Gebühr bezahlen, obwohl keine Möglichkeit der Inanspruchnahme?

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)
Gebühr bezahlen, obwohl keine Möglichkeit der Inanspruchnahme?

Hallo,

ich weiß leider nicht, ob diese Frage irgendwo schon einmal diskutiert wurde. Falls doch, bin ich über den entsprechenden Link sehr dankbar.

Mein Problem: Unser lieber Beitragsservice vom Staatsrundfunk mit der Eintreibung seiner Gebühren.
Ich bin im September letzten Jahres in eine Wohnung gezogen. Als ich einen Vertrag mit meinen Rundfunkanbieter geschlossen habe (Kabel), konnte dieser jedoch keinen sofortigen Anschluss anbieten. Die TV- Infrastruktur in der Wohnung war so veraltet, dass am Haus Baumaßnahmen durchgeführt und die notwendigen Kabel erst verlegt mussten. Erst Anfang Oktober habe ich den Anschluss bekommen. Vorher hatte ich keine Möglichkeit der Inanspruchnahme des tollen Staats- TV´s. Die Installation einer Satellitenschüssel ist laut Vermieter unerwünscht, mit einer Antenne empfängt man bei mir in der Region nichts (stark bewaldetes Gebiet).

Aber selbst, wenn ich noch nicht einmal die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatte, soll ich für den Monat September diese Gebühr bezahlen. Ich habe dem Beitragsservice mein Problem bereits schriftlich und telefonisch mitgeteilt, aber da kann man auch mit einer Wand reden. Die erzählen immer, das wäre Gesetz und ich müsste trotzdem die Gebühr bezahlen.

Muss ich das wirklich oder habe ich irgendeine sinnvolle Möglichkeit, die Gebühr für den strittigen Monat abzuwenden? Ab Oktober habe ich, mangels Alternativen, die Gebühr bezahlt (und auch angegeben, dass der überwiesene Betrag nicht für den Monat September bestimmt ist).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße,

Sternchen :wipp:

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119552 Beiträge, 39740x hilfreich)

1 Wohnung = 1 Beitrag

Die einzige Möglichkeit dem Beitrag wegen "keine Möglichkeit der Inanspruchnahme" zu entgehen wäre wenn man taub und blind ist oder obdachlos wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, du musst den Beitrag bezahlen - selbst wenn Internet und Radio auch nicht funktioniert hätten, was dir aber sicher auch niemand abnimmt. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten kommt es nicht an

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie hätten den "Staatsrundfunk" auch per Streaming empfangen können.

Tip: Bei den nächsten Wahlen sollten Sie Ihren Kandidaten fragen, ob er die Rundfunkgebühren unterstützt oder vehement dagegen vorgehen wird - nur so lassen sich Gesetze ändern.
Gegen ein paar arbeitslose Schlagerstars, die nicht mehr von den Rentnersendern gebucht würden, hätte ich nichts einzuwenden.

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie hätten den "Staatsrundfunk" auch per Streaming empfangen können.

Tip: Bei den nächsten Wahlen sollten Sie Ihren Kandidaten fragen, ob er die Rundfunkgebühren unterstützt oder vehement dagegen vorgehen wird - nur so lassen sich Gesetze ändern.
Gegen ein paar arbeitslose Schlagerstars, die nicht mehr von den Rentnersendern gebucht würden, hätte ich nichts einzuwenden.


Oder das Haribo-Männchen, das sich mehrere Schlösser von den Beiträgen finanziert hatte.

Geht ja nicht nur um die Glotze, Radio hat aber funktioniert? Keine Chance, da rauszukommen.

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#6
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Az.: 2 A 2423/14 , 2 A 2311/14 und A 2422/14. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt. Lies Dich mal im o.g. Urteil rein. Du zahlst auch, wenn Du gar kein FS oder Radio hast, vgl. Satz 2.
Hardy DD

Signatur:

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#7
 Von 
sternchen007
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Auch wenn Sie sehr ernüchternd sind :sweat: .

Ich hatte in der Zeit tatsächlich auch kein Internet, da ich dieses als Kombi- flat genommen habe und das auch über Kabel läuft, genau wie das Telefon. Radio hätte ich wahrscheinlich empfangen können. Ich habe schon gefragt, ob man sich für diesen einen Monat nicht auf die Hälfte des Beitrags einigen könnte, aber das machen diese Geldeintreiber nicht mit.

Da sind ja selbst unsere Steuergesetze gerechter, als diese ARD- Abzocke.

Na wenigstens habe ich denen mal gehörig die Meinung per Brief und am Telefon gegeigt. Hat zwar nichtsgeholfen, aber hab mich besser gefühlt danach.

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Na wenigstens habe ich denen mal gehörig die Meinung per Brief und am Telefon gegeigt. Hat zwar nichtsgeholfen, aber hab mich besser gefühlt danach.


Zeit- und Energieverschwendung. Die Mitarbeiter dort machen nur ihren Job und haben die Regeln nicht aufgestellt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von sternchen007):
Da sind ja selbst unsere Steuergesetze gerechter, als diese ARD- Abzocke.
Es steht dir frei selbst eine Partei zu gründen, dich wählen zu lassen und dich dann um die Abschaffung dieser Regelung zu kümmern. Millionen Menschen wären dir sehr dankbar!

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32835 Beiträge, 17251x hilfreich)

Ich habe schon gefragt, ob man sich für diesen einen Monat nicht auf die Hälfte des Beitrags einigen könnte, aber das machen diese Geldeintreiber nicht mit. Wie gemein aber auch, daß die sich an die auch dem Beitragsservice nun mal vorgegebenen Gesetze halten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sternchen007):
Gebühr bezahlen, obwohl keine Möglichkeit der Inanspruchnahme?

Die Hauptproblematik liegt doch darin, dass der Rundfunkbeitrag als eine Gebühr verstanden wird.
Zitat (von wikipedia:Gebühr):
Eine Gebühr (veraltet Gebührnis) ist eine öffentlich-rechtlich geregelte Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird. Im System der öffentlichen Abgaben gehören die Gebühren zu den sonstigen Abgaben.

Zitat (von wikipedia:Beitrag):
Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.

Die Erläuterung des Vokabulars erläutert auch den tatsächlichen Sinn des ganzen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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