GEz bei gewerblicher NUtzung von privat PC

16. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GEz bei gewerblicher NUtzung von privat PC

Hallo,
ich nutze meinen privaten PC (GEZ wird bezahlt) für gewerbliche Tätigkeiten. Einige Urteile habe ich schon gefunden dass ich hier dann nicht mehr zahlen müßte. Die GEZ sagt aber, da die Firmenanschrift nicht gleich der Wohnanschrift ist und unter der Fa. keine Geräte gemeldet sind (habe da auch wirklich keine) muß ich zahlen. Stimmt das so?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
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#2
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also liegt es daran weil Firmensitz und Privatanschrift unterschiedlich sind

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


quote:
Also liegt es daran weil Firmensitz und Privatanschrift unterschiedlich sind



Allein die Anscrift ist nicht entscheidend, laut § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 RGebStV kommt es darauf an, dass die Geräte auf demselben "Grundstück" betrieben werden.

Ist das der Fall, können die Anschriften auch verschieden sein, wenn nicht keine Befreiung.

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#4
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Anschrift unter der ich GEZ zahle und die gewerbliche Nutzung des privaten PC sind die gleiche. Lediglich die Anschrift der Gmbh ist eine andere. Da hier keine geräte gemeldet sind muß ich laut GEZ eben für die private Nutzung zahlen.

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Anschrift unter der ich GEZ zahle und die gewerbliche Nutzung des privaten PC sind die gleiche. Lediglich die Anschrift der Gmbh ist eine andere. Da hier keine geräte gemeldet sind muß ich laut GEZ eben für die private Nutzung zahlen.
<hr size=1 noshade>



Also ist es so, daß du deinen (auch) beruflich genutzten PC nicht in der Fa., sondern zu Hause stehen hast?

Du zahlst bereits "privat" Gebühren?

Dann ergibt sich die Gebührenfreiheit aus dem Urteil

6 C 15. 10

Das ist leider vollkommen unverständlich:

Private Zweitgeräte sind frei, wenn du 1 x Gebühren zahlst. Ausnahme: Die stehen in Räumen, die nicht nur privat genutzt werden, dann Gebührenpflicht. Sobald du für die Fa. arbeitest, ist das der Fall.

Ausnahme von der Ausnahme: Bei PC's gilt das nicht, wenn auf demselben Grundstück = Wohnung schon Geräte vorhanden sind, für die Gebühren bezahlt werden.

Ergo: Keine Gebührenpflicht.

Nachzulesen in § 5 RGebStV und im o.g. Urteil.

Zu allem anderen siehe Parallelthread.

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#6
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die GEZ beruft sich halt darauf, weil die Firma nichts angemeldet hat und die Rechnung an die Firma geht

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die GEZ beruft sich halt darauf, weil die Firma nichts angemeldet hat und die Rechnung an die Firma geht




Also ist es doch ganz anders, wem gehört denn nun der PC, oben hast du von "meinem privaten PC" gesprochen???



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#8
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der PC gehört mit privat (s.o.) Da ich aber von zu Hause aus arbeite nutze ich diesen zum Arbeiten. Ist ja eher ne kleine Firma. Die Firma ist aber woanders angemeldet. Und das ist der Grund auf den sich die GEZ bezieht

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der PC gehört mit privat (s.o.)



Warum in aller Welt soll denn dann die GmbH für deinen PC Gebühren zahlen, der auch noch bei dir zu Hause steht???

Du; privat gini, bist für deinen PC befreit, s.o.

Wenn alle MA z.B. der Robert Bosch GmbH, so etwa 285.000, auch mal daheim was tippen, muss dann Bosch 285.000 x Gebühren zahlen??? Für PC's die den MA gehören?

Ist das alles ein fake?

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#10
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Fake. Hab gestern ja mit der GEZ telefoniert. Die sagen weil die GmbH ja gewinnbringend arbeitet. Dein Beispiel sind ja Angestellte. Bei denen soll das anders sein. In meinem Fall gehrt mir ja die Firma. ISt mir klar dass die GEZ die Gebühren will. Aber ich bin da stark am Zweifeln ob das rechtens ist.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In meinem Fall gehrt mir ja die Firma. <hr size=1 noshade>



Wusstest du, daß eine GmbH eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist?


§ 13 I GmbHG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.


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#12
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. wieso auch nicht. Aber trotzdem ist es mein privater PC. Hat die GEZ jetzt recht oder nicht? Die GmbH hat kein Gerät

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die GmbH hat kein Gerät



Auf welche Idee könnte man jetzt kommen?

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#14
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na nicht zu bezahlen. Deswegen wende ich mich ja hierher. Die GEZ behauptet eben fest dass es anmeldepflichtig und zu zahlen ist. Weil es ja zwei verschiedene Grundstücke sind

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die GEZ behauptet eben fest dass es anmeldepflichtig und zu zahlen ist. Weil es ja zwei verschiedene Grundstücke sind




Dann denken wir das mal durch:

Da hat jemand keinen Fernseher. Jetzt kommt die GEZ und sagt, ja, du hast aber 2 Grundstücke, deshalb musst du trotzdem Fernsehgebühren bezahlen.

Überzeugt uns denn das?

Was, wenn man 4 Grundstücke oder gar 10 Katzen oder Hunde hat? Die Tiere sind ja noch viel unterhaltsmer als Grundsücke. Müssen womöglich alle, die gar kein Grundstück haben auch keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen, obwohl sie einen Fernseher haben?

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#16
 Von 
ginibini
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kündige ich. Die am Telefon beruft sich nur darauf weil die Firma anders heißt als ich. Mal sehn was dann passiert. Danke erstmal

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#17
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
ich nutze meinen privaten PC (GEZ wird bezahlt) für gewerbliche Tätigkeiten.


Wenn du deiner Firma einen PC leihst, ist das eine Einlage. Selbst das Vermieten des eigenen Hauses an die eigene GmbH würde das Finanzamt das Haus zum Gewerbe rechnen (mit übrigens bösen Folgen)

auf dem selben Standpunkt steht die GEZ.

Du musst auch GEZ für Mietgeräte oder Leasing zahlen.

Ich würde denen "Recht" gehen und all deine privaten Geräte der Firma schenken, dazu der Firma 1qm Lagerfläche kostenfrei in deiner Wohnung stellen wo das Zeug betrieben wird.

Dann ist die GEZ eine Geschäftsausgabe, nur in der Filiale Wohnung fällig.

Deine Privaten meldet du dann ab.

Ober warte ein paar Monate und melde dann alles wieder ab, mit Begründung Firma wird aufgelöst oder alle Geräte verkauft.....

Nur keinen Streit anfangen, sonst wirst du die nicht wieder los.

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