Januar 2013 habe ich dem Beitragsservice
mitgeteilt.
Büro und Geschäftsführer wohnt im Büro. Bitte um Beitragsbescheid.
Feb. - Mai 13. Zahlungsaufforderungen.
Juni 2013 Beitragsbescheid für eine Wohnung inkl. Säumniszuschlag. -> Einspruch. Säumnis stattgegeben, rest abgelehnt. Verfahren ist Gerichtsanhängig.
Ab 2014 Zahlungsaufforderungen für KFZ. -> Bitte um Bescheid.
Ein Anruf, Bescheid gibt es nur, wenn man nicht zahlt.
14.11.2014 Festsetzungsbescheid datiert auf 1.11.14. Ein Scan der DV Frankierung ergab jedoch, das die Portografik erst am 12.11.2014 bei der Post angefordert wurde. Somit ein Druck frühestens am 14.11.2014 möglich wäre.
Natürlich am Festsetzungsbescheid wieder ein Säumniszuschlag, plus die Drohung der sofortigen Pfändung.
Jetzt stellt sich die Frage:
Liegt hier schon eine Nötigung/Betrug/versuchter Prozessbetrug vor.
Nötigung:
Ich habe ein Recht auf ein Bescheid. Wenn der einzige Weg, die nicht zahlung ist, darf hierfür keine Säumnis fällig werden.
Über die Drohung der Vollstreckung wird jedoch erreicht, dass ich direkt nach Bescheidung bezahle. Inkl der nicht legalen Säumnis.
Betrug:
Der Bescheid erweckt den Eindruck, der Säumniszuschlag wäre durch geltendes Recht gedeckt.
versuchter Prozessbetrug.
Der Bescheid erweckt den Anschein, schon 2 Wochen alt zu sein.
Technisch ist es nicht zu erklären, warum beim Druck aktuell die Portografik eingebunden wird, aber ein altes Datum bestehen bleibt. Den DV Matrixcode auszulesen bedarf dann wieder vor Gericht eines Sachverständigen. Diesen Schritt werden wohl viele scheuen und dann einer Verfristung zustimmen.
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Gebühren für Bescheid, falsches Datum
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ich weiss, dass ich eine Zahlpflicht habe. Auch ohne Bescheid.
stimmen die Daten aber nicht, muss ich einen Widerspruch einlegen. Dafür brauche ich dann jedoch den Bescheid. Leider bekommt man beim Beitragsservice nicht durch zahlen und antragsstellung einen Bescheid, sondern nur durch Nichtzahlung.
Persönlich verstehe ich nicht, warum man erst X Zahlungserinnerungen verschickt, und nicht gleich einen Bescheid.
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Wieviele Beiträge sind den für die Konstellation zu bezahlen, dass der Geschäftsführer einer IT Firma, sich in den Serverkontrollräumen häuslich Niederlässt?
1 Privater + 1 KFZ je vom Geschäftsführer betriebene Firma.
1 Geschäftlicher je Firma
1 Geschäftlicher abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter unabhängig von der Anzahl der Firmen?
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Das ganze ist offiziell, sowohl von der Gemeinde als auch vom Landkreis (Bauamt) als auch vom Finanzamt. Und genau das ist das, wo nun die Probleme mit dem Beitragsservice anfangen.
Das war mit dem alten Beitrag alles ganz sauber geregelt.
Nur beim neuen Beitrag gibt es nun Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen die von mehr als einer Firma genutzt werden, wie auch mit der Betriebsstädte die die Zentrale von mehr als einer Firma ist.
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