Gebühren ohne Gerät ?

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Euml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebühren ohne Gerät ?

also es geht um Folgendes ich bin vor einem halben Jahr in meine erste Wohnung Gezogen habe gleich alles angemeldet ... so auch den TV-Anschluss und seit dem schreibt mich die GEZ an das ich doch Bitte Beitrag Zahlen solle obwohl ich erst seit dem 22.04 ein Radio in der Wohnung habe (von den Eltern Geschenkt bekommen)

die GEZ möchte aber sein dem Einzig Gebühren vom mir und da mehrfaches Telefonieren nichts bringt möchte ich nun einen Brief schreiben


auch bin ich leider ALG-II Empfänger muss also Gebührenbefreiung beantragen, vom Eigenbetrieb habe ich erfahren das die GEZ aber nur eine Kopie des Blattes bekommen welches für die GEZ ist nur diese möchte den Gesamten ALG-II Antrag Kopiert haben und möchten diese Kopie Beglaubigt haben, was nach Aussage des Eigenbetriebs nicht gemacht werden muss und ich die GEZ auf den Eigenbetrieb verweisen soll


nun Wollte ich den Brief wie Folgt schreiben =


quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit schicke ich ihnen erneut die Unterlagen zur Befreiung und weise sie darauf hin das sie nicht dazu Befugt sind vom mir den Bewilligungsbescheid und den Berechnungsbogen zu verlangen
für weitere Unterlagen Melden setzen sie sich bitte mit dem Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter Saalekreis in Verbindung
Robert-Blum-Straße 17, 06217 Merseburg
Postanschrift Postfach 1354, 06203 Merseburg

des weiteren möchte ich die darauf Hinweisen, das ich es Unverschämt Finde das sie mir unterstellen sein dem XX.XX.2010 ein Empfangsgerät in Besitz zu haben, es ist erst seit dem XX.XX.2011 ein Radio in der Besagten Wohnung der ...str. XX vorhanden, somit sind alle Leistungsforderungen Ihrerseits nicht Gerechtfertigt sollten sie diesbezüglich weiterhin versuchen den Zeitraum vor dem genannten XX.XX.2011 in Rechnung stellen werde ich mir Rechtliche Schritte bezüglich §263 II StGB "Versuchen Betruges" zur Anzeige bringen <hr size=1 noshade>





_________________________
mit freundlichen Grüßen " "Name" "



kann ich das nun so schreiben ?
oder sollte ich es lieber nicht so schreiben ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Bevor du diesen Brief abschickst solltest du dich mal auf der Seite http://gez.de besser informieren.
Da findest du auch gleich einen richtigen Befreiungsantrag und Hinweise was du alles der GEZ zuschicken mußt damit dieser Antrag auch bearbeitet werden kann.




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#2
 Von 
Euml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

OK Zitat aus der Seite

quote:
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.

die ist aber nicht der Fall gewesen und doch soll ich für den Zeitraum zahlen

den Antrag habe ich bereits und auch schon mal abgeschickt nur möchte die GEZ eine Beglaubigte Kopie des Gesamten Bewilligungsbescheid obwohl sie laut Eigenbetrieb nur eine Kopie den Beigefügten Blattes welches Extra für die GEZ ist erhalten sollen welche nicht beglaubigt werden muss, alle weiteren Informationen könne sich die GEZ über die BG-Nummer beim Eigenbetrieb holen ...

so die aussage der Bearbeiterin des Eigenbetriebs

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden.

Text aus GEZ

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#4
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
...Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden...


und das hat der TE getan!

Das muss reichen, wenn die schreiben:"sie KÖNNEN..."

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Jetzt müsste man nur noch glaubwürdig erklären können, weshalb man einen TV-Anschluss anmeldet wenn man kein Gerät hat ...



quote:
und das hat der TE getan!

Das muss reichen,

Das muss denknotwendigerweise nicht reichen, sofern dieser Beleg nicht anerkannt wird (eventuell weil eine/mehrere Angabe(n) fehlt/missverständlich ist).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
quote:...Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden...

und das hat der TE getan!

Leider nur eine Kopie(?)!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Euml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Was ist daran so schwer, den Bewilligungsbescheid beglaubigen lassen und hinzuschicken? Ausserdem ist die ARGE verpflichtet, ein weiteres Original zu drucken, welches versendet werden kann.

warum das so schwer ist nun ja weil man das bei Einwohnermeldeamt machen muss welche 2 Euro je Kopie also je Blatt dafür möchte das sind aber mehr als 10 Blätter

quote:
Jetzt müsste man nur noch glaubwürdig erklären können, weshalb man einen TV-Anschluss anmeldet wenn man kein Gerät hat ...

warum ich die GEZ muss mir beweisen das ich in dem Zeitraum ein gerät hatte welche Art auch immer

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Adrian123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich muss auch immer wieder feststellen, dass bei den Mitarbeitern der ARGE teilweise der eine etwas anderes macht was der andere.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Bei wem hast du den TV-Anschluss angemeldet?

Stand in einen der Schreiben auf welcher Grundlage die Gebühren erhoben werden?

Trug eines der Schreiben die Bezeichnung 'Gebührenbescheid'?



quote:
warum das so schwer ist nun ja weil man das bei Einwohnermeldeamt machen muss welche 2 Euro je Kopie also je Blatt dafür möchte das sind aber mehr als 10 Blätter

Dann zahl halt weiter GEZ wenn du so sparsam bist ... :augenroll:

,

quote:
die GEZ muss mir beweisen das ich in dem Zeitraum ein gerät hatte welche Art auch immer

Nein denen reicht der angemeldete TV-Anschluss.
Zu der Auffassung könnte eventuell dann auch ein Richter kommen, denn es ist lebensfern einen TV-Anschluss anzumelden und zu bezahlen wenn man ihn nicht nutzt.





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