123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ zahlen obowhl ich in keiner Wohnung gemeldet war?

Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem, vllt kann mir jemand helfen:
Von August bis November (01.08.18-31.11.18) habe ich in einer WG gewohnt. Seit Februar (01.02.19) wohne ich in einer neuen WG. Für beide WG's muss ich die zahlende Beitragsnummer nachreichen und stehe nun vor dem Problem, dass ich offiziell im Dezember18 und Januar19 keinen Wohnsitz hatte, da ich keinen Zweitwohnsitz bei den Eltern o.ä habe. Wie melde ich die Geschichte richtig? Einfach die Monate Dez+Jan unkommentiert lassen? Trotzdem die Beitragsnummer der Eltern angeben? Bin da etwas hilflos gerade.
Vielen Dank für eure Hilfe! J.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von redbarrron123):
stehe nun vor dem Problem, dass ich offiziell im Dezember18 und Januar19 keinen Wohnsitz hatte, da ich keinen Zweitwohnsitz bei den Eltern o.ä habe.

Wo hatte man in der Zeit denn den Erstwohnsitz? Oder hat man unter der Brücke geschlafen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
redbarrron123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin bei Freunden untergekommen. Habe dort auf der Couch geschlafen, war aber natürlich dort nicht gemeldet.
+ Habe mir zu dem Zeitpunkt keine Gedanken darüber gemacht, ob ich einen Zweitwohnsitz habe GEZ zahlen muss.
Also gab es eben keinen Erstwohnsitz noch Zweitwohnsitz zu diesem Zeitraum..

-- Editiert von redbarrron123 am 14.02.2019 00:20

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#3
 Von 
redbarrron123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag der alten WG wurde zwar zum 31.11 gekündigt, bin ich dann trotzdem noch dort gemeldet bis ich meine Adresse bei Meldeamt ändere?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120232 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von redbarrron123):
Der Mietvertrag der alten WG wurde zwar zum 31.11 gekündigt, bin ich dann trotzdem noch dort gemeldet bis ich meine Adresse bei Meldeamt ändere?

Ja, ist man. Oder bis man zwangsabgemeldet wird.

So ein Meldevergehen kann übrigens ein fettes Bußgeld bescheren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
redbarrron123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, gehe ich von aus, war nicht meine Absicht. Eher verplantheit und versuche es jetzt gerade zu rücken. Dann Melde ich mich rückwirkend für meine alte WG von August bis ende Januar, obwohl ich dort ab Dezember nicht mehr gewohnt habe, weil ich trotz fehlendem Wohnsitz noch dort gemeldet bin, bis meine Adresse sich ändert. Richtig?



-- Editiert von redbarrron123 am 14.02.2019 00:41

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#6
 Von 
redbarrron123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder wäre eben dies, ein solches Meldevergehen wo man vorsichtig sein sollte? Wäre es anders herum legitim diese 2 Monate unkommentiert zu lassen, da ich zu diesem Zeitraum wirklich keinen gemeldeten Wohnsitz hatte?

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von redbarrron123):
Oder wäre eben dies, ein solches Meldevergehen wo man vorsichtig sein sollte? Wäre es anders herum legitim diese 2 Monate unkommentiert zu lassen, da ich zu diesem Zeitraum wirklich keinen gemeldeten Wohnsitz hatte?


Zitat (von redbarrron123):
Wie melde ich die Geschichte richtig?
So wie es der Wahrheit entspricht.

Wobei Du, wenn Du dich zum 31.11.18 abmeldest, vermutlich die Lacher auf Deiner Seite haben wirst.

Berry

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