GEZ/Einwohnermeldeamt Anmeldung

1. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ/Einwohnermeldeamt Anmeldung

Guten Tag,
ich bin 01.04.2012 umgezogen und habe mich weder beim Einwohnermeldeamt noch beim GEZ gemeldet. Nun möchte ich alles nachholen. Mir ist bewusst, dass hohe Kosten auf mich zukommen. Hat jemand eine Idee wie ich es am besten bewerkstelligen kann? War jemand in einer ähnlichen Situation? Wie hoch werden die Kosten (BW)?

Vielen Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Wab):
Nun möchte ich alles nachholen.
1. Nimm deinen Mietvertrag von 2012, geh zum EMA, melde dich an.
2. Geh ins Internet, melde dich beim Beitragsservice/BS (GEZ gibts nicht mehr) neu an.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html
Zitat (von Wab):
War jemand in einer ähnlichen Situation?
Ich nicht.
Zitat (von Wab):
Wie hoch werden die Kosten
Schätzungsweise ....selber zu errechnen:
https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html

Dazu wahrscheinlich ein Bußgeld-Verfahren vom EMA.

Bitte mal rückmelden... wenn du die Rechnungen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schätzungsweise ....selber zu errechnen:
https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html


Also muss nicht der volle Betrag der 8 Jahre bezahlt werden?

Zitat:
Bitte mal rückmelden... wenn du die Rechnungen hast.


Mache ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Also muss nicht der volle Betrag der 8 Jahre bezahlt werden? Das wird hier regelmäßig kontrovers diskutiert - manche meinen, dass die Verjährung nur für den gilt, der sich korrekt angemeldet hat und dann trotz Nichtzahlung vom BS nichts gehört hat. Ich würde mich insofern da nicht auf die Verjährung verlassen...

-- Editiert von muemmel am 02.03.2020 17:55

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du dich erst nach 8 Jahren beim Einwohnermeldeamt meldest, wird wohl auch die Stadt/Kommune die Hand schön weit offen halten.

1x Hilfreiche Antwort

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