Gebühr für Haftbefehl Erlassung rechtens?

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
DreamFlight123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühr für Haftbefehl Erlassung rechtens?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt. Meine Mutter bezieht Hartz 4 und ist dementsprechend von den Rundfunkbeiträgen befreit. Jedoch hatte Sie vergessen die Bescheinigung an die Rundfunkstelle zu verschicken, weswegen die Forderungen irgendwann zum Gerichtsvollzieher weitergeleitet wurden. Meine Mutter sollte eine Vermögensauskunft abgeben, hat sie aber nicht gemacht weil dies im Schufa vermerkt werden würde und sie ja sowieso die Forderung nicht zahlen muss. Bevor der Haftbefehl erlassen wurde (weil sie keine Vermögensauskunft abgab) hatte sie dann die Bescheinigung vom Jobcenter an die Rundfunkstelle abgeschickt. Diese nahmen dann die Forderungen beim Gerichzsvollzieher zurück. Das Problem:Der Haftbefehl wurde innder zwischenzeit veranlasst und kostet in NRW 25€. Als dann die Forderung erledigt war, dachte sie die 25€ wären auch erledigt. Jetzt kam nochmal ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Die Kosten haben sie vervielfacht. Aus den 25€ wurden 110€. Der Gerichtsvollzieher hatte gesagt, die Justizstelle sei dafür zuständig. Also da angerufen und den Sachverhalt erklärt. Sie sagen die Rundfunkstelle sei dafür zuständig. Und die sagen widerrum der Gerichtsvollzieher sei dafpr zuständig.

Wie sollte meine Mutter in diesem Fall reagieren? Das Geld hat sie heute überwiesen, obwohl sie sowieso kaum Geld hat, damit die kosten nicht mehr werden bzw. sie deswegen wieder einen Haftbefehl bekommt.

-- Editiert von DreamFlight123 am 07.09.2020 07:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DreamFlight123):
Meine Mutter bezieht Hartz 4 und ist dementsprechend von den Rundfunkbeiträgen befreit

Falsch. Befreit ist man erst, wenn man den Befreiungsbescheid nach entsprechender Antraggellung erhalten hat.



Wenn eien Gebüher für Handlungen anfällt, dann belibt diese in der Regel bestehen, auch wenn man seien Versäumnisse nachholt.

Der Haftbefehl wurde ausgestellt, das wird auch nicht ungeschehen gemacht, wenn er dann nicht mehr vollstreckt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von DreamFlight123):
Wie sollte meine Mutter in diesem Fall reagieren? Das Geld hat sie heute überwiesen, obwohl sie sowieso kaum Geld hat, damit die kosten nicht mehr werden bzw. sie deswegen wieder einen Haftbefehl bekommt.
Wenn sie jetzt den gesamten Betrag überwiesen hat, ist die Sache erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von DreamFlight123):
Wie sollte meine Mutter in diesem Fall reagieren?


Es hilft wohl kaum wenn ich anmerke, in Zukunft eher um seine Sachen kümmern...

Deshalb: Bezahlen war der richtige Weg. Letzlich hat man das ganze ja auch verschuldet.

Zitat (von DreamFlight123):
obwohl sie sowieso kaum Geld hat.


Gerade dann gilt der Teil hinter dem Komma meines ersten Satzes.

Zitat (von DreamFlight123):
vergessen die Bescheinigung an die Rundfunkstelle zu verschicken, weswegen die Forderungen irgendwann zum Gerichtsvollzieher weitergeleitet wurden.


Bis es zu einer Vollstreckung kommt, vergehen MINDESTENS 9 Monate und drei Bescheide für jeweils drei Monate.

Sorry, sowas "vergisst" man nicht, wenn man mehrmals mit einer Forderung konfrontiert wird, von der man denkt, sie sei nicht rechtens. Das ignoriert man dann höchstens, bis das kommt, womit man vorher nicht gerechnet hat: Eine Zwangsvollstreckung.

Zitat (von DreamFlight123):
und ist dementsprechend von den Rundfunkbeiträgen befreit.


Woher kommt dieser irrglaube, man sei "automatisch" befreit?

Dazu würde übrigens auch passen, auf die Bescheide nicht reagiert zu haben. Weil: Man ist...ähmm...fühlt...sich im Recht.

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch. Befreit ist man erst, wenn man den Befreiungsbescheid nach entsprechender Antraggellung erhalten hat.


Genau so sieht es aus.

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