Ich habe es "geschafft" vorsichtig ausgedrückt der GEZ fast mein Leben lang durch die Finger zu rutschen.
Aber nicht mehr seit April 2015.
Hier ist das erste mal der Gerichtsvollzieher dazugekommen und habe klein bei gegeben und Ihm 4x150€, also 600€ überwiesen.
Dabei ist es geblieben weil plötzlich kein Vollstreckungsbescheid mehr vorlag (komisch).
Nachdem die GEZ immer noch viel Geld von mir will habe ich mal angefragt wie die Summe zustande kommt. Folgende Auflistung habe ich erhalten:
Summe Beiträge von 04.15 - 12.18 787,50€
(45 Monate x 17,50€)
Säumniszuschläge 80€
Vollstreckungskosten 121,95€
Zahlung (über Gerichtsvollzieher)
Von 600€ sind 510,15€ bei der GEZ angekommen.
Damit bleiben von mir noch 479,30€ zu zahlen.
Meine Frage:
Hier ist alles soweit korrekt und zurecht gefordert/einbehalten?
Wenn ja dann ist es immer noch ein Beispiel welche Kosten auf einem zu kommen wenn man es falsch macht.
Vielen Dank im voraus!
"Gebührenwahn" ist alles so rechtens?
8. Januar 2019
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Frage vom 8. Januar 2019 | 21:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Gebührenwahn" ist alles so rechtens?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2019 | 09:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Hier ist alles soweit korrekt und zurecht gefordert/einbehalten?
Ja, das sieht so aus.
Zitat:Wenn ja dann ist es immer noch ein Beispiel welche Kosten auf einem zu kommen wenn man es falsch macht.
Das hast Du gut erkannt.
Zitat:Dabei ist es geblieben weil plötzlich kein Vollstreckungsbescheid mehr vorlag (komisch).
Das kann sich aber schnell wieder ändern.
#2
Antwort vom 9. Januar 2019 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Vorsichtig ausgedrückt, hast du vorher seit Jahr und Tag Medien genutzt, ohne einen /R-Beitrag dafür zu zahlen. Das ist in D nicht vorgesehen, das wird geahndet.ZitatAber nicht mehr seit April 2015. :
Es gab 2015 und 2018 den Meldedatenabgleich. Da wurdest du erfasst und als Beitragsschuldner *entlarvt*.
Der hat für die angegebenen Zeiten die Beiträge plus zusätzlich Kosten einzutreiben. GV arbeiten nicht umsonst.ZitatHier ist das erste mal der Gerichtsvollzieher dazugekommen :
Diese zusätzlichen Kosten erspart man sich möglichst durch monatliche Beitragszahlung. Dann bleibts bei 17,50. Kein Cent mehr wird verlangt.
Soweit alles korrekt von der *GEZ*.
Du kannst auch wieder warten, bis ein Vollstreckungsbescheid über die offene Summe kommt. Der *Vollstrecker* arbeitet auch dann nicht umsonst.
Du kannst jetzt auch die aufgelaufene Summe zahlen, die noch steht. Dann fängst du schuldenfrei bei 0 an.
Indem du dich endlich anmeldest zum 1.1.2019 und freiwillig und pünktlich mtl. 17,50 zahlen. uU kannst du eine Ermässigung oder gar eine Befreiung erhalten. Kommt auf deine Situation an.
ZitatSumme Beiträge von 04.15 - 12.18 787,50€ :
Ich meine, man kann von dir erst ab 1.1.2016 die rückständigen Beiträge fordern, bin mir nicht ganz sicher.
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#3
Antwort vom 9. Januar 2019 | 10:49
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatIndem du dich endlich anmeldest zum 1.1.2019 :
Das braucht er nicht, das hat bereits der Beitragsservice für ihn getan.
ZitatIch meine, man kann von dir erst ab 1.1.2016 die rückständigen Beiträge fordern, bin mir nicht ganz sicher. :
Wenn es keinen vollstreckbaren Bescheid gegeben hätte, ja.
#4
Antwort vom 9. Januar 2019 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
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